Javascript scheint in Ihrem Browser deaktiviert zu sein. Bitte aktivieren Sie Javascript um alle Vorteile von 123recht.net nutzen zu können.
07.10.2008
Guten Morgen
Anwaltsuche  Erw. Suche
Textgrösse
Inhaltssuche  
Themensuche  
 SIE SIND HIER: Startseite » Ratgeber » Bau- und Architektenrecht » 
Dringender Handlungsbedarf beim Verkauf von Immobilienkrediten
Seite 1 - vom 28.01.2008

Dringender Handlungsbedarf beim Verkauf von Immobilienkrediten

Der Autor
Eva Feldmann, Dortmund
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Baurecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht.
» Homepage» artikelliste
» Online Rechtsberatung
» Kontaktinformation

In jüngster Zeit werden zahlreiche Bauherren, die zur Finanzierung ihres Hauses einen Kredit aufgenommen haben, durch Berichte über den Verkauf dieser Kredite an amerikanische Finanzinvestoren stark beunruhigt. Die Angst ist sehr groß, plötzlich sein Haus durch eine Zwangsvollstreckung zu verlieren, obwohl der Kredit immer ordentlich bedient wurde.

Diese Gefahr hat nunmehr auch der Deutsche Bundestag erkannt und hier einen akuten Handlungsbedarf gesehen. Diskutiert wurde dieses Problem am 23.01.2008 mit Sachverständigen bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Regierungsentwurf des Risikobegrenzungsgesetzes.

Das Hauptproblem besteht in der Verwertung der Sicherheit durch die amerikanischen Finanzinvestoren. Bei der Inanspruchnahme eines Kredits sichern die Banken den Kredit stets durch die Eintragung einer Grundschuld auf dem Grundstück ab. Gleichzeit bestimmt ein Sicherungsvertrag, dass die Bank die Grundschuld nur in der Höhe des noch nicht abgezahlten Kredits in Anspruch nehmen darf. Dieser Sicherungsvertrag gilt aber nur zwischen den beiden Vertragsparteien, aber nicht für den Kreditkäufer.

Den Sachverständigen lag in der Anhörung zur Lösung dieses Problems ein zwischen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium abgestimmter Vorschlag zur Änderung des Kreditwesengesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. Dieser Vorschlag sieht vor, dass Banken verpflichtet sind, ihren Kunden Kredite anzubieten, deren Forderungen nicht verkauft werden dürfen.

Damit würde auch verhindert, dass ein Kreditnehmer plötzlich einem neuen Gläubiger gegenüber steht.

Zusätzlich wird vorgeschlagen, den Darlehensgeber zu verpflichten, den Kreditnehmer drei Monate vor Auslaufen der vereinbarten Zinsbindung oder Fälligkeit der Rückzahlungsforderung über Änderungen im Vertragsverhältnis zu unterrichten. Außerdem sollen Kreditnehmer über einen neuen Gläubiger oder Vertragspartner informiert werden müssen. Dadurch besteht für den Kreditnehmer die Möglichkeit zu bestimmen, ob er mit dem neuen Vertragspartner eine längerfristige Vertragsbeziehung fortsetzen möchte.

Ein weiterer Vorschlag besteht darin, den Kündigungsschutz der Kreditnehmer bei Immobiliendarlehen zu erweitern.

Unabhängig davon, wie künftige Gesetzesänderungen aber aussehen, sollten Bauherren bereits heute vor der Unterzeichnung eines Kreditvertrages darauf achten, dass der Verkauf des Kredits an Dritte ausgeschlossen wird.


« ZurückDruckversion »
Artikel verschicken »
Leserbrief schreiben »
Themasuche zu diesem Artikel »
Newsletter abonnieren »

Lesezeichen hinzufügen bei:

 Mr.Wong  Yigg  Linkarena  Google  Webnews  Folkd  Digg  Del.icio.us


Seiten dieses Artikels:
Dringender Handlungsbedarf beim Verkauf von Immobilienkrediten

Bau- und Architektenrecht auf frag-einen-sachverstaendigen.de
Sachverständige antworten auf Ihre Fragen zum Thema Bau- und Architektenrecht. Sie bestimmen den Preis!
Die neuesten 4 Antworten zu:
»  Fugenbreiten beantwortet von SV Moser für €50
»  Baurecht - Garage und Zaun im Aussenbezirk beantwortet von SV Specht für €30
»  Schimmelbefall beantwortet von SV Moser für €50
»  Entfernung tragende Wände beantwortet von SV Moser für €30
[mehr über frag-einen-sachverstaendigen.de]
neues im Bau- und Architektenrecht forum:
Bauen, Grundstücke, WEG »  Buchwert und Realwert???
Bauen, Grundstücke, WEG »  Eigentümerver-
sammlungsbeschlüsse anfechten
Bauen, Grundstücke, WEG »  Maklerbeauftragung nach Kontakt
Bauen, Grundstücke, WEG »  Stahl-/Drahtzaun
Bauen, Grundstücke, WEG »  Eigentumsanteile - wie berechnen
Bau- und Architektenrecht Top 5 Ratgeber
Baurecht
Der private Bauvertrag - Vertragsschluss (33213 Aufrufe)
Baurecht
Der private Bauvertrag - Abnahme und Bezahlung (15951 Aufrufe)
Baurecht
Der private Bauvertrag - Nachträgliche Schäden (14218 Aufrufe)
Bau- und Architektenrecht
Schwarzbau und Bestandsschutz? (8951 Aufrufe)
Baurecht
Der private Bauvertrag - Bauphase (7575 Aufrufe)
123Anwaltsvermittlung
123recht.net InfoBrauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anwaltssuche? 123recht.net erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. Unverbindlich, kostenlos!
123recht.net Quickie

Bankenkrise - was jetzt?

 Bänker sollten mit ihrem Privatvermögen haften
 Mehr staatliche Kontrolle bei Finanzgeschäften
 Volkswirtschaftliche Schäden müssen anteilig von allen getragen werden
 Mir egal, meine Bank gibt es noch


Resultate

Bau- und Architektenrecht - in den Nachrichten
Archiv: SZ: Angeblich Schrottbeton in baden-württembergischen Großbauten
Archiv: BVG: Windanlagen müssen Lärmgrenzen beachten
Archiv: Gericht: Architekt muss bei überteuertem Bau Schadenersatz zahlen
Archiv: Länder dürfen öffentliche Bauaufträge an Tariflohn binden
Archiv: Berlin durfte Förderung im sozialen Wohnungsbau streichen
[mehr aus den Nachrichten]

© qnc GmbH 2008 Haftungsausschluss


Rechtsberatung Online | Hilfe | Service | Impressum | Inhaltsübersicht | Newsletter | Für Leser | Für Anwälte | Kooperationspartner | Partnerprogramm | Jobs @ 123recht.net | Jobbörse | Datenschutz | Nachrichten XML | Ratgeber XML |