Drogendealer nachträglich anzeigen ?

14. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
anonymer~
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogendealer nachträglich anzeigen ?

Hallo alle,

ich habe vor ca. 3 Jahren einem damaligem Freund der wg. Drogendealerei/Polizei ziemlich in der Klemme war 2000.- Euro geliehen um ihm auf die Beine zu helfen, als Rückzahlungszeitraum haben wir 2 Jahre vereinbart. Er wollte nach der Therapie und Bewährung den Führerschein nachmachen damit er auch wieder Jobmässig was machen kann, unter diesem vorwand habe ich ihm das Geld geliehen. Nun hat sich ziemlich schnell rausgestellt das er alles in neue Drogen(Amphetamine/Hasch) investiert hat und trotz Bewährungsauflagen etc. weitergedealt hat. Nun habe ich erstmal sofort gesagt das die Vereinabrung geplatzt ist und das ich das Geld wiederhaben will, bis heute habe ich davon nix gesehn. Mittlerweile ist er wieder mit einer kleineren Menge erwischt worden und sitzt wieder in Therapie. Nun die eigentliche Frage, ich habe quasi 3 Jahre mitbekommen(Nicht über Gerüchte, sondern vorort ich war am Anfang selber Klein-Konsument habe vor 2 Jahren komplett aufgehört) dass er grössere Mengen gedealt hat und würde ihn nun rückwirkend diesbezüglich anzeigen. Wie stehen die Chancen vor Gericht, er wurde schon 2 mal in wegen kleineren Sachen in der Branche verurteil ? Wie geht das Gericht damit um das ich Konsument war und quasi 3 Jahre von allem wusste und nichts gesagt habe ?

Vielen Dank....


-- Editiert am 14.11.2009 13:13

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