Dritte Runde im Diskriminierungsstreit beim Musikriesen Sony
AFP VOM 27.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 1414 Aufrufe Mehr zum Thema:Diskriminierung
BAG: "Keine strengen Anforderungen" für schwangere Frauen
Der bundesweit beachtete Diskriminierungsstreit beim Musikriesen Sony geht in die dritte Runde. Mit einem am Donnerstag in Erfurt verkündeten Urteil stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber erneut die Chancen von Frauen, Schadenersatz wegen Diskriminierung geltend zu machen. Werden sie während ihrer Schwangerschaft bei einer Beförderung übergangen, sind an weitere Indizien "keine strengen Anforderungen zu stellen". (Az: 8 AZR 438/09)
Die heute 38-jährige Klägerin war eine von drei Abteilungsleiterinnen beziehungsweise Abteilungsleitern im Bereich "International Marketing" bei Sony BMG, heute Sony Music Entertainment. Als im September 2005 die Stelle ihres Chefs frei wurde, war sie schwanger. Die Stelle wurde mit einem der beiden männlichen Abteilungsleiter-Kollegen besetzt.
Bei der Bekanntgabe der Stellenbesetzung wurde die Klägerin nach eigenen Angaben auf ihre familiäre Situation hingewiesen und mit der Anmerkung getröstet, sie solle sich doch auf ihr Kind freuen. Das empfand sie als Diskriminierung, und sie verlangte Schadenersatz.
Streitig ist, ob eine Diskriminierung - wenn sie auch nicht belegt werden kann - doch zumindest naheliegend ist. Das nämlich würde zu einer sogenannten Beweislast-Umkehr führen: Nicht die Arbeitnehmerin müsste die Diskriminierung beweisen, sondern umgekehrt der Arbeitgeber, dass die Stelle diskriminierungsfrei besetzt wurde. Dies ist deshalb bedeutsam, weil Arbeitgeber bei Neueinstellungen und Beförderungen den abgelehnten Bewerbern keine Gründe nennen müssen.
Im Fall Sony hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg die Klage der Managerin zunächst abgewiesen; dieses Urteil hatte das BAG aber 2008 kassiert. Schon damals befanden die Erfurter Richter, das LAG habe die Hürde für die Frauen zu hoch gehängt. 2009 wies das LAG die Mutter erneut ab. Das BAG hob nun auch dieses Urteil auf. Wiederum habe das LAG die von der Klägerin angebotenen Beweise für eine Diskriminierung nicht ausreichend gewürdigt, befanden die Erfurter Richter. Jetzt soll ein anderer LAG-Senat sich mit dem Streit befassen.
Für die Verhandlung interessierte sich auch die Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Gema. Sie liegt mit einer Mitarbeiterin im Streit, die sich 2006 bei der Besetzung des Postens des Personaldirektors übergangen fühlte. Damals war von 27 Führungspositionen keine einzige mit einer Frau besetzt. Dem 15. Senat des LAG Berlin roch dies recht deutlich nach Diskriminierung. Dagegen meinte 2009 im gleichen Gericht der Zweite Senat im Fall Sony, "bloße Statistik" reiche als Nachweis für Diskriminierung nicht aus. Beim BAG spielte die Statistikfrage im Fall Sony allerdings keine herausgehobene Rolle.
27.01.2011 - 18:01 Uhr


