Droht nach dem Fall RedTube eine neue Streaming-Abmahnwelle?

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Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Streaming-Nutzer wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen über die Streaming-Plattformen Popcorn Time und cuevana.tv

Mittlerweile ist es schon einige Monate her, dass die Rechtsanwaltskanzlei Urmann und Kollegen (U+C) tausende von Internetnutzern wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Streaming über das Erotikportal RedTube im Auftrage von The Archive AG abgemahnt hat.

Wer noch einmal in groben Zügen nachlesen möchte, worum es damals im Fall RedTube ging, kann folgenden Link zu einem damaligen Ratgeberartikel von mir nutzen:

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Aktuelle Abmahnwelle durch U & C wegen Pornofilmen auf RedTube: Dreamtrip, Glamour Show Girls, Amanda´s secrets

Schnell war klar, dass diese Abmahnungen ungerechtfertigt gewesen sind. Von vielen Juristen wurde mit Spannung erwartet, wann das Thema Streaming wieder im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen erneut aktuell werden würde.

Scheinbar ist es nun wieder an der Zeit, diesem Thema erneut Beachtung zu schenken.

Derzeit erhalten Nutzer der Plattformen Popcorn Time sowie cuevana.tv Abmahnungen der Münchener Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer. Auf den ersten Blick könnte man denken, dass es sich um eine Streaming-Abmahnung genau wie vor einigen Monaten im Zusammenhang mit RedTube handelt. Dieser Schein trügt. Der wesentliche Unterschied zum Fall RedTube ist nämlich, dass es sich technisch betrachtet nicht um Streaming handelt, vielmehr handelt es sich bei den eben genannten Angeboten um getarntes Filesharing.

Mögliche Konsequenzen für Nutzer von Popcorn Time und cuevana.tv

Der Nutzer weiß zwar grundsätzlich nicht, dass es sich tatsächlich nicht um Streaming, sondern um Filesharing handelt (der jeweilige Nutzer verbreitet das Material, dass er "streamt" nämlich ohne sein Wissen weiter), dies schützt ihn jedoch nicht vor Konsequenzen.

Der Urheber kann hier nämlich zumindest Unterlassungsansprüche geltend machen und im Falle der Nachweisbarkeit des Verstoßes auch seine Anwaltskosten (soweit angemessen und angefallen) erstattet verlangen. Auf eine Kenntnis des Nutzers von der Rechtswidrigkeit seines Verhaltens kommt es insoweit nicht an.

Es muss daher dringend davon abgeraten werden, die Dienste Popcorn Time und cuevana.tv für oben genannte Aktivitäten zu verwenden.

Handlungsempfehlungen im Fall einer Abmahnung

Allen Empfängern einer Abmahnung im Zusammenhang mit Popcorn Time oder cuevana.tv ist zu raten, die Sache ernst zu nehmen und einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Im Falle einer Abmahnung sind folgende Grundregeln zu beachten:

1. Keine Verbindung zu den Abmahnern aufnehmen!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen beachten!

4. Vor Fristende zum Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Urheberrecht!

Haben Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Popcorn Time oder cuevana.tv erhalten? Meine Kanzlei ist Ihnen gerne mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von urheberrechtlichen Abmahnungen behilflich.

Mein oberstes Ziel: Keine Zahlung an die Abmahner !

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven kommen, bin ich Ihnen gerne behilflich. Meine Kanzlei vertritt Sie bundesweit bei allen Fragen rund um das Thema Abmahnung (auch Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen an Bildern und Grafiken).

Nutzen Sie gerne völlig unverbindlich mein Angebot für ein kostenloses Erstgespräch. Gerne können Sie mir die Abmahnung auch vorab per E-Mail zuschicken. Fragen Sie nach meinen kostengünstigen Pauschalpreisen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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