Drogen und 315c StGB

2. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
finchko
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Drogen und 315c StGB

20 jähriger Fahrzeugführer wird in angehalten, weil er mit Ausfallerscheinungen gefahren ist. Des Weitern kann bei diesem ein süßlicher Geruch, Tabakkrümel, glasige Augen und ein Atemalkohol von 0,29 Promille festgestellt werden. Im Kofferraum kann noch eine geringe Menge Cannabis festgestellt werden.

Meine Frage nun, bei Alkohol würde ich zu dem Ergebnis kommen, dass ab 0,30 Promille problemlos der 315c StGB vorliegen würde. Wie verhält es sich bei dem obigen SV, indem ganz klar von einer Drogenbeeinflussung gesprochen werden kann? Es gibt dort ja keine relative Promillegrenze.
und kann zusätzliche bei einem solchen SV der FS nach 94 III StPO i.V.m. 69 StGB problemlos eingezogen werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nesend
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)

Werden Drogen bewiesen, liegt ein Verstoß vor, unabhängig von irgendwelchen Werten. Die Strafen sind wie bei Alkohol beim ersten Mal 500 Euro, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. bei jedem weiteren Mal erhöhen sich die Strafen extrem! Der Führerschein kann in dem Fall also wirklich ohne weiteres eingezogen werden.

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#2
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Das Fahren unter den Einfluss von THC ist ab einen Wert von 1,0 ng/ml eine Ordnungswidrigkeit.
Wird der Wert nicht Erreicht, kommt eine Ordnungswidrigkeit nicht in Betracht.
Mir ist auch kein Fall bekannt, bei denen ein §315c angenommen wurde.

Am Wahrscheinlichsten ist, das die Polizei eine Meldung an die FSST macht und diese zur Feststellung der Kunsumfoprm, wenn am Tattag keine Blutprobe entnommen worden sein sollte ein Ärztliches Gutachten anzuordnen.

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