>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Muci
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Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)
>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?

Hallo zusammen,

sitze in einer ziemlich bescheidenen Situation. Bin 49 Jahre alt, krank wegen verschiedenen Dingen (u.a. Depressionen usw. und einer Schultersteife rechts). 30 % Schwerbehinderung, gleichgestellt (Klage beim Sozialgericht läuft über VDK wegen Höherstufung. Es wurde Einiges nicht mit eingerechnet). Werde am 21.02.08 von der Krankenkasse ausgesteuert. Erwerbsminderungsrente wurde beantragt und abgelehnt. Widerspruch läuft (über VDK). Arbeitgeber hat mit Zustimmung des Integrationsamtes zum 31.03.08 personenbedingt gekündigt. Hier habe ich nichts unternommen, weil ich ja wirklich weiterhin krank bin, gar nicht arbeiten kann.

Nun will mich mein Neurologe in eine Klinik überweisen. Ab ca. 22.01.08.


Aktuelle Situation:
Habe mich im Dezember (gleich nachdem ich das Schreiben der Krankenkasse wegen Aussteuerung hatte) beim Arbeitsamt gemeldet. Die wollten ein ärztliches Attest bis zum 16.01.08, daß ich mind. 6 Monate - auch nicht unter 3 Std. - arbeiten kann. Ansonsten bekäme ich Termin beim Amtsarzt und das kann sehr lange dauern. Also habe ich das Attest so wie gewünscht vorgelegt. Nun habe ich am 21.01.08 einen Termin beim Arbeitsamt wegen Abgabe meiner Unterlagen fürs Arbeitslosengeld.

Nun habe ich am 04.01.08 einen Ablehnungsbescheid erhalten zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Widerspruch wurde beim VDK gemacht (war am 08.01.08 beim VDK und dieser hat mir versprochen, daß der Widerspruch noch diese Woche an die Deutsche Rentenversicherung rausgeht).

Dann war ich mir im Unklaren wie sich das Arbeitslosengeld berechnet. Ich dachte zunächst vom letzten Gehalt. Dies ist aber nicht so, da ich ja 78 Wochen krank war. Weiß immer noch nicht wie sich das dann bei mir berechnen wird. Daher kam ich in Panik, weil, wenn das Arbeitslosengeld vom Krankengeld berechnet wird, dann würde ich nur ca. 490 Euro erhalten. Krankengeld Brutto: Euro 1.098 Netto: 942,30. Mein letztes Gehalt war sehr gering: Bruttogehalt 1693 Euro, Netto 1140 Euro.

Meine 1. Frage ist also: Wie berechnet sich "mein" Arbeitslosengeld?

Nächster Fakt:
Mein Neurologe will mich so schnell wie möglich in eine psychosomatische Klinik überweisen, dort soll ich einige Wochen verbleiben. Auch ein Rehaantrag wurde bei der Deutschen Rentenversicherung bereits im November gestellt (wegen meiner Schultersteife), der wurde abgelehnt. Seit Dezember läuft ein Widerspruch.

Mir wurde telefonisch nun von der Arbeitsagentur gesagt, daß für mich nun nicht mehr das Arbeitsamt zuständig sei (ich aber meinen Termin am 21.01.08 noch wahrnehmen muss, meine Unterlagen fürs Arbeitslosengeld einreichen muss - dann bekäme ich einen Ablehnungsbescheid). Das Arbeitsamt ist angeblich deshalb nicht "mehr" für mich zuständig, weil 1) Meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde (Widerspruch läuft) und 2) Weil ich ein Attest vorgelegt habe indem bestätigt wird, daß ich die nächsten 6 Monate nicht arbeitsfähig bin, auch nicht unter 3 Std. Die Arbeitsagentur hat mir gesagt, daß ich dann mit dem Ablehnungsbescheid zum Sozialamt gehen muss und dort bekomme ich meine Leistung. Und ausserdem ist es so: Wenn ich in der Klinik verbleiben sollte bis nach dem 21.02.08 würde ich ja dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Sie können mich quasi nicht vermitteln, weil ich ja im Krankenhaus bin (und evtl. danach auf Reha). Soll heissen, wenn ich nicht im Krankenhaus wäre, dann könnte mich die Arbeitsagentur vermitteln und zwar passend auf mein Krankheitsbild. Dies ist aber doch gar nicht möglich, weil ich ja nicht arbeiten kann (auch nicht unter 3 Std. täglich) und dies auch meine Ärzte bestätigen.

Nun habe ich Kontakt zum Sozialamt aufgenommen. Die meinten, daß sie für mich zuständig sind.

Und ich glaube langsam gar nichts mehr. Ist es denn wirklich so, daß wenn man krank ist, ausgesteuert wird, ein Widerspruch zum Rentenantrag gestellt ist, man in eine Klinik gehen muss, dann gleich zum HartzIV-Empfänger wird?

Meine Frage hier: Wer ist nun wirklich für mich zuständig? (Vom Krankenhaus aus kann ich nichts regeln und es eilt). Wie hoch wird das Sozialgeld sein bzw. das Geld was ich nach dem 21.02.08 (also nach dem Krankengeld) erhalten werde?

Ich bin aufgrund meiner Depression mit allem total überfordert, auch meine Haushaltsführung kann ich nicht mal mehr stemmen, bin sehr zurückgezogen, isoliert usw. und weiß nicht mehr ein noch aus.

Was ist zu tun, was kann ich tun??

Seit Mai 08 habe ich starke Schmerzen wegen meiner Schulterversteifung rechts. Ich kann meine Wohnung nicht putzen und auch viele andere Dinge nicht. Wo könnte ich hier Hilfe bekommen?


Ich danke sehr für Ratschläge, Tips und und und ....

DANKE
Muci

PS: Diesen Beitrag hat eine Freundin die neben mir saß geschrieben. Da ich nicht in der Lage bin wegen meiner Schulter.



-- Editiert von Muci am 11.01.2008 15:47:09

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135 Antworten
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#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Guten Tag...

das hört sich natürlich alles recht kompliziert an. Aber im Endeffekt hast du dir deine Frage schon selber beantwortet. Aber ich fange mal von vorne an.

Als ausgesetuerter bekommst du nur dann von der Agentur für Arbeit noch Arbeitslosengeld, solange noch nicht über deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden worden ist.
Dann würde das Arbeitslosengeld auch nicht aufgrund der Höhe deines Krankengeldes berechnet werden, sondern es würde eine "fiktive Bemessung" vorgenommen werden. Das heiß es würde geschaut, was du für eine Ausbildung/Studium gemacht hast, und je nach dem wäre dann die Höhe deines Arbeitslosengeldes.

Da dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente jetzt abgelehnt worden ist könntest du Arbeitslosengeld nun nur noch unter den ganz normalen Bedingungen erhalten. Und die beinhalten, das du in der Lage bist mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Das bedeutet, dadurch, das jetzt nicht mehr dein Rentenantrag in der Schwebe ist müsstest du dem Arbeitsamt nun quasi, im Gegensatz zu vorher, nachweisen, das du DOCH in der Lage bist 3 Stunden am Tag (also 15 Stunden die Woche) zu arbeiten. Hört sich seltsam an, ich weiss!!

WEnn du nicht in der Lage bist mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, dann bekommst du kein Arbeitslosengeld, weil du für das Arbeitsamt nciht als Arbeitsloser zählst!!!

Normalerweise muss man dann zur ARGE gehen und Arbeitslosengeld II (HartzIV) beantragen. Ind deinem Fall ist es allerdings etwas anders. Denn Arbeitslosengeld II bekommt man nur, wenn man erwerbsfähig ist. (Oder mit jemand erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt) Wenn man aber aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, dann ist man nicht erwerbsfähig und bekommt auch kein Arbeitslosengeld II!!

In diesem Fall ist es dann tatsächlich so, dass man zum Sozialamt gehen muss, und Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung) beantragen muss. Hier gelten allerdings fast die gleichen Sätze wie beim Arbeitslosengeld II. Das bedeutet, du bekommst monatlich 347 € + die angemessenen Kosten für die Miete deiner Wohnung + Nebenkosten + Heizung (Aber kein Strom!!)

Je nach dem können bei manchen Krankheiten noch Mehrbedarfe dazu kommen. Aber im großen und ganzen ist das das Geld was du bekommen würdest.

43x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo Schnebi,

dks für Deine Antwort.

Ist schon der Hammer - da soll man angeben mind. 15 Std. arbeiten zu können, obwohl es nicht möglich ist und obwohl eigentlich alle auch wissen, daß es nicht geht.

D.h. im Klartext: Es wäre besser, wenn ich sagen würde, daß ich 15 Std. wöchentlich arbeiten kann.

Und das widerspricht sich doch mit dem Widerspruch zum Erwerbsminderungsantrag. Der Widerspruch ist für volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente gemacht worden.

Also, wenn ich das so machen würde wäre das eine Lüge. Muss man heutzutage lügen um zu seinem Recht zu kommen?

Wäre noch festzuhalten: Wenn ich in das Krankenhaus muss ist das Sozialamt zuständig, weil dann kann ich ja nicht 15 Std. wöchentlich arbeiten. Wenn ich dann wieder rauskomme, dann kann ich wieder zum Arbeitsamt gehen und denen sagen, daß ich 15 Std./Woche arbeiten kann.

Und: Arbeitslosengeld wäre immer noch höher wie die Leistung vom Sozialamt zur Grundsicherung.

So habe ich das alles nun verstanden. Alles richtig?

Schlimm was bei uns in Deutschland abgeht.

Beste Grüße und Danke
Muci

18x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnebi

gott sei dank ( für d. threadsteller)hast du ausnahmsweise mal nicht recht.

@muci

also der reihe nach und als 'beweis': ich war in exakt der gleichen situation wie du im letzten jahr und die gesetze haben sich dazu nicht geändert.
grundsätzlich: alles schriftlich nachweisbar (einschreiben oder in der aa abgeben mit stempel auf der kopie), nicht abwimmeln lassen und ggf vor das sg mit eilantrag auf zahlung durch die arb.agentur (aa)

die aa IST zuständig, sgb III, § 125 und dabei ist es egal, ob ein attest über arbeitsfähigkeit(au) vorliegt. es geht nicht um au sondern um erwerbsfähigkeit (ef)
die berechnung des alg 1 erfolgt auf dieser grundlage: alle einkommen der letzten 2 jahre addieren, durch 24 teilen. das ist der durchschnittslohn (du weißt, das krankengeld zählt wie lohn/ gehalt). dieser durchschnittslohn bildet die grundlage der berechnung alg 1, es sind zwischen 60 und 67 %. ich schätze, bei der kg höhe die du angibst, dass du ca 680€ alg1 bekommen mußt. dazu beantragst du wohngeld. da dies nach wohnungsbau und nicht nach realmiete gerechnet wird, kann es sein, dass du nicht auf das minumum (wie bei alg2, sgb II) kommst.
dann beantragst du ergänzendes alg2 und lass dir nicht einreden, das sozialamt sgb XII sei zuständig. DAS IST FALSCH, denn solange keine ef feststeht, ist IMMER das sgb II also jobcenter oder arge (je nach region)
lass dir auch nicht einreden, du bekämst kein alg2 wegen wohngeld oder umgekehrt. setz dich notfalls mit dem admin in verbindung, der schickt mir dann ne mail mit deiner anfrage und du bekommst von mir sämtliche aktenzeichen zur verfügung.

was die haushaltshilfe betrifft wird es ein wenig langwierig, aber du hast seit 01.01,08 ein gesetzliches recht uf das sogenannte persönliche budget, sgb IX, §17. das beantragst du als schwerbehinderter bei deinem leistungsträger, also der aa. die leiten das weiter, dazu sind sie verpflichtet und zwar innerhalb 2 wochen, auch das steht im sgb IX. die aa wird nicht allein für das budget zuständig sein und muss dieentsprechend in frage kommenden einschalten (krankenkasse, versorg.amt, sozialamt etc) das persönliche bidget ist für menschen mit gdb, damit diese mit BARGELD selbstbestimmen, was sie an hilfen brauchen. zum beispiel haushalt (oder wie bei mir, ich muss dauernd neue schuhe von orthop. schuhmachern neu zurichten lassen).
den antrag stellst du formlos:
hiermit beantrage ich das persönliche budget nach sgb IX, §17, da ich aufgrund meiner erkrankung meinen haushalt nicht ganz allein führen kann.

nochmals ganz klar: die arbeitsagentur MUSS zahlen solange das verfahren zur rente läuft!
wenn du weißt, was dir zusteht und dass es dir zusteht, läßt du dich nicht einschüchtern. bleib höflich aber bestimmt!

während der reha wirst du übergangsgeld bekommen und je nach zeitpunkt wird dieses entweder in etwa so hoch sein wie kg (wenn die reha noch während kg bezug beginnt und dann ist es egal, wie lange sie über eine aussteuerung hinausgeht) oder eben auf grundlage des alg1.

sunbee


nachtrag auf deine idee: um himmels willen, nicht 15 st arbeit anbieten. zum einen verringert das das alg1 erheblich, zum anderen ist der rentenantrag dann hinfällig. du würdest dir alles kaputt machen!

-- Editiert von sunbee1 am 11.01.2008 16:21:54

32x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

Herzlichen Dank! Das liest sich schon viel besser. :love:

Nun muss ich alles ganz genau durchlesen damit ich nichts falsch mache.

1) Ich gebe bei der Arbeitsagentur sämtliche Unterlagen "Antrag auf Arbeitslosengeld" ab (inkl. Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, sowie Bescheinigung VDK über Widerspruch Erwerbsminderungsrente, Atteste und Bescheinigungen von Ärzten).

2) Ich erstelle ein Schreiben auf dem notiert ist was ich genau bei meinem Termin in der Arbeitsagentur abgegeben habe und lasse es mir abstempeln bzw. schriftlich bestätigen.

3) Ich könnte vor dem Sozialgericht einen Eilantrag auf Zahlung durch die Arbeitsagentur machen.

Frage: Wie mach ich das? Einfach zum Sozialgericht gehen und formlos einreichen oder per Einschreiben schicken?

4) Die Arbeitsagentur ist verpflichtet mir Arbeitslosengeld I zu zahlen (nach sgb III § 125), auch wenn ich weiterhin "arbeitsunfähig" bin, evtl. in ein Krankenhaus muss für längere Zeit und meine Ärzte Bescheinigungen und Atteste ausgestellt haben, daß ich mind. 6 Monate - auch unter 3 Std. - arbeitsunfähig bin.

5) Berechnung Arbeitslosengeld: Alle Einkommen der letzten 2 Jahre addieren und durch 24 teilen. Davon 60% bis 67 %. Dann zusätzlich Wohngeld beantragen.

6) Zusätzlich zum Antrag auf Arbeitslosengeld "ergänzendes ALG II" beim Sozialamt beantragen.

7) Du hast Aktenzeichen zu diesen Dingen? Die hätte ich sehr gerne. Würdest Du mir sehr helfen. Ich schreibe dem Admin eine Mail mit dem Betreff "Muci". Danke für Deine Hilfe!

8) Haushaltshilfe: Ich habe weil ich eine Schwerbehinderung habe Anspruch auf ein sogenanntes "persönliches Budget" (nach sgb IX, § 17), das ich formlos bei meinem Leistungsträger beantragen kann. Ich habe hierzu eine Bescheinigung meines Arztes, daß ich meinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann.

Wortlaut der formlosen Beantragung für Haushaltshilfe: Hiermit beantrage ich das persönliche Budget nach sgb IX, §17, da ich aufgrund meiner Erkrankung meinen Haushalt nicht alleine führen kann.

Mein Leistungsträger ist die Arbeitsagentur, Versorgungsamt, Krankenkasse ggf. auch das Sozialamt, denen ich den formlosen Antrag zusende.

9) Die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall Arbeitslosengeld I zahlen, solange das Verfahren zur Rente läuft. Also ist es gut, wenn ich zu dem Termin bei der Arbeitsagentur ein Schreiben vom VDK vorlegen kann, daß ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente gemacht wurde (und wann - also mit Datum).

10) Während einer Reha bekomme ich Übergangsgeld.


Ich hoffe, daß ich nun alles richtig verstanden habe. :sweat:

Herzlichen Dank sunbee!! :love:

LG
Muci






-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:05:10

7x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

gern geschehen. ich bin vor vielen jahren, als meine erkrankung begann, auch fast durchgedreht. dann wurde mir hier wirklich geholfen und seitdem versuche ich, meine erfahrungen und wissen anderen zur verfügung zu stellen.

der user @schnebi irrt sich sonst selten..:)

1:ja, aber die ablehnung der rente mußt du nicht abgeben, nur, dass das verfahren läuft.
2:ja
3:ja
4:ja und es kann sein, dass die aa dich auffordert (so war es bei mir) schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. das ist normal. die beauftragen dann ihren ärtzl. dienst, damit...du den rentenantrag stellst. ja, du liest richtig...so war es auch bei mir, bißchen doof sind die manchmal auch:)
5:ja
6: abwarten, wie hoch das wohngeld und alg1 wirklich ist, erst dann antrag auf ergänzendes alg2 dein mindestbedarf liegt bei 347€ plus miete (unterschiedlich, je nach region, wo bist du denn?)

7:admin@123recht.net, e mail mit anfrage zu kontakt mit user sunbee1
8:ja
9:ja, gute idee mit dem schreiben vom vdk
10:ja

@liketcj@web.de

halt einfach die klappe. deine ewigen 'ich werde benachteiligt' postings nerven und treffen keinerlei aussage über das rechtsystem, nur über dein querulantentum.



sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 11.01.2008 17:09:18

10x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo Sunbee,

Admin-Email habe ich gefunden. Hab gebeten Dir meine Email-Adresse mitzuteilen damit Du mir die Aktenzeichen senden kannst. Herzlichen Dank dafür!

zu 1) Arbeitsagentur hat mir telefonisch gesagt, daß ich die Ablehnung zur Erwerbsminderungsrente mitbringen soll. Deshalb auch mein Gedanke bezüglich der Bescheinigung des VDK's, daß der Widerspruch gemacht wurde und wann.

zu 4) Mir ist das egal. Die können sämtliche Ärzte kontaktieren. Ich entbinde die gerne von der Schweigepflicht. Bin ja krank - also was soll es. :augenroll:

Vielen Dank!!!! :) Nun kann ich endlich ein bisschen aufatmen. Seit Tagen geht es mir wirklich sehr sehr schlecht. Habe schon sehr sehr viel im Internet gesucht und bin heilfroh, daß ich diese Seite nun fand.

Bin nun beruhigt und kann vielleicht auch wieder ruhiger schlafen.

Nochmals herzlichen Dank liebe/r Sunbee! :love:
Muci

7x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

wie erwähnt, ich weiß, wie sehr man durchdreht.
wichtig ist, dass du deine rechte kennst und wenn du was nicht weißt, heißt auch das noch nicht, dass der sb oder die behörde recht hat. viele meinen das nicht böse, die haben nur keine oder wenig ahnung.
mein sogenannter arb.vermittler sagte wörtlich' was ich ihnen erzählen soll, weiß ich auch nicht, aber das ist nunmal die bürokratie. ich stelle fest, sie sind nicht vermittelbar' grinste und fertig waren wir;)

glaub mir, in einem jahr lachst du wieder und wer weiß, vielleicht ergeht es dir ähnlich wie mir und du machst die sozialgesetzbücher zu deinem hobby:)

liebe grüße aus berlin


sunbee

6x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Liebe/r Sunbee,

Ich zitiere: glaub mir, in einem jahr lachst du wieder und wer weiß, vielleicht ergeht es dir ähnlich wie mir und du machst die sozialgesetzbücher zu deinem hobby......

Meine Antwort dazu: Ja!! Kämpfe seit Jahren um meine Rechte, weiß viel, viel gelernt und lerne jeden Tag dazu.

Wichtig bei allem: Niemals aufgeben und immer mal Luft holen, auch mal brachliegen, durchschnaufen, mit Fuss aufstampfen und weitermachen und weiterkämpfen! :fight: So gehts mir immer. Weiß nicht woher ich die Kraft nehme. Allerdings, die Kraft wird immer weniger wenn man mittendrin steckt - ist auch Tatsache.

Und dann braucht man ein freundliches Forum :pc: , freundliche und kompetente Menschen die helfen, Ratschläge von Gleichgesinnten und eben die bei uns in Deutschland sooft verlorene ( :bang: ) Menschlichkeit.

In diesem Sinne - schönes Wochenende!
LG aus München
Muci



-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:43:11

-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:44:39

5x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

als ich nach einem jahr erkrankung, finanzieller absturz, behördenschieberei meine kraft verloren hatte, dachte ich, das ist das ende...
oh ja, auch ich bin zwischendrin immer mal wieder mutlos oder energiearm. aber jetzt weiß ich zumindest, das legt sich wieder. und das ende ist noch laaange nicht da:)
wichtig ist genau, was du schreibst, dass man sich hilfe sucht und sie auch annimmt, annehmen kann. anfangs konnte ich gar nix annehmen, dann nur schwer, heute fällt es mir leicht, auch mal eine/n freund/ freundin
um etwas zu bitten.

krank sein hat immer auch zwei seiten. man lernt viel über sich -wobei ich manches gaaar nicht soo genau wissen wollen würde :devil:

du hast übrigens eine gute organisation an deiner seite: der vdk. an den bin ich z.b. erst durch dieses forum geraten:)

schönes wochenende auch dir
grüße nach bayern mit schwabe :grins:


(die)sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ Sunbee

Stimmt wohl - man lernt viel über sich selbst. Weiß seine eigenen Grenzen. Was aber ganz wichtig ist und so ist es bei mir. Niemals unterkriegen lassen und mit sich im Reinen sein.

Und vielen "da draußen" ist gar nicht bewusst wie schnell man in so einer Sch..... sitzen kann und der Strudel reißt einen immer weiter (meist weiter nach unten). Viele "da draußen" haben die Nase noch viel zu hoch oben.

Auch die werden es noch lernen "wieder" menschlich zu werden. Und sollten sie das nicht lernen (können), so können sie ihr Machtgehabe, ihre Kohle die sie als Manager zusammengeschaufelt haben auf Kosten anderer mit ins Grab nehmen. Und ich wünsche denen vorher noch, daß sie geistig fit sind um vor dem Ableben daran denken zu können wievielen Menschen sie Leid zugefügt haben, wie viele Menschen sie getreten haben und dann können sie von mir aus verhärmt und verbittert (was ich niemals sein werde!!) ins Grab springen und alles mitnehmen. Hoffentlich ist dann noch jemand da der Erde draufschüttet damit das Machtgehabe gut unter der Erde verbleiben kann.

Harte Worte - aber so denke ich mittlerweile.

So das wars von mir!
Grüße an alle die in einer besch..... Situation sind und lasst Euch nicht unterkriegen ....

LG
Muci aus München (und in München geboren)




-- Editiert von Muci am 11.01.2008 18:20:50

4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Hab mich grad nochmal informiert, weil ich mir bei meiner Antwort eigentlich sehr sicher war.
Aber wie ich festgestellt habe ist die Arbeitsweise der Agenturen anders als die Gerichte die Rechtslage sehen.

In § 125 SGB III steht, dass Arbeitslosengeld bei ausgesteuerten gezahlt wird, solange der Rentenversicherungsträger die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht festegtellt hat.

Nun weiß ich, dass dies in den Agenturen so ausgelegt wird, dass man sagt, solange die Rentenversicherung die verminderte Erwerbsfähigkeit !!!NOCH!!! nicht festgestellt hat. Soll bedeuten, die Agenturen sind der Ansicht, dass, sobald über den Antrag entschieden worden ist, sie nicht mehr zur Zahlung nach § 125 verpflichtet sind.

Nun habe ich aber ein Urteil des Bundessozialgerichts gefunden (B 11 AL 13/99 R ) in dem entschieden worden ist, dass die Nahtlosigkeitsregelung nach § 125 auch besteht, wenn die Rentenversicherung den Rentenantrag abgelehnt hat. Du hast also absolut recht Sunbee, dass die Agentur tatsächlich weiterhin ALG I nach § 125 zahlen muss. Ich könnte mir aber vorstellen, dass Muci da noch einige Probleme mit der Agentur kriegt, weil diese da wie gesagt, anderer Rechtsauffassung sind.. Aber im Endeffekt ist die REchtssprechung des BSG ja bindend.

Mit der Höhe des ALG I ist es allerdings nciht so einfach. Denn prinzipiell errechnet sich die Höhe aus dem Einkommen des letzten Jahres!!!! Hierbei werden auch nut die Einkommen aus versicherungspflichtiger Beschäftigung berücksichtig! Krankengeldbezug ist ja keine versicherungspflichtige Beschäftigung. § 130 (1) S. 1+2 Und da ja das ganze letzte Jahr Krankengeld bezogen wurde, würde sich hier ein Betrag von 0 ergeben, welcher an 0 Tagen verdient wurde. In dem Fall, in dem man aber auf weniger als 150 Kalendertage mit ANspruch auf Arbeitsentgelt kommt wird der Bemessungsrahmen auf 2 Jahre erweitert. Das heißt man nimmt alle Tage mit versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre. Das dürften in diesem Fall ja auch nicht so viele sein. Kommt man aber nun trotzdem auf mindestens 150 Tage versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der 2 Jahre, so errechnet sich das Arbeitslosengeld aus dem Betrag, den man insgesamt an diesen Tagen verdient hat geteilt durch die Anzahl der Tage. Hiervon muss dann noch die Lohnsteuer, der Soli, so wie diue Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, und am Ende nochmal 60 bzw 67 % genommen werden, um das ALG zu ermitteln.

Sollte man jedoch auch in den 2 Jahren nicht auf 150 Tage versicherungspflichtige Beschäftigung kommen. Und das wäre in diesem Fall ja durchaus möglich, so wird tatsächlich fiktiv bemessen, in diesem Fall ist es dann auch egal, wieviel Geld man früher verdient hat, sondern es wird tatsächlich nur auf die Qualifikation geschaut. Dafür gibt es dann feste Sätze, die gezahlt werden. § 132 SGBIII

10x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ Schnebi

super! :wipp:

Herzlichen Dank auch Dir für Deine Mühe und danke schön für die Aktenzeichen. :dance:

LG
Muci

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo,

nun habe ich noch eine Frage (betreffend meiner Angelegenheit wie in den letzten Beiträgen geschrieben).

Bekomme ich Schwierigkeiten oder habe ich Nachteile, wegen Widerpruch Erwerbsminderungsrente oder bei der Arbeitsagentur, wenn ich mich ab 21.02.08 (der Tag an dem ich von der Krankenkasse ausgesteuert werde) nicht mehr krankschreiben lasse bis 31.03.08 ?

Hintergrund: Arbeitgeber ist nicht verpflichtet mir meinen Urlaub auszuzahlen, wenn ich bis Ende meines Vertrages krankgeschrieben bin.

Ab 31.03.08 würde ich mich dann wieder weiter krankschreiben lassen. Ein Attest liegt der Arbeitsagentur vor, daß ich bis 31.07.08 arbeitsunfähig bin (auch unter 3 Std.).

Hintergrund: Zunächst dachte ich, daß mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub auszahlen muss. Dies ist aber nicht der Fall, wenn ich bis zum letzten Tag krank geschrieben bin. Gekündigt wurde mir zum 31.03.08.

Vorteil wäre, daß ich noch 1x Gehalt bekäme (wäre doch so oder?) und ich zusätzlich eben Urlaub habe.

Was sollte ich berücksichtigen wenn ich so verfahre? Worauf soll ich achten oder was sollte ich beachten?

Danke!

LG
Muci

-- Editiert von Muci am 13.01.2008 17:32:38

3x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

dann könnte dein rentenantrag hinfällig werden, aber das sagte ich schon, glaub ich.

sobald der admin mich angetextet hat, schätze nach dem wochenend, kriegste meine az arb.agentur, wohngeld etc:)

@schnebi

thank god, bist du im irrtum.
§132 sgb III kommt nicht zum tragen, denn kg bezug ist wie gehalt zu werten.man hat also bei aussteuerung auf alle fälle 150 tage versicherungspflichtige beschäftigung.

einzige ausnahme: man hat vor dieser erkrankung und kg bezug, bereits innerhalb der letzten 3 jahre bereits leistungen aus dem sgb V (kg) bezogen.


ich bin der(noch) lebende beweis: sagen wir mal, ich war vom 08.08.04 bis 05.02.06 im kg bezug. also volle punktzahl...
ruhender anspruch während lohnfortzahlung u. alle rehas natürlich
du weißt, kg bezug fängt theoretisch mit dem ersten tag der au an. darüber wundert sich so manch ausgesteuerter, denn man glaubt, es werden 78 wochen gezahlt und man glaubt, die aussteuerung erfolgt 'zu früh'. minus der lohnfortzahlung, minus zeiten mit übergangsgeld.

sagen wir mal, ich hatte knapp 1100€ kg
gehalt vorher 1800€

mein alg1 berechnete sich zurück gerechnet aus den 24 monaten vor alg1 bezug, also theoretisch war der erste tag alg1 der 06.02.06
16 monate kg plus 8 monate gehalt. dazu habe ich hier die bescheide.
krankengeldbezug ist zu 100% gleichberechtigt zu einer sozialversicherungspflichtigen beschäftigung.
sonst wär der finanzielle totalabsturz bei mir ja auch nicht erst nach einem jahr alg1 erfolgt -übrigens ergänzendes alg 2 nach klärung der zuständigkeit durch die arge respektive in berlin das jobcenter.

ach und der rentenantrag war bei mir damals, exakt wie bei @muci, bereits abgelehnt u. im widerspruchverfahren:)

die aa MUSS zahlen, ich weiß, dass ich auch bei denen ein superglück hatte mit den sb, aber selbst der unwissendste sb wird den nahtlosigkeitsparagrafen §125, sgb III nicht leugnen können:)

sunbee

4x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

Ich versteh da was nicht.

Also - Du schreibst: einzige ausnahme: man hat vor dieser erkrankung und kg bezug, bereits innerhalb der letzten 3 jahre bereits leistungen aus dem sgb V (kg) bezogen.

Meine Situation: Ich habe Krankengeld bezogen im Jahr 2005 und zwar bis Mitte Januar 2005. Es war knapp 2 oder 3 Wochen. Übergangsgeld habe ich erhalten von Anfang November 2006 bis Anfang Dezember 06. Krankgeschrieben bin ich seit 06.12.06 bis heute (durchgehend).

Was bedeutet das nun bei mir?

Man ich blick bald nicht mehr durch ....

Und bezüglich meines Urlaubs. Das 1 Gehalt würde mir halt 1) gut tun in meinem finanziellen Schlamassel und 2) würde doch dieses Gehalt dann auch einfliessen in die ALG1-Berechnung.

Aber wenn dann deshalb mein Widerspruch zur Erwerbslosenrente gefährdet ist, dann lass ich das lieber *mitgrossemgrummeln* - schnief.

Ja danke sunbee, die Aktenzeichen würden mich sehr interessieren.

Habe deshalb heute gefragt bezüglich Urlaub, weil ich morgen Mittag beim Arzt bin und er mich dann ja weiter krank schreibt. Dann hätte ich gleich mit ihm reden können (Krankschreibung bis 21.02.08). Aber das kann ich ja trotzdem so machen. Dann geh ich halt am 21.02.08 wieder hin und lasse mich weiter krankschreiben, falls das alles so ist wie Du geschrieben hast. Zeit ist wichtig und genau erkundigen :)

Danke Dir!
LG
Muci




-- Editiert von Muci am 13.01.2008 19:16:42

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#17
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

diese 2 oder 3 wochen gehen halt jetzt runter von den 78 wochen. das ist schon alles. ich bezog mich mit der aussage auf eine mögliche längere bezugszeit.

was den rentenantrag u. widerspruch, also das gesamte verfahren betrifft, hatte ich von m. rentenberater den tipp, mich immer, von jedem facharzt (grunderkrankung neurochirurgisch, folgen u. a. orthopädisch), auch bei erkältung vom hausarzt, also immer au schreiben zu lassen, auch wenn man diese au bescheinigungen irgends vorlegen muss (auch nicht bei der aa, wenn alg1 nach §125, sgb III gezahlt wird oder im anschluss an alg1 dann hartz4 (rentananträge dauern und dauern und dauern).
sinn des ganzen: wenn es zu einer klage kommt und die drv bund dann argumentiert, der versicherte ist ja nicht mal krank geschrieben, zieht man alle gelben scheine aus der tasche...damit ist diese argumentation der drv bund tot:)

ich kann deine situation nachvollziehen, auch mir ging urlaub respektive das geld flöten. ich war damals gekündigt worden. klage erhoben und aufgrund der situation habe ich einen vergleich geschlossen. gehaltzahlung und da abfindung anrechnung bedeutet hätte, wurde es als provision ausgewiesen. urlaubsersatz sprich geld, ging nicht.

lass dich doch einfach nochmal beraten. du kannst zum vdk, das weißt du oder aber, du holst dir einen beratungsschein vom amtsgericht. alle einkommens und ausgabenachweise (mietvertrag, gas, strom etc) mitnehmen und den perso, kontoauszüge der letzten 3 monate auch. mit diesem schein kannst du zu einem anwalt. mach dich dann aber vorher schlau, es muss ein sozialrechtler sein, am besten mit spezialgebiet sgb VI& sgb IX

sunbee

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Hier das BSG-Urteil zum Ausdrucken:

http://lexetius.com/1999,1358?version=drucken

9x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@nataly

das urteil wird @muci verwirren und er/ sie sollte es nicht lesen.
es trifft in dem fall auch nicht wirklich zu, denn @muci ist au geschrieben zum zeitpunkt der aussteuerung und damit definitiv nicht vermittelbar und dr §125 sgb III muss angewendet werden.

sunbee

4x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

@ sunbee

ich muss leider nochmal widersprechen. Krankengeld wird definitv nicht als Arbeitsentgelt gezählt. In § 130(1)S.1 heißt es, dass nur die Entgeltabrechnungszeiträume der versicherungspflichtigen Beschäftigungen zum Bemessungszeitraum zählen. Damit sind nur Beschäftigungen im Sinne der § 24(1) ivm §25 gemeint. Krankengeld ist aber keine versicherungspflichtige Beschäftigung, sondern ein sonstiges Versicherungspflichtverhältnis nach §26 und zählt somit nicht zum Bemessungsrahmen!
Ich bin zur Zeit auf Lehrgang und mach eigentlich nichts anderes... Es ist tatsächlich so!!

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@schnebi

kg zählt zu den zeiten sozialvers.pflichtiger beschäftigung.
ich bin so ein beispiel(habe ich ja schon oft genug ausgeführt) und hier

http://www.competence-site.de/discussion.nsf/96B4E870A6DE31D5C1256F920058B622/$File/Krankengeldzahlung.htm

http://ec.europa.eu/employment_social/missoc2001/d_part3_de.htm

sunbee

4x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo,

bin total geknickt.

War heute bei der Arbeitsagentur. Der Sachbearbeiter dort sagte mir, daß ich kein Arbeitslosengeld in meiner Sache erhalte.

Habe mir den Empfang sämtlicher Unterlagen bestätigen lassen auf einer Auflistung die ich gemacht habe.

Unter anderem habe ich alles was hier schon geschrieben wurde ausgedruckt und auch mit abgegeben .... Urteile, SGB III § 125 usw.

Die von der Arbeitsagentur München erkennen das Urteil nicht an >>>>>>> ......Dass der zuständige Rentenversicherungsträger den Kläger noch für vollschichtig leistungsfähig gehalten hat (Bescheid vom ......) und dementsprechend die Gewährung einer Versichertenrente bislang ablehnt, berührt den Anwendungsbereich des § 125 SGB III nicht. Die Nahtlosigkeitsregelung dieser Bestimmung findet auch dann noch Anwendung, wenn vor oder während des Laufes eines Zeitraumes, für den Arbeitslosengeld beansprucht wird, eine negative Entscheidung des Rentenversicherungsträgers ergeht. § 125 Abs. 1 SGB III enthält die Regelungen über die sogenannte "Nahtlosigkeit" zwischen den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Zweck der Nahtlosigkeit besteht darin, dauernd leistungsgeminderten Arbeitslosen, die nach den allgemeinen Regelungen den Anspruch auf Arbeitslosengeld mangels Erfüllung der Voraussetzungen der §§ 117 , 119 SGB III nicht zu begründen vermögen, für die Zeit bis zur Feststellung von Erwerbsminderung durch den Rentenversicherungsträger den Anspruch gegen die Arbeitsverwaltung zu sichern. Damit soll der Gefahr entgegengewirkt werden, dass die Rentenversicherung einerseits und die Arbeitslosenversicherung andererseits die Voraussetzungen, die jeweils für die in ihre Zuständigkeit fallenden sozialen Leistungen gelten, verneinen, und Meinungsverschiedenheiten über die tatsächliche Leistungsfähigkeit des Versicherten zu seinen Lasten gehen. Dies bedeutet: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III "wenn weder Berufsunfähigkeit noch Erwerbsunfähigkeit festgestellt worden ist" verliert die Fiktion der Verfügbarkeit ihre Wirksamkeit erst dann, wenn der Rentenversicherungsträger positiv Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit festgestellt hat (Urteil des BSG vom 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R -; Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2003 - L 8 AL 4897/02 ). Eine positive Entscheidung des Rentenversicherungsträgers liegt bislang hier nicht vor. Der Rentenrechtsstreit (S 5 R 1170/04) ist noch nicht abgeschlossen.

Außer der zu fingierenden objektiven Verfügbarkeit (Arbeitsfähigkeit) kann dem Kläger auch die subjektive Verfügbarkeit (Arbeitsbereitschaft) im Sinne des § 119 Abs. 2 SGB III nicht abgesprochen werden. Diese Anspruchsvoraussetzung, die von § 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III nicht fingiert wird, ist im Falle des Klägers zweifelsfrei gegeben. Erklärungen darüber, dass er nicht bereit sei, sich im Rahmen des verbliebenen Restleistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, sind nicht ersichtlich. Im Gegenteil: Der Kläger hat bei Arbeitslosmeldung am 28.07.2003 ausdrücklich erklärt, er stelle sich im Rahmen des ärztlicherseits festgestellten Leistungsvermögens dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Entgegen der Ansicht der Beklagten ist vorliegend § 126 SGB III nicht anwendbar. Diese Vorschrift setzt Arbeitsunfähigkeit während des Bezuges von Arbeitslosengeld voraus. Für diesen Fall wird trotz fehlender Verfügbarkeit für 6 Wochen eine Fortzahlung der Leistungen gewährleistet um einen Wechsel des Versicherungsträgers zu ersparen. Damit wird deutlich, dass für die Anwendung von § 126 SGB III die objektive Verfügbarkeit bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bestanden haben muss. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Verfügbarkeit von Anfang an lediglich im Sinne der Fiktion des § 125 SGB III gegeben, sodass für § 126 SGB III insoweit kein Raum ist.

Lediglich ergänzend wird auf folgendes hingewiesen: Sofern die Fähigkeit, eine 15-stündige wöchentliche Tätigkeit ausüben zu können, vorliegend bejaht werden würde, wäre hierdurch der Anwendungsbereich des § 125 Abs. 1 SGB III ausgeschlossen. In diesem Fall wäre Arbeitslosengeld ohne Anwendung des § 125 SGB III zu gewähren, da hiermit die objektive Verfügbarkeit nach § 119 Abs. 3 SGB III bejaht werden müsste.<<<<<< ....... Quelle: © Impressum www.sozialgerichtsbarkeit.de ..........






Ich habe mit dem Sachbearbeiter hin- und hergefetzt, er zeigte mir was in seinem PC drin steht und sagte mir, daß dies die Weisung von seinem Dienstherrn ist. Ich fragte dann nach seinem Vorgesetzten und er gab mir als Antwort, daß dies Nürnberg sei. Unterlagen und Atteste von mir überflog er nur und seine Ablehnung stützt sich darauf, daß ich lt. Rentenversicherung voll erwerbsfähig bin, weil ja die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde.

Zumindest sagte er mir, daß er noch heute Nachmittag in die Rechtsabteilung der Arbeitsagentur gehen werde und meinen Antrag dort nochmal ansehen lässt. Morgen früh kann ich den Sachbearbeiter anrufen und er sagt mir dann was dabei rausgekommen ist. Sollte eine Ablehnung herauskommen, dann könnte ich morgen Vormittag die Ablehnung des ALG1-Bescheides abholen.

Dies werde ich auch tun und sofort Eilantrag beim Sozialgericht stellen. Allerdings hat mir der VDK schon gesagt, daß dies nicht so einfach ist, weil es muss im Grunde das "Leben" in Gefahr sein, also eine absolute Notsituation vorliegen. Und diese ist ja bei mir erst ab 21.02. gegeben.

Werde mir dann beim VDK noch einen Termin geben lassen damit die den Widerspruch machen gegen den Ablehnungsbescheid für das ALG 1.

Nachmittags bin ich dann beim Sozialamt mit allen Unterlagen und stelle dort einen Antrag.

In 1 Woche bin ich für mehrere Wochen in einer Klinik und hoffe, daß sich alles noch zum Guten wendet. Weiß nicht wovon ich ab 21.02. Geld herbekomme.

Hat jemand noch Tips oder Ratschläge was ich noch machen könnte?

Danke an alle ......

LG
Muci

-- Editiert von Muci am 21.01.2008 17:21:53

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

ich habe vom admin keine anfrage von dir erhalten. ansonsten steht das angebot mit den az. wir können auch telefonieren, wenn du dann eine festnetznummer angibst (habe ne flatrate)

der vdk weiß viel, aber nicht alles: die notsituation und die gebotene eile liegen vor, nimm zum sg bitte die kh einweisung mit.
wenn du morgen einen ablehnenden bescheid erhältst, bereite bitte den widerspruch heute noch vor.
ich sage es nochmal, die arbeitsagentur ist im unrecht und ich weiß, dass ich mit meinen sb ein wahnsinnsglück hatte. ich habe, hier in berlin, in der folge mitbekommen, dass nur 'eine tür weiter' ein anderer sb das tat, was deiner tut.

sunbee

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

ich habe dem Admin letztens eine Mail geschickt und darum gebeten, daß man Dir meine Email-Adresse weitergibt.

Meine Telefonnummer mag ich hier nicht reinschreiben sunbee .... weiß nicht wie wir das machen könnten.

Die Dinge für das Sozialgericht habe ich schon fertig. Und Krankenhauseinweisung nehme ich auch mit.

Widerspruch mache ich dann über VDK.

LG und Danke
Muci

PS: Habe Admin nochmal angeschrieben und auch meine Telefonnummer genannt. Hoffe es klappt nun.

-- Editiert von Muci am 21.01.2008 20:39:03

-- Editiert von Muci am 21.01.2008 20:40:46

-- Editiert von Muci am 21.01.2008 20:41:21

-- Editiert von Muci am 21.01.2008 20:46:28

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

nö, ich würde hier auch keine tel.nr oder mail addi reinschreiben. dafür gibts hier echt zu viele dummquarker;)

sobald ich die anfrage habe, melde ich mich.

sunbee

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

hoffentlich bekommst Du vom Admin meine Email-Adresse.

Soeben habe ich beim Sachbearbeiter der Arbeitsagentur angerufen. Der sagte mir, daß die Widerspruchsabteilung (dort war er gestern noch mit meinem Antrag auf Arbeitslosenhilfe) entschieden hat, daß ich nicht erwerbsunfähig bin und daß aufgrund meiner ärztlichen Atteste die ich mitgegeben habe der Amtsarzt in der Arbeitsagentur das Gleiche gesagt hat - ich bin nicht erwerbsunfähig, deshalb kein Arbeitslosengeld.

Nun kann ich um 9.30 Uhr den Ablehnungsbescheid holen. Dort stehen auch die Gründe drin. Anschließend fahre ich gleich zum Sozialgericht und beantrage einen Eilantrag wegen der Ablehnung.

Beim VDK habe ich am Montag einen Termin. Die machen dann den Widerspruch.

Habe hier im Forum noch Folgendes gefunden und kann nicht verstehen, daß die Arbeitsagentur dies nicht beachtet. Gesetz ist doch Gesetz möchte man meinen. Ich bin total fertig.

>>>>>>>>> Bindungswirkung der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung gegenüber der Bundesagentur für Arbeit (Nahtlosigkeitsregelung § 125 SGB III ) - Von Rechtsanwalt Thilo Zachow -

§ 125 Abs. 1 Satz 1 SGB III sieht vor, dass auch derjenige Arbeitslosengeld beanspruchen kann, der allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.

Die Bundesagentur für Arbeit hatte versucht, und tut dies auch heute noch, daraus herzuleiten, dass bei einer Negativfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund hinsichtlich der Erwerbsminderung, dies auch für die Nahtlosigkeitsregelung hinsichtlich der Minderung seiner Leistungsfähigkeit gelte.

Dem haben das Bundessozialgericht (Urteil vom 09.09.1999- B 11 AL 13/99 R ) und aktuell das Sozialgericht Schwerin (Beschluss vom 03.07.2006 S 4 ER 90/06 ) eine Absage erteilt. Das Entscheidungsmonopol des Rentenversicherungsträgers wirke gegenüber der Bundesagentur für Arbeit nur im Falle der positiven Feststellung der verminderten Erwerbsfähigkeit. Im entgegengesetzten Fall führt die Entscheidung des Rentenversicherungsträgers nicht zur Beendigung der Nahtlosigkeitsregelung.

Außerdem ist dem Arbeitslosengeldempfänger zu raten, seine Arbeitsbereitschaft gegenüber der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen seines Leistungsvermögens zur Verfügung zu stellen und sich aktiv um Arbeit zu bemühen, auch wenn dies konträr zu seinem Begehren auf Rente wegen voller Erwerbsminderung steht. Der Grund hierfür ist, dass ein etwaiger Rentenanspruch nicht durch einen gegenteiligen Vortrag im Rentenverfahren gefährdet wird. Die Bereitschaft ist aber Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. <<<<<<<

Wie lange dauert denn so ein Eilantrag beim Sozialgericht?

LG
Muci

4x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

Hallo,

mein Eilantrag gegen die Ablehnung des Arbeitslosengeldes beim Sozialgericht wurde heute angenommen.

Desweiteren war ich heute beim Sozialamt und habe Antrag auf ALGII gestellt (mit kompletten Unterlagen).

So, nun heisst es nur noch hoffen. Mehr glaube ich kann ich nicht tun.

LG
Muci

PS: Der in meinem letzten Beitrag zitierte Text bezüglich Nahtlosigkeit - hier ist er zu finden: http://www.123recht.net/article.asp?a=17288

-- Editiert von Muci am 22.01.2008 15:52:37

2x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@muci

ich weiß, es ist ein superschlimmes gefühl, so krank zu sein, klinikaufenthalt bevorstehend und nicht zu wissen, was passiert. so bin ich hier mal gelandet und du siehst, ich habe es geschafft.

deine anfrage ist heute gekommen, meine mail müßte grad bei dir gelandet sein und wenn du magst, telefonieren wir heute abend u. besprechen, welche az oder so du noch brauchst.

l.g.
sunbee

5x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Muci
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 99x hilfreich)

@ sunbee

vielen Dank für die Mail. Sie ist angekommen.

Es ist einfach momentan alles ein bisserl sehr schwierig. War heute auch noch bei einem Chirurgen und hab mich kurz ein bisserl aufschneiden lassen.

Kommt halt alles zusammen. Ein paar Tage noch, dann hab ich hoffentlich alles erledigt und bin endlich weg "von der Welt", nämlich in der Klinik.

LG
Muci

2x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Eisengitter
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo Muci und Sunbeee!
Auch ich habe seit gestern das selbe Problem mit der Arbeitsagentur. Ich werde am 28.01.08. ausgesteuert.Bin seit 30.11.05. krank,habe einen Rentenantrag am 12.03.06. gestellt, und bekam vom 1.07.06. Rente wegen voller Erwebsunfähigkeit bis 31.05.07. bewilligt.Stellte aber im März 07. gleich einen Verlängerungsantrag der abgelehnt wurde.Legte dann mit einem Anwalt fristgemäß darauf Widerspruch ein.Im November mußte ich dann zur Kur für vier Wochen Da ich nach dem Rentenende aber auch weithin bis heute krankgeschrieben bin,konnte nicht arbeiten. ( bipolare Erkrankung= manisch depressiv )
Es ist genau so wie bei Muci.Habe schon im Sommer 2007. als die Krankenkasse nicht mehr zahlen wollte diesen Weg Arbeitsamt - Arge - Sozialamt durchgemacht. Habe dann einen Anwalt genommen und die Krankenkasse musste bezahlen, da ich ja die 72 Wochen wegen der selben Krankheit nicht in Anspruch genommen habe.Aber ich war zuerst mal 3 Monate ohne Geld.Jetzt geht ja das ganze wieder von vorne los, und da ich gestern zuerst beim Arbeitsamt war, und dort mir erklärt wurde, daß ich keine Leistungen von Ihnen bekomme weil ich im Rentenwiderspruchverfahren bin und ich ja krank wäre.Somit müßte ich zur Arge gehen und Ag 2 beantragen. Dann bin ich dahin und die Sachbearbeiterin setzte sich mit Ihrem Chef in Verbindung. Das Ergebnis ich müßte den Antrag Ag 2 ausfüllen, und wenn ich dann vom medizinischen Dienst nicht
arbeitsfähig (15Std) erklärt werde,müsste ich zum Sozialamt gehen.( Grundsicherung )
Wenn diese Urteile Sunbee doch bindend wären,warum müssen die Betroffenen so eine Odysee durchlaufen.Ich selbst leite seit sechs Jahren 2 Selbsthilfegruppen in Freiburg
und das was die Betroffenen egal welcher Krankheit durchmachen,es ist eine Schande für unser Gesundheitssystem sie werden in einen sozialen Abgrund hineingetrieben.Ich finde es sehr gut Sunbee und Muci wie Ihr dagegen ankämpft und würde sehr gerne mal Kontakt mit euch aufnehmen auch im Intresse meiner Gruppen.
LG Uli

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"In der Ruhe liegt die Kraft
"

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