Droht Abschiebung nach Scheidung

10. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Rainbow1958
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Droht Abschiebung nach Scheidung

Ich bitte dringend um Rat

Es stellt sich folgende Situation:
Ich habe mich in eine russische Staatsbürgerin verliebt, sie sich in mich und habe Angst das Sie nach einer Trennung bzw. Scheidung abgeschoben wird.
Die Dame um welche es sich handelt, ist seit ca. 1 1/2 Jahren in Deutschland und mit einem deutschen Staatsbürger seither verheiratet. Es ist devinitiv keine Scheinehe gewesen, aber die äusseren Umstände haben verursacht dass es nicht mehr passt, ja sogar untragbar geworden ist. Die Ehe findet z.B. ohne irgendeiner Privatphäre in einer kleinen Wohnung mit der Schwiegermutter statt.
Sie ist total unglücklich verheiratet und möchte nur noch weg und zu mir ziehen. Nach der Trennung bzw. Scheidung möchten wir auch sofort heiraten. Besteht hier irgendeine Chance oder kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird

Wie schon erwähnt, wir würden sofort heiraten. Danke für euren Rat.

Notfall?

Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Ausländerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

Zitat (von Rainbow1958):
....kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird

Nein, das kann er nicht.
Abgeschoben werden ohnehin nur kriminelle Straftäter und Personen die kein Aufenthaltsrecht genießen und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen.

Nach eineinhalbjähriger Eheführung hat Ihre Freundin allerdings auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt. Der Zweck ihres Aufenthalts war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn dieser Zweck nicht mehr besteht, dann entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt.

Möglicherweise verkürzt oder storniert die Ausländerbehörde nach der Trennung ihren Aufenthaltstitel oder lässt ihn auslaufen. Eine Verlängerung wird es nicht geben und eine erneute Eheschließung dürfte erst nach der Scheidung von ihren derzeitigen Ehemann möglich sein. Insofern wird sie wohl erst einmal ausreisen müssen, bevor sie wieder heiraten kann, um erneut in Deutschland leben zu können.

-- Editiert von ya338 am 10.02.2017 13:29

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rainbow1958
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von ya338):
Zitat (von Rainbow1958):
....kann ihr Ehemann beantragen dass sie abgeschoben wird

Nein, das kann er nicht.
Abgeschoben werden ohnehin nur kriminelle Straftäter und Personen die kein Aufenthaltsrecht genießen und einer Ausreiseaufforderung nicht nachkommen.

Nach eineinhalbjähriger Eheführung hat Ihre Freundin allerdings auch noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erwirkt. Der Zweck ihres Aufenthalts war die Führung einer ehelichen Lebensgemeinschaft. Wenn dieser Zweck nicht mehr besteht, dann entfällt auch die Grundlage für einen weiteren Aufenthalt.

Möglicherweise verkürzt oder storniert die Ausländerbehörde nach der Trennung ihren Aufenthaltstitel oder lässt ihn auslaufen. Eine Verlängerung wird es nicht geben und eine erneute Eheschließung dürfte erst nach der Scheidung von ihren derzeitigen Ehemann möglich sein. Insofern wird sie wohl erst einmal ausreisen müssen, bevor sie wieder heiraten kann, um erneut in Deutschland leben zu können.

-- Editiert von ya338 am 10.02.2017 13:29
Vielen Dank für Ihre Antwort, denke es wird ein schönes Stück Arbeit...aber ich kämpfe gerne für unser Glück.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.311 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen