Dringend Hilfevorschläge für 21jåhrigen gesucht

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2014 09:30:16
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)
Dringend Hilfevorschläge für 21jåhrigen gesucht

Hallo liebe Forumsmitglieder, wir benötigen dringend Ratschlåge bzw.Hilfe für den 21jährigen lieben Freund meines Sohnes.
Folgende Situation;

5 kõpfige Familie aus England stammend, vor knapp 1,5 Jahren wegen Jobs der Eltern nach Deutschland gekommen.Kinder sind im Alter von 7 bis 21 Jahren.Die beiden jüngeren Kinder gehen in eine internationale Schule.Die Eltern sind beruflich mehr unterwegs als Zuhause.Der 21 jährige Sohn der Familie spricht und versteht kaum deutsch da er keine Möglichkeit hat zu lernen, da er sich tagsūber fortlaufend um seine jūngeren Geschwister kümmern muss.
Er hat weder Geld noch Job noch bekommt er irgendwelche Unterstützung, nicht von den Eltern und nicht von irgendeinem Amt.Kein Kindergeld, einfach nichts.
Schlafen und essen tut er meist bei uns, da er uns leid tut.
Er ist ein sehr liebenswerter junger aber unglücklicher Mann, der sich von seinen Eltern in einem fremden Land im Stich gelassen wird.
Mein Sohn und ich versuchen ihn zu unterstützen so gut es geht, doch finanziell geht es uns auch nicht so gut.Könnte er von irgendwo Hilfe beantragen?
Einen Deutschkurs haben wir nun für ihn organisiert, den er aber auch bezshlen muss.Er möchte eine Ausbildung machen, aber ohne gute Deutschkenntnisse ist da nichts machbar und seine Eltern helfen ihm nicht.Hat jemand einen Rat wo wir für ihn Hilfe bekommen können. Bin für jeden Rat sehr Dankbar lg tina

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"lg Tina"

-- Editiert Tina.D am 11.01.2014 12:54

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27 Antworten
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#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tina.D,

Er sollte die Situation mit dem Jugendamt besprechen.

Haben die Eltern genügend Einkommen?

Er muss die zugeschobene Verantwortung für die Geschwister

nicht übernehmen (das müssen die Eltern regeln).

Möglichkeit:

Getrennte Wohnung,Schule/Ausbildung machen und Unterhalt

von den Eltern fordern bzw. Bafög/BAB beantragen.

lg
edy



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#2
 Von 
guest-12315.01.2014 09:30:16
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Edy,
Danke erstmal für deine schnelle Antwort.
In der Familie geht es zu wie bei Aschenputtel, die jūngeren Geschwister bekommen alles, der 21 j. bekommt nichts.Eltern sagen das sie kein Geld haben, aber ständig werden neue wertvolle Dinge gekauft.Doch für den ålteren Sohn gibt es nichts.Er ist in einem Mini Zimmer mit paar uralten Mõbeln untergebracht und alle anderen leben topmodern in großen Räumen.Ich muss dazu sagen, er lebt beim leiblichen Vater und bei der Stiefmutter.Alles sehr kompliziert.Er hat mehrmals ohne Erfolg mit seinem Vater gesprochen.Das Problem ist dann noch das er schlecht deutsch spricht.
Ich würde ihm so gern helfen doch mein Englisch ist nicht so gut und meine finanziellen Möglichkeiten sind auch begrenzt.

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"lg Tina"

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tina.D,

Wie schon geschrieben:

Er sollte sich in erster Linie um sein eigenes

"Weiterkommen" kümmern, die Geschwister sind nicht seine

Angelegenheit.

Termin mit dem Jobcenter/Arbeitsamt ausmachen,sich ausbildungssuchend melden.

lg
edy





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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Getrennte Wohnung,Schule/Ausbildung machen und Unterhalt

von den Eltern fordern bzw. Bafög/BAB beantragen.


Na, wenn das alle so einfach wäre! Der Knabe ist Ausländer. Da gelten besondere Regelungen! Welche Leistungen er hier beziehen kann ist zunächst mal ungeklärt.

Der Knabe ist volljährig. Wenn er aus England kommt dann dürfte eine Schulausbildung oder Arbeitsaufnahme in Deutschland vermutlich möglich sein. Aber Schule oder Ausbildung machen, ist ohne Deutsch Kenntnisse nicht so einfach.

Wie das dann mit dem Unterhalt aussehen würde, da muss man auch sehen, ob hier einfach deutsches Recht gilt.

Das zentrale Problem ist doch, dass der Knabe kein Deutsch spricht! Entweder LERNT er jetzt mit Elan Deutsch ... dazu kann man etwa einen Kurs an der VHS belegen und zu Hause intensiv lernen ... oder er entscheidet sich zurück nach England zu gehen und dort eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Oder er sieht zu, dass er in einem anderen Land der Welt Fuß fasst.

Das Leben hat mit 21 Jahren begonnen. Und da hilft kein Lamento, wie schlecht die Eltern doch sind ... der Mann muss in die Puschen kommen und sein Leben SELBST in die Hand nehmen.

So sehe ich die Welt. *grins*

-- Editiert Marcus2009 am 11.01.2014 15:43

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Marcus2009,

Hast natürlich recht.

Aber bei einer Stelle sollte er erstmal einen Termin

machen und checken welche Möglichkeiten er hat.

lg
edy

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#6
 Von 
guest-12315.01.2014 09:30:16
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Marcus,
wie ich schon oben erwähnte spricht er Deutsch aber halt noch wenig.Ab Montag besucht er einen tåglichen Deutschkurs der Geld kostet, was er nicht hat weil er nichts bekommt. Er wurde von seinem Vater und Pflegemutter nach Deutschland geholt mit der Aussage hier eine bessere Ausbildung machen zu können, jedoch in meinen Augen ist er nun deren billige Putzfeau und aupair.Er und wir versuchen alles das er in Deutschland auf einen guten Weg kommt, aber wir brauchen Unterstützung.

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"lg Tina"

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
jedoch in meinen Augen ist er nun deren billige Putzfeau und aupair.


Na gut, zu der Rolle gehören ja nun mal zwei: einer der ausbeutet und einer der sich ausbeuten lässt! Und wenn er nur zu Hause abhängt, ohne wenigstens Deutsch zu lernen, dann muss er sich da auch schon an die eigene Nase fassen.

Da der Knabe noch nie in Deutschland gearbeitet hat, hat er auch keinen Anspruch auf Hartz 4. Und ob er sich hier in Deutschland auf einen Schlagabtausch wegen Unterhalts mit seinen Eltern einlassen sollte, weiß ich auch nicht.

Welche abgeschlossene Schulbildung hat der junge Mann? Welche Kenntnisse hat er, die auf dem Arbeitsmarkt gebraucht werden? Was möchte er beruflich werden? Und was tut er dafür, um das Ziel zu erreichen? Das sind die Fragen, die hier zu stellen sind.

So wie ich das sehe, hat er derzeit nur Chancen auf einen mäßig bezahlten Hilfsjob. Ich meine das nicht böse, aber so sieht die Sachlage nun mal aus.


-- Editiert Marcus2009 am 11.01.2014 17:18

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Da der Knabe noch nie in Deutschland gearbeitet hat, hat er auch keinen Anspruch auf Hartz 4. Doch, hat er. Wo in § 7 (1) SGB 2 steht irgendwas, was ihn von Leistungen ausschließt? Das Problem ist eher, daß er zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern gehört und also nur Geld kriegt, wenn das elterliche Einkommen nicht ausreicht. Übrigens besteht auch Bafög-Anspruch (§ 8(1)Nr. 2 BAföG) - da dürfte das Problem wiederum die fehlende Sprachkenntnis sein und evtl. fehlende Schulabschlüsse.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Da der Knabe noch nie in Deutschland gearbeitet hat, hat er auch keinen Anspruch auf Hartz 4.


Doch, das trifft zu. Das wurde nämlich gerade in der Politik behandelt. Die Ansicht, dass JEDER Arbeitslose in der EU in DEUTSCHLAND Hartz 4 beantragen kann, wurde im Europaparlament zwar kürzlich geäußert. Inzwischen hat man aber wieder zurück gerudert. Dies ist NICHT der Fall. Wer nach Deutschland einreist, nicht arbeitet und postwendent Hartz 4 beantragt, geht leer aus.

-- Editiert Marcus2009 am 11.01.2014 18:40

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wer nach Deutschland einreist, nicht arbeitet und postwendent Hartz 4 beantragt, geht leer aus. <hr size=1 noshade>

Das stimmt zwar grundsätzlich.
Aber in diesem konkreten Fall ist der EU-Ausländer schon 1,5 Jahre hier. Und wer sich 1,5 Jahre rechtmäßig hier aufgehalten hat, kann auch als Ausländer Hartz4 bekommen (ist ja nicht "postwendend").
Wie muemmel schon schrieb, wird Hartz4 aber wohl am Einkommen der Eltern scheitern, so lange er noch "zu Hause" wohnt.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Doch, das trifft zu. Das wurde nämlich gerade in der Politik behandelt. Das genannte Gesetz zu lesen ist Ihnen wohl zu mühsam?

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich bin immer wieder über die Lebenstüchtigkeit unseres Nachwuchses erstaunt, sei er nun deutsch, oder auch nicht. Insoweit mal ausnahmsweise volle Zustimmung zu Marcus.

Da lebt jemand seit etlicher Zeit in Deutschland, und bekommt immer noch nichts, aber gar nichts alleine gebacken. Und tut auch nichts. Schon toll.

Es gibt genug Firmen in Deutschland, die auch Mitarbeiter einstellen, die die englische Sprache gut beherrschen. Wir sind z.B. eine dieser Firmen. Dazu gibt es die Army, amerikanisch und englisch, internationale Organisationen. Auch die britischen Konsulate helfen weiter. Die AfA, viele andere auch. Mannomannomann!

Wie wär es damit, dass sich der junge Mann einfach mal selbst dem Leben stellt, und es nicht andere für sich machen lässt?

wirdwerden

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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Kleine Selbstkorrektur: Bafög würde er aktuell nicht bekommen - das erfordert einen 5jährigen Aufenthalt in D. Aber ohne Sprachkenntnisse ginge Schule/Studium ja ohnehin nicht...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#14
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


@muemmel:

Bist du sicher?
Es ist zwar in diesem Fall nicht von Relevanz, aber meiner Meinung nach dürfte (bei entsprechenden Sprachkenntnissen und Schul-Abschlüssen) theoretisch ein BaföG-Anspruch bestehen:

§8(1) Nr. 3 BaföG
... Ehegatten oder Lebenspartnern und Kindern von Unionsbürgern, die unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 und 4 des Freizügigkeitsgesetzes/EU gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind oder denen diese Rechte als Kinder nur deshalb nicht zustehen, weil sie 21 Jahre oder älter sind und von ihren Eltern oder deren Ehegatten oder Lebenspartner keinen Unterhalt erhalten,

Die Eltern arbeiten hier und sind daher freizügigkeitsberechtigt. Daraus leitet sich ein Anspruch der Kinder ab.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Na ja, inzwischen hat es sich in diesem Thread erfreulicherweise doch noch herumgesprochen, dass sich die Frage der Sozialleistungen an Ausländer ein wenig komplexer gestaltet als es sich einige vorgestellt haben. Eine grobe Übersicht findet man hier.

Aber ich will das jetzt gar nicht weiter kommentieren. Denn darum geht es der Fragestellerin ja gar nicht. Ihr ging es darum, wie man dem jungen Mann finanziell helfen kann. Und das sieht nun mal düster aus, so leid mir das tut!

Aber ... sind wir doch mal ehrlich: der Knabe kam vor 1 1/2 Jahren nach Deutschland. Da war er bereits 19-20 Jahre alt. Da hat man auch in England i.a. schon die "Graduation" erreicht. So richtig zackig ist seine schulische Karriere wohl nicht verlaufen.

Seither hat er die ganze Zeit über keinerlei Anstrengungen unternommen Deutsch zu lernen oder einen Job aufzunehmen. Warum um alles in der Welt, sollte der junge Mann Anspruch darauf haben, vom Sozialsystem finanziert zu werden? Da würde ich einem deutschen Knaben ganz genauso raten, dass er sich jetzt gefälligst einen Job zu suchen hat!

Wenn er unbedingt Abitur machen möchte, dann steht dem doch nichts im Weg. Einen Job suchen, Deutsch lernen und dann am Abendgymnasium neben dem Job die Schule nachholen. Wo ist das Problem? *grins*

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Warum um alles in der Welt, sollte der junge Mann Anspruch darauf haben, vom Sozialsystem finanziert zu werden? Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat - was Sie privat von der Rechtslage halten, die Sie ja ohnehin nicht sonderlich gut kennen, gehört überhaupt nicht hierher.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Sache ist doch ganz einfach. Er lebt noch zu Hause, auch wenn sein Zimmer nicht seinen Ansprüchen genügt. Die Eltern scheinen gut zu verdienen, damit scheidet ALG II aus (Bedarfsgemeinschaft). Familienrechtliche Ansprüche scheiden ebenfalls aus, da der Knabe wohl nichts tut, bzw. plant jetzt was zu tun. Und diese Ansprüche können die Eltern in Naturalien leisten. Das Wahlrecht haben sie. Man schaue ins BGB.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Weil der Gesetzgeber es so festgelegt hat


Nö, hat er eben nicht. Die Aufenthaltsrichtlinie aus dem Jahr 2004 sieht ausdrücklich vor, dass EU-Ausländer ohne Arbeit von den Hartz 4 Bezügen ausgeschlossen werden. Dies wird so angewendet. Und genau darum wird jetzt vor den Gerichten gestritten. Mit unterschiedlichen Ergebnissen.



-- Editiert Marcus2009 am 14.01.2014 09:17

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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

@ Marcus: aber zu dieser Problematik kommen wir doch hier gar nicht, weil ein möglicher Anspruch schon an anderen Gegebenheiten scheitert. Der Knabe (die Vokabel gefällt mir!) lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Damit sind die sozialrechtlichen Spielregeln klar, einerlei, ob er Deutscher oder Ausländer ist. Kein eigenständiger Anspruch. Und familienrechtlich läuft da auch nichts.

So, und wenn der Knabe schon nichts tut, dann kann er doch wenigstens die kleinen Kinder betreuen. Mithilfe im elterlichen Haushalt ist auch vorgesehen, man schaue ins BGB.

Und eine Besserstellung von ausländischen Knaben im Vergleich zu deutschen Knaben, davon hab ich zumindest nun wirklich nichts gelesen. Ist auch nicht geplant, oder? Und wenn schon deutsche Knaben unter diesen Voraussetzungen nichts bekommen würden von Vater Staat, dann erübrigt sich doch die Geschichte mit den Ansprüchen von ausländischen Knaben, oder?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo allerseits,

ich denke, es geht hier weniger um finanzielle Unterstützung, die man diesem jungen Mann gewähren müsste, sondern um Unterstützung auf einem Weg zur
Erkenntnis, dass er für sich selbst verantwortlich ist.

Egal, ob er hier in Deutschland eine Schule besuchen wird, eine Ausbildung anfängt oder sich eine Arbeit sucht: er wird sich nicht stets und ständig um Geschwister und Haushalt kümmern können.
Und wenn diese Erkenntnis reif ist, dann kann auch die
Überlegung ins Spiel kommen, ob er denn überhaupt
selbst in Deutschland bleiben möchte. Denn mit 21
kann er ja wohl auch entscheiden, wieder nach UK
zu gehen und dort einen Lebensweg einzuschlagen,
der seinen Neigungen und Wünschen entspricht, wenn
er damit einfacher klar kommt.

Wie gesagt: Er muss es erkennen und dann eine Entscheidung treffen!

Gruß,
capitano

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, so dolle wird das mit dem um die Geschwister kümmern ja auch nicht sein, wenn er woanders übernachtet und dort auch essenstechnisch versorgt wird. Abgesehen davon, solange er nichts, aber gar nichts tut, ist ihm die Kümmerei um die Geschwister doch zuzumuten. Sieht zumindest der Gesetzgeber so.

wirdwerden

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#22
 Von 
guest-12315.01.2014 09:30:16
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo zusammen, es ist schon Wahnsinn was man hier mit einer Frage nach Ratschlågen auslõst.Doch leider muss ich erfahren, das der eine oder andere ūber jemanden urteilt, ohne richtig erkannt zu haben, worum es geht.
Denn: dieser junge Mann um den es hier geht, mõchte Deutsch lernen und hier in Deutschland bleiben und arbeiten.Er wird aber durch seine Eltern daran gehindert!! Er wird unter Druck gesetzt, das er Zuhause auf seine Geschwister aufpasst, das ganze Haus alleine putzt, kocht, wåscht und allem was dazu gehõrt.Er bekommt etwas Taschengeld wenn er dies alles tut.Er mõchte aber arbeiten und überall wird er wegen der schlechten Deutschkenntnisse abgewiesen.Seit einigen Tagen haben wir ihn in einem Deutschkurs untergebracht, Der muss aber von ihm selbst bezahlt werden und das Fahrgeld und die Bücher kommen auch noch hinzu.Da er in dieser Zeit Zuhause nicht putzen kann, bekommt er auch kein Geld von den Eltern.Darum ging es!!! Kann er nirgends wenigstens diese Kosten beantragen? Ich kanns ihm leider nicht geben.Es ist dort wie bei Aschenputtel; Er hat ein mini Zimmer mit alten Möbeln und seine Geschwister haben Tanzråume mit neuen modernen Möbeln.Selbst das Gåstezimmer ist ein toller Raum.Die Geschwister bekommen Taschengeld ohne etwas zu tun.Ist das fair? Er wurde in meinen Augen, von seinem Vater nur nach Deutschland nachgeholt um sich ein teures Aupairmådchen zu sparen.Der Junge ist in einem fremden Land und war bis mein Sohn und ich ihn kennenlernten, auf sich allein gestellt.Bekam keinerlei Unterstützung und hat nicht den Mut sich seinem Vater zu wiedersetzen.Die Eltern verdienen viel, aber sie sagen immer, das sie nichts für ihn haben.Sie sind ståndig für mehrere Tage oder sogar Wochen unterwegs.Er kann ja nicht auch seine Geschwister im Stich lassen.Da wūrde nur das Jugendamt helfen können, aber er mõchte selbstverständlich nicht seinen Vater dort anschwårzen.Trotzdem braucht er Hilfe.So ist die Lage und Er ist weder zu faul noch zu blöd etwas für seine Zukunft zu tun.Trotzdem Danke an Alle.

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"lg Tina"

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Tina,

ohne Dir zu nahe treten zu wollen:
Warst du mal bei dem Herrn zuhause?

Gruß,
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12315.01.2014 09:30:16
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja war ich .Habe mir die Situation dort angesehen

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"lg Tina"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Tina,

Wann hat er denn den ersten Termin z.B.

beim Jobcenter?.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na ja, die anderen Kinder sind ja auch noch einen Tick kleiner, oder? Er kann für sich selbst sorgen. Den Kurs mit Zeitungen austragen finanzieren. Mit einem 450 € Job. Kellnern am Wochenende, putzen in Privathaushalten. Das ist doch nicht so schwierig.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Oh, bitte! Gern geschehen, Tina!
So ein förmlicher Abschied wäre nicht nötig gewesen!



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