Drohung Kündigung

18. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
mlma8892
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohung Kündigung

Guten Tag,

Ich bin seit bald 2 Jahren in einem großen Unternehmen beschäftigt.Leider hat das Schicksal bei mir zugeschlagen und dafür gesorgt das mein bester Freund und meine Eltern in einem Zeitraum von 1 Jahr starben.Dies sorgte im letzten Jahr für einen Ausfall von 4 Monaten ca aufgrund von Depressionen.Nun habe ich dieses Jahr wieder angefangen und fiel ca eineinhalb Wochen aufgrund einer Lebensmittelvergiftung aus und momentan bin ich seit 3 Wochen krank geschrieben aufgrund eines Treppensturzes.Ich hatte schon zahlreiche Personalgespräche bisher aber ohne Abmahnung.Heute rief mich der Abteilungsleiter an und machte ohne Ende Druck und bat mich zu ihm zu fahren um einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben welches ich ablehnte trotz Krankschreibung für diese Woche noch fing er dann an wenn ich noch eine Chance haben will solle ich gefälligst morgen wieder anfangen zu arbeiten und ich sollte zustimmen einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben sollte ich innerhalb der nächsten 2 Jahre noch ein einzigen Tag fehlen..ich fühlte mich extremst unter Druck gesetzt und stimmte dummerweise zu was den letzten Punkt angeht.Ich werde Vorraussichtlich noch weiter ausfallen da ich meiner Tätigkeit nicht nachkommen kann momentan und nehme an das die fristlose Kündigung folgt sobald ich mich weiter krank melde und nicht bereit bin etwas zu unterschreiben.

Mir stellen sich jetzt folgende Fragen:

Wie soll ich vorgehen? Ich hatte eh vor das Unternehmen zu verlassen aufgrund der teils menschenunwürdigen Behandlungsart dort die Frage die sich mir nun stellt ist aber ob ich einen Auflösungsvertrag zustimmen soll oder die Kündigung abwarten soll.

Darf mich der Abteilungsleiter anrufen während einer AU und mir derart drohen?

Darf ich mich per SMS krank melden? Es ist nirgends wo vereinbart wie eine Krankmeldung zu handeln ist die letzte habe ich per Anruf gemacht und es wurde später behauptet ich habe mich nicht gemeldet.Mit einer SMS habe ich wenigstens einen Nachweis.Meine Lebensgefährtin hat mich ab und zu auch krank gemeldet vor Ort weil ich wegen dieser ganzen Druckmacherei während meiner Depressiven Episode noch mehr gelitten habe unter dem zusätzlichen extremen Druck seitens des Arbeitgebers.Sie arbeitet im gleichen Unternehmen am gleichen Arbeitsort mit dem gleichen Vorgesetzten.Dieser hat sie dann angeschnauzt das dies nicht Rechtens sei.Wie steht es darum? Darf Sie mich nicht krank melden? Wie schon geschrieben es gibt keine Vereinbarung vertraglich wie eine Krankmeldung anzumelden ist.

Die Aussage "Wenn Sie innerhalb der nächstens 2 Jahre einmal noch sich krank melden unterschreiben Sie ein Auflösungsvertrag können wir uns so einigen?" mit einem wirklich drohenden Unterton kann man dies schon als Nötigung sehen?

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

1. du solltest auf die Kündigung warten, schon wegen ALG I. Aber, ganz ehrlich, wundert dich die Reaktion des Arbeitgebers?

In Ergänzung: wenn bei Euch keine andere Regelung besteht, dann hat man sich persönlich arbeitsunfähig zu melden. Nicht die Putzfrau oder die Lebensgefährtin hat das zu erledigen. Also, es ist anzurufen. Man hat mitzuteilen, wie lange man voraussichtlich krank ist. Und der gelbe Zettel ist entsprechend den Bestimmungen einzureichen.

wirdwerden

-----------------
""

-- Editiert wirdwerden am 18.07.2014 11:19

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Also, es ist anzurufen.


Zusätzlich würde ich das in der Situation per Einschreiben/Rückschein machen, damit der AG nicht wahrheitswidrig behauptet, man habe sich nicht krank gemeldet und darauf eine Kündigung begründen will.

quote:
Aber, ganz ehrlich, wundert dich die Reaktion des Arbeitgebers?


? Sicher ist es für einen AG nicht schön, wenn ein MA öfter mal krank wird, aber das ist noch kein Grund, jemanden zu einem Aufhebungsvertrag zu drängen (was dann natürlich auch eine Sperrzeit beim ALG nach sich zieht).

quote:
"Wenn Sie innerhalb der nächstens 2 Jahre einmal noch sich krank melden unterschreiben Sie ein Auflösungsvertrag können wir uns so einigen?"


Das ist ja weder eine wirksame Vereinbarung noch überhaupt rechtlich zulässig.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Bigi: Ich habe das eher so interpretiert, dass man dem Menschen eine letzte Chance einräumen möchte. Ansonsten kommt die Kündigung wegen Krankheit. Wenn er die nicht annimmt, ist für mich auch okay.

Nur, wie stellt sich der Noch-Arbeitnehmer die Zukunft vor? Bei krankheitsbedingter Kündigung stellt ihn doch niemand mehr ein. Trotzdem, wenn das Geld knapp ist, würde ich auf Kündigung setzen. Ansonsten, bereits jetzt bewerben, bewerben, bewerben. Und dann kann das auch mit dem Aufhebungsvertrag funktionieren.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich habe das eher so interpretiert, dass man dem Menschen eine letzte Chance einräumen möchte. Ansonsten kommt die Kündigung wegen Krankheit.


Naja, die Chance will man wohl nicht wirklich einräumen, da sind die Forderungen kaum erfüllbar, das sehe ich eher als Ausrede an.

Wenn es nach dem Recht geht, kommt eine krankheitsbedingte Kündigung hier wohl kaum in Frage.

Hier handelt es sich um 3 vollkommen unabhängige Krankheiten, welche nicht bewirken, dass die Zukunftsprognose negativ ausfällt, und nur auf letztere kommt es an. Vorliegen ist es eben letztendlich nur Pech und Pech ist kein krankheitsbedingter Kündigungsgrund.

Und Verständnis habe ich unter diesen Umständen in keiner Weise für den AG. Erst recht nicht, wenn sich der AN damit eine Sperre einhandelt, ich vermute darauf hat der AG nicht wirklich hingewiesen.

Natürlich wird man auf Dauer in dem Laden nicht mehr glücklich und man sollte sich nach Alternativen umsehen, aber eine Sperre wegen ALG I sollte man nicht riskieren.

Da bleibt einem daher kaum etwas anderes übrig, als die Kündigung in "Ruhe" abzuwarten und dann vor Gericht sich einigen. Meist kommt man dann auch finanziell besser weg, insbesonders wenn die Kündigung rechtlich kaum zulässig ist.


-----------------
"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mit einer SMS habe ich wenigstens einen Nachweis. <hr size=1 noshade>

Für was? Für nichts.
Oder glaubst Du das die Dir den Zugang bestätigen?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.353 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen