Drogenhandel??? Hausdurchsuchung??? Anzeige???

1. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fabian.faura
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenhandel??? Hausdurchsuchung??? Anzeige???

Hallo, mir ist gestern mitgeteilt worden, dass mich jemand bei der Polizei des Drogenhandels beschuldigt hat.
Da diese Beschuldigung komplett aus der Luft gegriffen ist habe ich nichts zu befürchten.
Was mir nun sorgenbereitet ist, ob die Polizei nun mein Haus durchsucht?!
Im Prinzip könnte is mir egal sein ob die Polizei nun mein Haus auf den Kopf stellt oder nicht, da ich nichts verbotenes zuhause habe.
Es ist mir jedoch sehr unangenehm wegen des Rufes den ich dadurch in der Gegend bekomme.
Kann die Polizei mein Haus überhaupt durchsuchen wenn sie keine Beweise haben und nur irgend jemand der mich vermutlich nicht besonders gut leiden kann mich beschuldigt hat?
Danke im Vorraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16473 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Kann die Polizei mein Haus überhaupt durchsuchen wenn sie keine Beweise haben

Ja.
Für eine Durchsuchung braucht man aber einen Durchsuchungsbeschluss eines Gericht. Voraussetzung dafür ist aber nicht(!), dass schon Beweise vorliegen - denn die Durchsuchung soll ja gerade dazu dienen, Beweise zu finden. Voraussetzung ist lediglich ein konkretisierter Anfangsverdacht. (Also etwas mehr als ein "bloßer Verdacht ins Blaue hinein", aber weniger als ein "hinreichender Tatverdacht")

Zitat:
und nur irgend jemand der mich vermutlich nicht besonders gut leiden kann mich beschuldigt hat

Eine glaubwürdige Zeugenaussage kann als konkretisierter Anfangsverdacht ausreichen - und damit zu einer Durchsuchung führen.

Grundsätzlich: Wenn man Ihnen schon mitgeteilt hat, dass Sie beschuldigt werden, wird wohl keine Durchsuchung folgen. Denn die Polizei setzt ja auf den Überraschungseffekt, damit der Beschuldigte keine Beweismittel vor der Durchsuchung vernichtet..

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von fabian.faura):
Kann die Polizei mein Haus überhaupt durchsuchen wenn sie keine Beweise haben

Rate mal wozu eine Hausdurchsuchung dient?
A) das die Ermittler auch mal vor die Türe kommen und nicht hinterm Schreibtisch versauern
B) der Beschaffung von Beweismitteln




Zitat (von fabian.faura):
Hallo, mir ist gestern mitgeteilt worden,

Von wem? Der Polizei?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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