Droht Abschiebung nach Scheidung?

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)
Droht Abschiebung nach Scheidung?

Hallo,

ich hätte mal ein paar fragen zum Thema mögliche Abschiebung nach Scheidung.

Am besten erklär ich direkt mal die konkrete Lage und hoffe ihr könnt mir dazu sagen, was man da machen kann.


Also,

Die Frau kommt aus Afrika und ein einen Mann aus ihrem Land geheiratet.
Der Mann lebte aber schon immer in Deutschland, soweit ich weiß auch hier geboren.
Die beiden haben in ihrer Heimat geheiratet.
Er ist kurz danach wieder hier hin und sie ist einige Monate darauf auch nach Deutschland gekommen.
Die beiden haben ein Kind, welches auch in der Heimat geboren wurde und zusammen mit der Mutter hier her kam. Zur gleichen Zeit.
Der Vater + Kind haben einen deutschen Pass.
Nur die Mutter natürlich nicht.

Jetzt zum Problem!
Das ganze läuft überhaupt nicht.
Der Mann ist untreu, lässt die Frau das auch eindeutig wissen.
Er schlägt sie. Und nutzt sie eigentlich nur als Kinder und Hausmädchen aus.

Also nichts was sich eine Frau bzw. jeder normale Mensch von einer Ehe bzw. Partnerschaft wünscht.


Ende Oktober diesen Jahres wären sie 2 Jahre verheiratet.


Jetzt zu meinen Fragen.

Was ist da für sie zu machen?
Kann sie diese Ehe vorzeitig beenden, ohne abgeschoben zu werden?
Gibt es da vielleicht eine Sonderregelung wegen dem Kind?
Und
Ich habe gehört, dass es da ein besonderes "Gesetz" gibt, dass einen weitere Erlaubnis im Land genehmigt, nachdem 2 tatsächlich geführte Ehejahre verstrichen sind.



Hoffe ihr könnt da etwas helfen.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Kann sie diese Ehe vorzeitig beenden, ohne abgeschoben zu werden?
Gibt es da vielleicht eine Sonderregelung wegen dem Kind?

Schon allein des (deutschen) Kindes wegen, hat sie als Sorgeberechtigte zumindest bis zum 18.Lebensjahr des Kindes ein Aufenthaltsrecht.

Sofern die geschilderte Situation (mit ihren Ehemann) den Tatsachen entspricht, dürfte sie auch bei einer Trennung keine Probleme für ihren Aufenthalt bekommen.

Sie sollte allerdings alle Vorkommnisse dokumentieren und auch die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen, dann wäre sie auf der sicheren Seite.

Abgeschoben werden höchstens Kriminelle und Personen, die eine Ausreiseaufforderung beharrlich ignorieren.

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#2
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Alles klar!
Die Vermutung hatte ich auch.

Also einfach gesagt......
Aufgrund des Kindes sind alle zeitlichen Geschichten Rund um die Ehe, die im Normalfall über einen weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden würden irrelevant!?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16455 Beiträge, 9277x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aufgrund des Kindes sind alle zeitlichen Geschichten Rund um die Ehe, die im Normalfall über einen weiteren Verbleib in Deutschland entscheiden würden irrelevant!?
<hr size=1 noshade>

Im Prinzip ja.
Man kann eine "Aufenthaltserlaubnis für ausländische Elternteile eines minderjährigen deutschen Kindes" erhalten.
Voraussetzung wäre allerdings, dass das Kind im Haushalt der Mutter lebt oder sich zumindest in einigem Umfang um das Kind kümmert (letzteres wäre dann auch nachzuweisen).


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Ok danke!

"in eigenem Umfang kümmern"...... Wie ist das genau zu verstehen?

Das Sorgerecht sollte aber doch auch so ziemlich sicher an die Mutter gehen, oder?
Sie hat sich nie was zu Schulden kommen lassen und ist auch sonst nirgendswo und durch nichts auffällig geworden.


Zum Poster davor!
Vorkommnisse dokumentieren und mit Polizei arbeiten?
Was genau ist da gemeint?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Die Gewaltanwendung natürlich. Die Strafbarkeit des Ehebruchs wurde in D 1969 abgeschafft, folglich ist das für die Polizei uninteressant.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Also schlichtweg genau wissen, wann das jeweils passiert ist usw.?
Aber ich frage mich, was das JETZT bringen soll?
Jetzt wo es schon passiert ist und in dem Moment keine polizeiliche Hilfe genutzt wird, kann einem das doch nicht mehr helfen, oder?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BraucheRat2000,


quote:
Also schlichtweg genau wissen, wann das jeweils passiert ist usw.?
Aber ich frage mich, was das JETZT bringen soll?


Ach, dann stimmt das alles gar nicht? ist alles frei
erfunden?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein ist es nicht ;)

Frage nur, weil nachdem es jeweils passiert ist, keine Polizei verständigt wurde.


Darum die Frage, was das hinterher bringen kann, wenn im Prinzip keine "Beweise" dafür da sind bzw. waren.

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2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BraucheRat2000,

quote:
Frage nur, weil nachdem es jeweils passiert ist, keine Polizei verständigt wurde.


Vielleicht haben Nachbarn das mitgekriegt?

Bilder von "blauen Flecken" ?

Arztbesuche? Krankmeldungen?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
BraucheRat2000
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 10x hilfreich)

Also direkt mitbekommen hat das niemand.
Auch kein Besuch beim Arzt oder ähnliches.

Das einzige was man in irgendeiner Art zählen könnte, falls das möglich ist.......
Ist dass sie Freundinnen davon erzählte.


Aber........
In welcher Form ist das alles relevant?
Bzw. welches Ziel hat es genau?

Das dürfte doch die Chancen auf eine erfolgreiche Scheidung nicht groß beeinträchtigen, oder?

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