Drogenfahrt Bußgeldbescheid Eingestellt trotzdem zur MPU???????????

18. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Diggi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogenfahrt Bußgeldbescheid Eingestellt trotzdem zur MPU???????????

Guten Tag,
vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich wurde am 30.07.15 wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit 79km/h bei erlaubten 50Km/h angehalten. Nach dem üblichen Papierkram wurde ein Drogentest gemacht, der positiv auf THC und Amphetamin anschlug. Nach ca. 3 Monaten, am 30.09.15 kam ein Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung: 150 Euro und ein Punkt. Somit war das erledigt. Im Mai 2016 kam dann noch ein Bußgeldbescheid zur Drogenfahrt: 900 Euro, 1 Monat Fahrverbot und Punkte. Gegen diesen Bescheid habe ich Einspruch eingelegt, um Zeit zu gewinnen. Was dann kam hat mich sehr gewundert. Am 30.07.16 kam ein Einstellungsbescheid, mit dem mir mitgeteilt wurde, dass das gegen mich eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß §46 (1) OWiG in Verbindung mit §170 (2) StPO eingestellt wurde, da keine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Trotz der Freude hatte ich mich sehr gewundert. Aus der Akteneinsicht konnte ich entnehmen das meine Blutwerte (THC (1 ng/mL THC (Messwert: 1.09 ng/mL), THC Metabolit 1: 0.9 ng/mL, THC-COOH: 14 ng/mL)) und Amphetamin (35 ng/mL)) im September 2015 an die FFS Straßenverkehrsamt NRW geschickt wurden. Bisher kam von dort nichts. Seit dem 05.06.16 bin ich in einem Abstinenznachweis. Jetzt zur meiner Frage: Wird sich die FFS noch bei mir melden oder ist das erledigt?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Diggi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Link existiert leider nicht mehr.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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