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Dringlich: Eigenheimzulage doch Übertragen, Verkauf nach 2 Jahren

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Dringlich: Eigenheimzulage doch Übertragen, Verkauf nach 2 Jahren

Hallo, nach dem Lesen der enstprechenden Forumsbeiträge ist mir nachfolgendes noch nicht ganz klar...

Wir haben vor ca. 2 Jahren eine Eigentumswohnung erworben, jetzt wird mein Arbeitsplatz zentralsiert und für ein langfristig Erhalt des Arbeitsplatzes müsste ich umziehen.

Aber was passiert mit meiner EH? Kann ich diese nun doch noch übertragen, mit welcher Frist? Wo kann ich in diesem Bezug klare Informationen erhalten! Bei meinem Finanzamt?

Muss ich mit einer Rückzahlung rechnen (Spekulation) ?



von berlingo am 04.10.2006 19:23
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Dringlich: Eigenheimzulage doch Übertragen, Verkauf nach 2 Jahren
Verkaufst du denn die Wohnung?
Zurückzahlen musst du die Zulage nicht, aber wenn du die Wohnung nicht mehr selber bewohnst, erhälst du auch keine Zulage in der Restlaufzeit.
Wenn du ein neues Objekt erwirbst, kannst du nichts übertragen, d.h. keine Restlaufzeit o.ä..


von sika0304 am 05.10.2006 09:07
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Dringlich: Eigenheimzulage doch Übertragen, Verkauf nach 2 Jahren
Eine Übertragung der Eigenheimzulage auf ein neues Objekt ist nicht mehr möglich, da die Eigenheimzulage inzwischen abgeschafft wurde.

Anderlautende Beiträge, die Du eventuell im Internet findest beziehen sich auf die Rechtslage vor Abschaffung der Eigenheimzulage.

Du erhälst letzmalig für das Jahr, in dem Du aus der Wohnung ausziehst die Eigenheimzulagen. Bis dahin erhaltene Eigenheimzulage muss jedoch nicht zurück gezahlt werden.


von hh am 05.10.2006 11:17
Status: Tao (23495 Beiträge)
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