Drohnenfotos ?

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
NicoNic123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drohnenfotos ?

Hallo,

ich nutze derzeit privat eine Drohne und habe mich schon über viele rechtliche Dinge informiert. Derzeit bin ich auch im Gespräch mit manchen Hauseigentümer (öffentliche Gebäude) zwecks Genehmigung zum Überflug und fotografieren. Dann sieht man aber plötzlich im Internet, besser gesagt auf Facebook wie andere einfach Fotos veröffentlichen, gerade auch von alten Burgruinen die aber bewohnt sind.

Ist das rechtlich denn erlaubt ? Auch Bilder und der Überflug von Wohngebieten sind meiner Ansicht nach so ohne Genehmigung nicht rechtens ?

Verstehen Sie mich nicht falsch, ich wäre ja froh wenn ich mich da irren würde ?

-- Editiert von Moderator am 11.03.2017 18:13

-- Thema wurde verschoben am 11.03.2017 18:13

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

:forum:

Das ist eher Persönlichkeitsrecht.



Zitat (von NicoNic123):
Dann sieht man aber plötzlich im Internet, besser gesagt auf Facebook wie andere einfach Fotos veröffentlichen,

Und die Erkenntnis das die keine Genehmigung haben hat man jetzt woher genau?



Zitat (von NicoNic123):
Auch Bilder und der Überflug von Wohngebieten sind meiner Ansicht nach so ohne Genehmigung nicht rechtens ?

Kommt immer darauf an, was genau abgebildet wird und was genau da erkennbar ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NicoNic123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und die Erkenntnis das die keine Genehmigung haben hat man jetzt woher genau?


Wenn man mit den Eigentümer um just diese Gebäude im Gespräch ist und er bisher keine Erlaubnis anderweitig erteilt hat ;) .

Wenn man sein eigens Grundstück sieht und man sich sicher ist, nope .. das habe ich nicht erteilt. Nebenbei sind da noch andere Fotos im Album, mehere öffentliche Gebäude und Industriegebiete ... muss sich jemand ja ne Menge Genehmigungen eingeholt haben.


Zitat:
Kommt immer darauf an, was genau abgebildet wird und was genau da erkennbar ist.


Panoramafreiheit zählt nicht bei Hilfsmitteln und meiner Meinung nach sind Drohnenflüge über Wohngebiete sowieso nicht erlaubt.

-- Editiert von NicoNic123 am 11.03.2017 18:16


Ich weiss das klingt alles nach mimimi, aber es gibt eben die Drohnenpiloten die sich die Mühe machen, damit das Hobby angesehen bleibt (also Genehmigungen einholen) und die Drohnenpiloten die einfach mal über alles fliegen. Übrigens war unter den Bildern auch eine Schule mit Kindern .. ob da sich die Eltern freuen wenn so ein Teil auf die Schüler kracht.

-- Editiert von NicoNic123 am 11.03.2017 18:18

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39877x hilfreich)

Zitat (von NicoNic123):
Ich weiss das klingt alles nach mimimi,

Nö, überhaupt nicht, denn ohne solche Leute die gedankenlos herumfliegen würde das Thema nicht so hoch gekocht und die (geplanten) Regulierungen wären nicht so sstrafbewehrte Unterlassungserklärung/Unterlassungsklage)

Und man kann durchaus eine strafbewehrte Unterlassungserkärung/Unterlassungsklage gemäß § 1004 BGB , § 823 durchsetzen, was den künftigen Überflug angeht.



Zitat (von NicoNic123):
ob da sich die Eltern freuen wenn so ein Teil auf die Schüler kracht.

Vermutlich nicht.
Aber das ist dann halt "Pech" oder "allgemeines Lebensrisiko" der Beteiligten.



Zitat (von NicoNic123):
und meiner Meinung nach sind Drohnenflüge über Wohngebiete sowieso nicht erlaubt.

Da der Gestzgeber da anderer Meinung ist, nützt das nichts.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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