Drittkorrektur der Bachelor-Arbeit

13. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)
Drittkorrektur der Bachelor-Arbeit

Hallo alle zusammen,

Ich habe vor kurzem meine Bachelor-Arbeit im Studiengang BWL an einer Hochschule geschrieben und eine Note vier erhalten.

Ich bin mit dieser Bewertung absolut nicht zufrieden, da die Begründungen des Betreuers mehr als merkwürdig waren.Da ich eine Drittkorrektur in Erwägung ziehe, wollte ich wissen,ob die Möglichkeit besteht die Drittkorrektur von einer anderen Hochschule/Universtität bewerten zu lassen?

Besteht auch die Möglichkeit die Drittkorrektur von einem anderen Studiengang durchführen zu lassen?

Der Grund ist folgendes: Falls die Drittkorrektur im Studiengang BWL selbst von einem anderen Gutachter durchgeführt wird, bezweifle ich die Neutralität der Bewertung seitens des Drittgutachters, da ich nicht glaube dass der Drittkorrekteur seinem Arbeitskollegen im selben Studiengang in den Rücken fallen wird.









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23 Antworten
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#1
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Besteht auch die Möglichkeit die Drittkorrektur von einem anderen Studiengang durchführen zu lassen?


Was wäre denn der Sinn, eine BWL-Klausur von einem Geschichtsprofessor korrigieren zu lassen?

quote:
da ich nicht glaube dass der Drittkorrekteur seinem Arbeitskollegen im selben Studiengang in den Rücken fallen wird


Mit dem Argument wäre schon die standardmäßige Bewertung durch einen Zweitprüfer sinnfrei, wenn der auch "dem Erstprüfer nicht in den Rücken fallen wird". Dann müßte nach deiner Ansicht jede Arbeit noch einmal von einem "Externen" bewertet werden.

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9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Der Geschichtsprofessor würde sicher wenig Ahnung vom Thema haben. Aber zumindest wäre die Objektivität der Bewertung gewährleistet, da ich der felsenfesten Überzeugung, dass meine Note von vornherein zwischen den Beteiligten (Erstbewerter, Zweitbewerter und Dekan)feststand. Über die detaillierten Gründe möchte hinwegsehen, da ich sonst Roman schreiben müsste.

Beim Feedbackgespräch fand ich meine BA-Arbeit fast so vor mir liegen, wie ich sie auch abgegeben hatte. Das heißt, ich hatte so gut wie keine Fehler.

Beispielsweise fragte er mich, warum ich auf bestimmte Kapiteln eingehe, obwohl wir diese in einem vorherigen Gliederungsgespräch abgesprochen hatten. Als ich ihm begründete, weshalb ich auf diese Kapiteln eingehe und ihn an das Gliederungsgespräch erinnerte, sagte er nur folgendes :"Ahh ok, dann gehen wir mal zum nächsten Punkt weiter". Solche ähnlichen Argumente brachte er insgesamt fünfmal. Und das soll eine Note vier sein? Ich meine, wenn er mich auf gravierende Fehler hingewiesen hätte, wie z. B. fast am Thema vorbeigeschrieben, viele Grammatikfehler, oder hätte ich auf der BA-Arbeit lauter Fehler gesehen, dann wäre dich Note vier gerechtfertigt gewesen.Ich war beim Feedbackgespräch völlig fassungslos über seine Argumentationsweise.

Was denkt ihr, ist es vielleicht möglich die BA-Arbeit von einem externen korrigieren zu lassen? Ob es Sinn macht oder nicht sei jetzt mal dahin gestellt.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Beim Feedbackgespräch fand ich meine BA-Arbeit fast so vor mir liegen, wie ich sie auch abgegeben hatte. Das heißt, ich hatte so gut wie keine Fehler.


was ist das denn für eine Logik? Seit wann verbessert ein Betreuer eine abgegebene Arbeit? Nur zur Info: du bist nicht mehr in der Schule...

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9x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

quote:
Der Geschichtsprofessor würde sicher wenig Ahnung vom Thema haben. Aber zumindest wäre die Objektivität der Bewertung gewährleistet


*lol* Eine "objektive" Bewertung durch jemand, der keine Ahnung hat? Was genau hast du noch mal studiert? Lernt man in BWL kein logisches Denken?

Dann bekommst du also eine "objektive" Fünf Minus, "weil ich nichts kapiert habe" und bist zufrieden? Nicht wirklich, oder?

quote:
ist es vielleicht möglich die BA-Arbeit von einem externen korrigieren zu lassen?


Was sieht denn die Prüfungsordnung deiner Uni für Einspruchsmöglichkeiten vor?

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6x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Mein Betreuer ist gleichzeitig der Professor, der meine BA-Arbeit korrigiert/bertreut. Das war bei mir an der Hochschule immer so, und so wie es aussieht wird es auch so bleiben.

Ich wiederhole mich gerne: Die Bewertung meiner BA-Arbeit wäre objektiver, wenn es von einem Geschichtslehrer oder von einer anderen Hochschule korrigiert wird.

Lieber GROC. Wie ich sehe hast du in diesem Forum bereits 644 Beiträge verfasst. Hast du in diesen 644 Beiträgen nicht gelernt, dass man in einer Diskussion möglichst sachlich bleiben sollte und lernen sollte zu diskutieren? Ich werde dir jetzt nicht erklären, was diskutieren bedeutet. Aber ich kann dir ein Tipp geben --> Google.

Eins kann ich dir aber vorab sagen: Zu einer Diskussion gehört es, möglichst Außerdem solltest du lernen auf meine Fragen einzugehen anstatt drumherum zu reden. Ich habe zwei Fragen gestellt, darauf möchte ich zwei präzise Antworten. Ist das so schwer? Darf ich fragen, wie alt du bist? Wenn du keine Antwort hast, dann tue mir ein Gefallen und hör auf meine Zeit zu verschwenden mit deinen sinnlosen Kommentaren, die mir nicht weiterhelfen. Und zum anderen verwässerst du lediglich damit das Thema.

GROC und GALABAER: Geht bitte auf meine Fragen konkret ein oder lasst es sein. Wenns euch langweilig ist dann solltet ihr euch zum Kaffee treffen und ausgiebig austauschen ; )


Die Frage nach den Einspruchsmöglichkeiten innerhalb Studien- und Prüfungsordnung ist doch schon mal ein guter Anfang, GROC. Ich bin stolz auf Dich. Da sieht man, dass du lernfähig bist. Weiter so! :)

Lieben Gruss







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7x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ssoul27
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich gehe stark davon aus, dass du deine Arbeit nicht von einem anderen Dozenten der eine komplett andere Fachrichtung lehrt korrigieren lassen kannst. Dessen Objektivität würde sich sowieso nur auf die Grammatik beschränken. Zumal eine objektive Bewertung einer wissenschaftlichen Arbeit (meiner Meinung nach) unmöglich ist. Wie willst du Theorien, Thesen, Ideen objektiv bewerten? Entweder sie gefallen dir und du gehst aufgeschlossener an die Arbeit ran oder sie gefallen dir gar nicht und du bist schon von vornherein abweisend eingestellt.

Was war denn dein Thema? Kannst du einen Auszug aus der Arbeit reinstellen?

Es wäre weiterhin interessant zu erfahren, wie du im Allgemeinen mit deinem Notendurchschnitt stehst? Bist du ein 1er-Schnitt? Wenn ja, dann könntest du dich an das zuständige Ministerium wenden, die werden sicher auf dich zurückkommen.

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6x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
vronik
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 167x hilfreich)

Moin,

wie zu weiter verfahren ist, sollte in der Prüfungsordnung stehen oder sagt dir der Prüfungsausschuss.

Wenn die Prüfungsordnung keinen externen Gutachter vorsieht wird auch keiner zugelassen.


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4x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Vielen Dank für eure Beiträge. Mittlerweile wurde eine außergerichtliche Einigung erzielt. Es wurde beschlossen, dass meine Bachelorarbeit nochmals von einem Drittkorrekteur des gleichen Fachgebiets der Hochschule bewertet wird, da die Korrrekturen formelle Fehler aufweisen.

Einerseits freue ich mich, dass es neu bewertet wird, andererseits habe ich keine große Hoffnung, dass daduch die Note besser wird, da der Drittkorrekteur seinen Kollegen nicht in den Rücken fallen wird. Sie sitzen gemeinsam im Büro. Wenigstens kann mir der Drittkorrekteur keine schlechtere Note geben.

Von meinem Anwalt erfuhr ich, dass ein externer Gutachter nicht eingesetzt werden kann, daher kann die Drittkorrektur nur von der Hochschule selber vorgenommen werden. Die Prüfungsordnung sieht weder vor noch dagegen, dass ein externer Gutachter eingesetzt werden muss / kann. Ich glaube, dass es rechtlich nicht möglich ist.

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. :) Das kommt hier leider viel zu selten.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Also, mittlerweile habe ich die Note fünf für die Drittkorrektur bekommen. Da es ein Verschlechterungsverbot gibt, behalte ich sozusagen die Note vier der Erst-und Zweitkorrektur. Mir fehlen echt die Worte. Andererseits habe ich befürchtet, dass ich wieder eine schlechte Note erhalten werde, da es von der gleichen Hochschule nochmals bewertet wurde.

Ich möchte hiermit einen Ratschlag an alle geben: [b][b]Fechtet niemals eine Note an, unabhängig davon, ob ihr recht habt oder nicht!!!!!![/b][/b] Am Ende werde ihr immer die Verlierer sein. Wenn eine Drittkorrektur von der gleichen Schule / Ausbildungsstätte / Hochschule vorgenommen wird, dann wird der Drittkorrekteur seinen Kollegen (Erst- und Zweitkorrekteur) niemals in den Rücken fallen.

Hätte ich von Beginn an gewusst, dass die Drittkorrektur nicht von einer unabhängigen Institution / Gutachter bewertet werden kann, dann hätte ich niemals geklagt. Letztendlich durfte ich die hohen Anwaltskosten tragen.

Was ist das für ein dummes Rechtssystem? Es ist doch selbststverständlich, dass der Drittkorrekteur dem Erst- und Zweitkorrekteur nicht in den Rücken fallen wird, wenn sie an der gleichen Hochschule beschäftigt sind und sich gegenüber am Schreibtisch sitzen. Es darf nicht wahr sein, dass man so leichtfertig mit der Zukunft von Menschen umgeht.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Fechtet niemals eine Note an, unabhängig davon, ob ihr recht habt oder nicht!!!!!!

Quark.
Da kann ich von deutlich positiveren Ausgängen berichten.
Korrektur sogar teilweise durch den jeweiligen Prüfer selber.

Möglicherweise war Ihre Bachelorarbeit ja auch einfach mies.
Immerhin sind zu diesem Ergebnis jetzt 3 Korrektoren gelangt.
Und Ihre Einwände dagegen sind jedenfalls nicht umhauend gut.

Zitat:
Es ist doch selbststverständlich, dass der Drittkorrekteur dem Erst- und Zweitkorrekteur nicht in den Rücken fallen wird, wenn sie an der gleichen Hochschule beschäftigt sind und sich gegenüber am Schreibtisch sitzen.

Nein.
Das ist ganz einfach unzutreffend.
Und schon daher kann es nicht selbstverständlich sein.
Auch hier kann ich von Fällen berichten, in denen man sehr wohl "in den Rücken gefallen" ist.


Abgesehen davon haben Sie keinen Grund, wegen dieses Ausgangs oder der Anwaltskosten das Rechtsystem zu kritisieren. Dieses Ergebnis wurde offenbar einvernehmlich in einem außergerichtlichen Vergleich festgehalten. Den wollten Sie so.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

@Rechtschreibung

Ähnliche Erfahrungen wie ich haben sicherlich viele andere Studierende gesammelt. Es wäre sehr sinnvoll, die Drittkorrektur von unabhängigen Gutachtern außerhalb der Hochschule bewerten zu lassen. Dann würden sich auch unsere Bedenken zerstreuen und niemand würde die Unabhängigkeit der Drittkorrektur anzweifeln. Was spricht dagegen? Wieso probiert man das nicht aus?

Glauben Sie mir, ich würde meine wertvolle Zeit nicht in diesem Forum verschwenden oder einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn meine Bachelorarbeit schlecht wäre.

Mich würde generell interessieren, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, was die Drittkorrektur von einer unabhängigen Gutachtern verbietet. In der SPO der Hochschule steht nichts von so einer Regelung.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ähnliche Erfahrungen wie ich haben sicherlich viele andere Studierende gesammelt.
Ändert nichts daran, dass diese Aussage nicht verallgemeinerungsfähig ist. Denn diese Erfahrung haben eben nicht alle Studenten gemacht, wie ich schon erwähnte. Ihre Geschichte ist ein Einzelfall. Selbst wenn es sich dabei um schreiendes Unrecht halten würde, wäre das noch nicht repräsentativ.

Zitat:
Was spricht dagegen?
Mangelnde Prüfungsbefugnis der Externen.

Zitat:
Wieso probiert man das nicht aus?
Kosten.
Und weil man nunmal Prüfer hat, die genau für solche Aufgaben eingesetzt wurden.

Zitat:
Mich würde generell interessieren, ob es eine Rechtsgrundlage gibt, was die Drittkorrektur von einer unabhängigen Gutachtern verbietet.
Gibt es nicht. Muss es auch nicht geben. Nur dann ist die Folge eben, dass Sie keinen Anspruch darauf haben. Davon ab könnten Ihre Plänen teilsweise sehr wohl Regelungen ausdrücklich entgegenstehen, etwa solche zur Prüfungsbefugnis. Außerdem können Sie die Arbeit natürlich sehr wohl extern prüfen lassen, dann nämlich durch das Verwaltungsgericht, dass sich regelmäßig aber auf die Suche nach Rechtsfehlern beschränkt. Fachliche Fragen bewertet es (eher) nicht, weil genau dazu nunmal die Hochschule zuständig ist.

Es gibt in Deutschland kein Recht auf unbegrenzte Überprüfung vorhergehender Entscheidungen.

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Ich wollte euch kurz über den aktuellen Stand informieren. Der Drittkorrektur hat mir eine Note fünf gegeben.
Für mich war es abzusehen, dass die Drittkorrektur von der Bewertung vom Erst- und Zweitprüfer nicht abweichen würde.

Kann ich vielleicht einen Gutachter einschalten, der dann für die Bewertung der Drittkorrektur ein Gutachten erstellt? Wenn Mängel an der Bewertung festgestellt werden, kann dann vielleicht eine erneute Korrektur von einem Außendstehenden erreicht werden?

Ich will euch mit meinen Beiträgen wirklich nicht nerven. Mir ist die Sache mit der Bachelorarbeit sehr ernst.

5x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du solltest Dich mal mit der Vokabel "Beurteilungsspielraum" befassen. Mal ganz grob gesagt, Inhalte werden nicht überprüft, sondern nur Formalien. Denn in der Wissenschaft kann man nun mal unterschiedlicher Ansicht sein, ohne dass die eine Ansicht richtiger als die andere ist. Ob ein Gutachter die Arbeit also inhaltlich so oder so bewertet, das ist völlig einerlei. Hat auf die Endnote keinen Einfluß.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Ich wollte euch kurz über den aktuellen Stand informieren. Der Drittkorrektur hat mir eine Note fünf gegeben.
Für mich war es abzusehen, dass die Drittkorrektur von der Bewertung vom Erst- und Zweitprüfer nicht abweichen würde.


Im Übrigen kann ich aus der Praxis sagen, dass diese Verschwörungstheorien nach der Krähentheorie in der Regel völliger Unfug sind.

Zwar ist es richtig, dass der Zweitgutachter in der Regel keine komplette eigene Bewertung vornimmt sondern nur Überprüft, ob die Bewertung des Erstgutachters "vertretbar" ist. Spätestens der Drittgutachter prüft aber in der Regel noch mal umfassend.

Im Übrigen ist es, so leid es mir tut, nahezu ausgeschlossen, dass bei drei gleichlautenden Bewertungen hier tatsächlich eine brauchbare Arbeit vorliegt. Außer in ganz außergewöhnlichen Fällen (das ganze Institut folgt einer bestimmten wissenschaftlichen Theorie, der Prüfling vertritt offensiv die Gegenansicht) hat eine Arbeit die von drei Prüfern mit vier oder schlechter bewertet wird in eigentlich allen Fällen bereits derartige methodische Mängel, dass es auf den Inhalt schon kaum noch ankommt.

Ein Fall, wo eine gute Arbeit mehrfach derartig abgewertet wird ist mir persönlich noch nie begegnet und eigentlich nur in außergewöhnlichen Fällen (vorherige Klagen gegen die Abteilung; persönliche Beleidigungen der Prüfer oder des Lehrkörpers etc.) denkbar.

Signatur:

▌ ↓ Klick bitte nicht vergessen ☺ ▌

5x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Kann ich vielleicht einen Gutachter einschalten, der dann für die Bewertung der Drittkorrektur ein Gutachten erstellt?


Klar. Die (hohen) Kosten trägst erst mal du.
Zu der Wahrscheinlichkeit, daß ein Prüfer Mängel in der Korrektur (!) - nicht "eine andere Meinung über die Note" - findet, wenn schon drei Korrekturen im wesentlichen übereinstimmend waren, wurde ja schon vorgetragen.

Im allgemeinen nennt man das "schlechtem Geld gutes hinterher werfen".

Zitat:
Wenn Mängel an der Bewertung festgestellt werden, kann dann vielleicht eine erneute Korrektur von einem Außendstehenden erreicht werden?


Glaskugel. Ob ein Gericht in dem sehr unwahrscheinlichen Fall, daß doch eine Viert(!)korrektur angeordnet wird, dann davon ausgehen wird, es sei sinniger, diese von einem Externen anfertigen zu lassen, ist unklar.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich würde denken, dass das Prüfungsamt deiner Uni der beste Ansprechpartner ist. Kenne mich aber damit auch nicht aus.

5x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
smartiie86
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich denke das wenn man die Objektivität der Bewertung in Frage stellt und seine Note absolut nicht nachvollziehen kann, kannst du beim Dekan oder sonstigen Vorgesetzten sicherlich Beschwerde einreichen und sie müssen die Arbeit dann erneut prüfen lassen.
Allerdings sollte das auf jeden Fall jemand aus diesem Fachgebiet sein, wenn auch nicht unbedingt von deiner Uni.

3x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Eine Drittkorrektur wurde bereits von der gleichen Universität und von einem Fachkollegen meines Erst- und Zweitbetreuers durchgeführt. Ich habe bei der Drittkorrektur die Note 5 erhalten :)

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Drittkorrekteur aus der gleichen Universität und aus dem gleichen Studiengang seinem Kollegen in den Rücken fällt. Die drei Betreuer sehen sich jeden Tag in der Universität, gehen gemeinsam zu Mittagessen. Das war eine Augenwischerei. Normalerweise sollte es Möglichkeiten geben, die Drittkorrektur von einem Gutachter durchführen zu lassen, der selber nicht in der Universität beschäftigt ist, jedoch Experte im Fachgebiet ist. In dieser Hinsicht müssen neue Gesetze her.

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

du kannst mir mal gerne deine thesis schicken.. wenn du interesse hast, dann bitte pm

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

3x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Lorenor
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 41x hilfreich)

Hallo,

danke für dein Angebot. Ich würde dir die Thesis schicken, wenn du ein Rechtsanwalt bist/wärst und dadurch erneut die Hoffnung besteht, die Thesis durch einen Gutachter, Dozent, Professor außerhalb der Universität überprüfen zu lassen. Allerdings wurde die Thesis bereits zum dritten Mal geprüft. Ich glaube, da ist dann nichts mehr zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DragonD
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 54x hilfreich)

Ich würde an deiner Stelle auch darauf bestehen, dass es außerhalb von der Uni jemand sich das mal anschaut.

2x Hilfreiche Antwort

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