>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Hallo zusammen,
sitze in einer ziemlich bescheidenen Situation. Bin 49 Jahre alt, krank wegen verschiedenen Dingen (u.a. Depressionen usw. und einer Schultersteife rechts). 30 % Schwerbehinderung, gleichgestellt (Klage beim Sozialgericht läuft über VDK wegen Höherstufung. Es wurde Einiges nicht mit eingerechnet). Werde am 21.02.08 von der Krankenkasse ausgesteuert. Erwerbsminderungsrente wurde beantragt und abgelehnt. Widerspruch läuft (über VDK). Arbeitgeber hat mit Zustimmung des Integrationsamtes zum 31.03.08 personenbedingt gekündigt. Hier habe ich nichts unternommen, weil ich ja wirklich weiterhin krank bin, gar nicht arbeiten kann.
Nun will mich mein Neurologe in eine Klinik überweisen. Ab ca. 22.01.08.
Aktuelle Situation:
Habe mich im Dezember (gleich nachdem ich das Schreiben der Krankenkasse wegen Aussteuerung hatte) beim Arbeitsamt gemeldet. Die wollten ein ärztliches Attest bis zum 16.01.08, daß ich mind. 6 Monate - auch nicht unter 3 Std. - arbeiten kann. Ansonsten bekäme ich Termin beim Amtsarzt und das kann sehr lange dauern. Also habe ich das Attest so wie gewünscht vorgelegt. Nun habe ich am 21.01.08 einen Termin beim Arbeitsamt wegen Abgabe meiner Unterlagen fürs Arbeitslosengeld.
Nun habe ich am 04.01.08 einen Ablehnungsbescheid erhalten zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Widerspruch wurde beim VDK gemacht (war am 08.01.08 beim VDK und dieser hat mir versprochen, daß der Widerspruch noch diese Woche an die Deutsche Rentenversicherung rausgeht).
Dann war ich mir im Unklaren wie sich das Arbeitslosengeld berechnet. Ich dachte zunächst vom letzten Gehalt. Dies ist aber nicht so, da ich ja 78 Wochen krank war. Weiß immer noch nicht wie sich das dann bei mir berechnen wird. Daher kam ich in Panik, weil, wenn das Arbeitslosengeld vom Krankengeld berechnet wird, dann würde ich nur ca. 490 Euro erhalten. Krankengeld Brutto: Euro 1.098 Netto: 942,30. Mein letztes Gehalt war sehr gering: Bruttogehalt 1693 Euro, Netto 1140 Euro.
Meine 1. Frage ist also: Wie berechnet sich "mein" Arbeitslosengeld?
Nächster Fakt:
Mein Neurologe will mich so schnell wie möglich in eine psychosomatische Klinik überweisen, dort soll ich einige Wochen verbleiben. Auch ein Rehaantrag wurde bei der Deutschen Rentenversicherung bereits im November gestellt (wegen meiner Schultersteife), der wurde abgelehnt. Seit Dezember läuft ein Widerspruch.
Mir wurde telefonisch nun von der Arbeitsagentur gesagt, daß für mich nun nicht mehr das Arbeitsamt zuständig sei (ich aber meinen Termin am 21.01.08 noch wahrnehmen muss, meine Unterlagen fürs Arbeitslosengeld einreichen muss - dann bekäme ich einen Ablehnungsbescheid). Das Arbeitsamt ist angeblich deshalb nicht "mehr" für mich zuständig, weil 1) Meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde (Widerspruch läuft) und 2) Weil ich ein Attest vorgelegt habe indem bestätigt wird, daß ich die nächsten 6 Monate nicht arbeitsfähig bin, auch nicht unter 3 Std. Die Arbeitsagentur hat mir gesagt, daß ich dann mit dem Ablehnungsbescheid zum Sozialamt gehen muss und dort bekomme ich meine Leistung. Und ausserdem ist es so: Wenn ich in der Klinik verbleiben sollte bis nach dem 21.02.08 würde ich ja dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Sie können mich quasi nicht vermitteln, weil ich ja im Krankenhaus bin (und evtl. danach auf Reha). Soll heissen, wenn ich nicht im Krankenhaus wäre, dann könnte mich die Arbeitsagentur vermitteln und zwar passend auf mein Krankheitsbild. Dies ist aber doch gar nicht möglich, weil ich ja nicht arbeiten kann (auch nicht unter 3 Std. täglich) und dies auch meine Ärzte bestätigen.
Nun habe ich Kontakt zum Sozialamt aufgenommen. Die meinten, daß sie für mich zuständig sind.
Und ich glaube langsam gar nichts mehr. Ist es denn wirklich so, daß wenn man krank ist, ausgesteuert wird, ein Widerspruch zum Rentenantrag gestellt ist, man in eine Klinik gehen muss, dann gleich zum HartzIV-Empfänger wird?
Meine Frage hier: Wer ist nun wirklich für mich zuständig? (Vom Krankenhaus aus kann ich nichts regeln und es eilt). Wie hoch wird das Sozialgeld sein bzw. das Geld was ich nach dem 21.02.08 (also nach dem Krankengeld) erhalten werde?
Ich bin aufgrund meiner Depression mit allem total überfordert, auch meine Haushaltsführung kann ich nicht mal mehr stemmen, bin sehr zurückgezogen, isoliert usw. und weiß nicht mehr ein noch aus.
Was ist zu tun, was kann ich tun??
Seit Mai 08 habe ich starke Schmerzen wegen meiner Schulterversteifung rechts. Ich kann meine Wohnung nicht putzen und auch viele andere Dinge nicht. Wo könnte ich hier Hilfe bekommen?
Ich danke sehr für Ratschläge, Tips und und und ....
DANKE
Muci
PS: Diesen Beitrag hat eine Freundin die neben mir saß geschrieben. Da ich nicht in der Lage bin wegen meiner Schulter.
-- Editiert von Muci am 11.01.2008 15:47:09
von Muci am 11.01.2008 15:28
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Hallo Schnebi,
dks für Deine Antwort.
Ist schon der Hammer - da soll man angeben mind. 15 Std. arbeiten zu können, obwohl es nicht möglich ist und obwohl eigentlich alle auch wissen, daß es nicht geht.
D.h. im Klartext: Es wäre besser, wenn ich sagen würde, daß ich 15 Std. wöchentlich arbeiten kann.
Und das widerspricht sich doch mit dem Widerspruch zum Erwerbsminderungsantrag. Der Widerspruch ist für volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente gemacht worden.
Also, wenn ich das so machen würde wäre das eine Lüge. Muss man heutzutage lügen um zu seinem Recht zu kommen?
Wäre noch festzuhalten: Wenn ich in das Krankenhaus muss ist das Sozialamt zuständig, weil dann kann ich ja nicht 15 Std. wöchentlich arbeiten. Wenn ich dann wieder rauskomme, dann kann ich wieder zum Arbeitsamt gehen und denen sagen, daß ich 15 Std./Woche arbeiten kann.
Und: Arbeitslosengeld wäre immer noch höher wie die Leistung vom Sozialamt zur Grundsicherung.
So habe ich das alles nun verstanden. Alles richtig?
Schlimm was bei uns in Deutschland abgeht.
Beste Grüße und Danke
Muci
von Muci am 11.01.2008 16:06
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@ sunbee
Herzlichen Dank! Das liest sich schon viel besser.
Nun muss ich alles ganz genau durchlesen damit ich nichts falsch mache.
1) Ich gebe bei der Arbeitsagentur sämtliche Unterlagen "Antrag auf Arbeitslosengeld" ab (inkl. Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, sowie Bescheinigung VDK über Widerspruch Erwerbsminderungsrente, Atteste und Bescheinigungen von Ärzten).
2) Ich erstelle ein Schreiben auf dem notiert ist was ich genau bei meinem Termin in der Arbeitsagentur abgegeben habe und lasse es mir abstempeln bzw. schriftlich bestätigen.
3) Ich könnte vor dem Sozialgericht einen Eilantrag auf Zahlung durch die Arbeitsagentur machen.
Frage: Wie mach ich das? Einfach zum Sozialgericht gehen und formlos einreichen oder per Einschreiben schicken?
4) Die Arbeitsagentur ist verpflichtet mir Arbeitslosengeld I zu zahlen (nach sgb III § 125), auch wenn ich weiterhin "arbeitsunfähig" bin, evtl. in ein Krankenhaus muss für längere Zeit und meine Ärzte Bescheinigungen und Atteste ausgestellt haben, daß ich mind. 6 Monate - auch unter 3 Std. - arbeitsunfähig bin.
5) Berechnung Arbeitslosengeld: Alle Einkommen der letzten 2 Jahre addieren und durch 24 teilen. Davon 60% bis 67 %. Dann zusätzlich Wohngeld beantragen.
6) Zusätzlich zum Antrag auf Arbeitslosengeld "ergänzendes ALG II" beim Sozialamt beantragen.
7) Du hast Aktenzeichen zu diesen Dingen? Die hätte ich sehr gerne. Würdest Du mir sehr helfen. Ich schreibe dem Admin eine Mail mit dem Betreff "Muci". Danke für Deine Hilfe!
8) Haushaltshilfe: Ich habe weil ich eine Schwerbehinderung habe Anspruch auf ein sogenanntes "persönliches Budget" (nach sgb IX, § 17), das ich formlos bei meinem Leistungsträger beantragen kann. Ich habe hierzu eine Bescheinigung meines Arztes, daß ich meinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann.
Wortlaut der formlosen Beantragung für Haushaltshilfe: Hiermit beantrage ich das persönliche Budget nach sgb IX, §17, da ich aufgrund meiner Erkrankung meinen Haushalt nicht alleine führen kann.
Mein Leistungsträger ist die Arbeitsagentur, Versorgungsamt, Krankenkasse ggf. auch das Sozialamt, denen ich den formlosen Antrag zusende.
9) Die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall Arbeitslosengeld I zahlen, solange das Verfahren zur Rente läuft. Also ist es gut, wenn ich zu dem Termin bei der Arbeitsagentur ein Schreiben vom VDK vorlegen kann, daß ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente gemacht wurde (und wann - also mit Datum).
10) Während einer Reha bekomme ich Übergangsgeld.
Ich hoffe, daß ich nun alles richtig verstanden habe.
Herzlichen Dank sunbee!!
LG
Muci
-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:05:10
von Muci am 11.01.2008 16:52
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Liebe/r Sunbee,
Ich zitiere: glaub mir, in einem jahr lachst du wieder und wer weiß, vielleicht ergeht es dir ähnlich wie mir und du machst die sozialgesetzbücher zu deinem hobby......
Meine Antwort dazu: Ja!! Kämpfe seit Jahren um meine Rechte, weiß viel, viel gelernt und lerne jeden Tag dazu.
Wichtig bei allem: Niemals aufgeben und immer mal Luft holen, auch mal brachliegen, durchschnaufen, mit Fuss aufstampfen und weitermachen und weiterkämpfen!

So gehts mir immer. Weiß nicht woher ich die Kraft nehme. Allerdings, die Kraft wird immer weniger wenn man mittendrin steckt - ist auch Tatsache.
Und dann braucht man ein freundliches Forum

, freundliche und kompetente Menschen die helfen, Ratschläge von Gleichgesinnten und eben die bei uns in Deutschland sooft verlorene (

) Menschlichkeit.
In diesem Sinne - schönes Wochenende!
LG aus München
Muci
-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:43:11
-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:44:39
von Muci am 11.01.2008 17:42
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