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>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?

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>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?

Hallo zusammen,

sitze in einer ziemlich bescheidenen Situation. Bin 49 Jahre alt, krank wegen verschiedenen Dingen (u.a. Depressionen usw. und einer Schultersteife rechts). 30 % Schwerbehinderung, gleichgestellt (Klage beim Sozialgericht läuft über VDK wegen Höherstufung. Es wurde Einiges nicht mit eingerechnet). Werde am 21.02.08 von der Krankenkasse ausgesteuert. Erwerbsminderungsrente wurde beantragt und abgelehnt. Widerspruch läuft (über VDK). Arbeitgeber hat mit Zustimmung des Integrationsamtes zum 31.03.08 personenbedingt gekündigt. Hier habe ich nichts unternommen, weil ich ja wirklich weiterhin krank bin, gar nicht arbeiten kann.

Nun will mich mein Neurologe in eine Klinik überweisen. Ab ca. 22.01.08.


Aktuelle Situation:
Habe mich im Dezember (gleich nachdem ich das Schreiben der Krankenkasse wegen Aussteuerung hatte) beim Arbeitsamt gemeldet. Die wollten ein ärztliches Attest bis zum 16.01.08, daß ich mind. 6 Monate - auch nicht unter 3 Std. - arbeiten kann. Ansonsten bekäme ich Termin beim Amtsarzt und das kann sehr lange dauern. Also habe ich das Attest so wie gewünscht vorgelegt. Nun habe ich am 21.01.08 einen Termin beim Arbeitsamt wegen Abgabe meiner Unterlagen fürs Arbeitslosengeld.

Nun habe ich am 04.01.08 einen Ablehnungsbescheid erhalten zum Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Widerspruch wurde beim VDK gemacht (war am 08.01.08 beim VDK und dieser hat mir versprochen, daß der Widerspruch noch diese Woche an die Deutsche Rentenversicherung rausgeht).

Dann war ich mir im Unklaren wie sich das Arbeitslosengeld berechnet. Ich dachte zunächst vom letzten Gehalt. Dies ist aber nicht so, da ich ja 78 Wochen krank war. Weiß immer noch nicht wie sich das dann bei mir berechnen wird. Daher kam ich in Panik, weil, wenn das Arbeitslosengeld vom Krankengeld berechnet wird, dann würde ich nur ca. 490 Euro erhalten. Krankengeld Brutto: Euro 1.098 Netto: 942,30. Mein letztes Gehalt war sehr gering: Bruttogehalt 1693 Euro, Netto 1140 Euro.

Meine 1. Frage ist also: Wie berechnet sich "mein" Arbeitslosengeld?

Nächster Fakt:
Mein Neurologe will mich so schnell wie möglich in eine psychosomatische Klinik überweisen, dort soll ich einige Wochen verbleiben. Auch ein Rehaantrag wurde bei der Deutschen Rentenversicherung bereits im November gestellt (wegen meiner Schultersteife), der wurde abgelehnt. Seit Dezember läuft ein Widerspruch.

Mir wurde telefonisch nun von der Arbeitsagentur gesagt, daß für mich nun nicht mehr das Arbeitsamt zuständig sei (ich aber meinen Termin am 21.01.08 noch wahrnehmen muss, meine Unterlagen fürs Arbeitslosengeld einreichen muss - dann bekäme ich einen Ablehnungsbescheid). Das Arbeitsamt ist angeblich deshalb nicht "mehr" für mich zuständig, weil 1) Meine Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde (Widerspruch läuft) und 2) Weil ich ein Attest vorgelegt habe indem bestätigt wird, daß ich die nächsten 6 Monate nicht arbeitsfähig bin, auch nicht unter 3 Std. Die Arbeitsagentur hat mir gesagt, daß ich dann mit dem Ablehnungsbescheid zum Sozialamt gehen muss und dort bekomme ich meine Leistung. Und ausserdem ist es so: Wenn ich in der Klinik verbleiben sollte bis nach dem 21.02.08 würde ich ja dem Arbeitsamt nicht zur Vermittlung zur Verfügung stehen. Sie können mich quasi nicht vermitteln, weil ich ja im Krankenhaus bin (und evtl. danach auf Reha). Soll heissen, wenn ich nicht im Krankenhaus wäre, dann könnte mich die Arbeitsagentur vermitteln und zwar passend auf mein Krankheitsbild. Dies ist aber doch gar nicht möglich, weil ich ja nicht arbeiten kann (auch nicht unter 3 Std. täglich) und dies auch meine Ärzte bestätigen.

Nun habe ich Kontakt zum Sozialamt aufgenommen. Die meinten, daß sie für mich zuständig sind.

Und ich glaube langsam gar nichts mehr. Ist es denn wirklich so, daß wenn man krank ist, ausgesteuert wird, ein Widerspruch zum Rentenantrag gestellt ist, man in eine Klinik gehen muss, dann gleich zum HartzIV-Empfänger wird?

Meine Frage hier: Wer ist nun wirklich für mich zuständig? (Vom Krankenhaus aus kann ich nichts regeln und es eilt). Wie hoch wird das Sozialgeld sein bzw. das Geld was ich nach dem 21.02.08 (also nach dem Krankengeld) erhalten werde?

Ich bin aufgrund meiner Depression mit allem total überfordert, auch meine Haushaltsführung kann ich nicht mal mehr stemmen, bin sehr zurückgezogen, isoliert usw. und weiß nicht mehr ein noch aus.

Was ist zu tun, was kann ich tun??

Seit Mai 08 habe ich starke Schmerzen wegen meiner Schulterversteifung rechts. Ich kann meine Wohnung nicht putzen und auch viele andere Dinge nicht. Wo könnte ich hier Hilfe bekommen?


Ich danke sehr für Ratschläge, Tips und und und ....

DANKE
Muci

PS: Diesen Beitrag hat eine Freundin die neben mir saß geschrieben. Da ich nicht in der Lage bin wegen meiner Schulter.

-- Editiert von Muci am 11.01.2008 15:47:09


von Muci am 11.01.2008 15:28
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Guten Tag...

das hört sich natürlich alles recht kompliziert an. Aber im Endeffekt hast du dir deine Frage schon selber beantwortet. Aber ich fange mal von vorne an.

Als ausgesetuerter bekommst du nur dann von der Agentur für Arbeit noch Arbeitslosengeld, solange noch nicht über deinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente entschieden worden ist.
Dann würde das Arbeitslosengeld auch nicht aufgrund der Höhe deines Krankengeldes berechnet werden, sondern es würde eine "fiktive Bemessung" vorgenommen werden. Das heiß es würde geschaut, was du für eine Ausbildung/Studium gemacht hast, und je nach dem wäre dann die Höhe deines Arbeitslosengeldes.

Da dein Antrag auf Erwerbsminderungsrente jetzt abgelehnt worden ist könntest du Arbeitslosengeld nun nur noch unter den ganz normalen Bedingungen erhalten. Und die beinhalten, das du in der Lage bist mindestens 15 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Das bedeutet, dadurch, das jetzt nicht mehr dein Rentenantrag in der Schwebe ist müsstest du dem Arbeitsamt nun quasi, im Gegensatz zu vorher, nachweisen, das du DOCH in der Lage bist 3 Stunden am Tag (also 15 Stunden die Woche) zu arbeiten. Hört sich seltsam an, ich weiss!!

WEnn du nicht in der Lage bist mindestens 3 Stunden am Tag zu arbeiten, dann bekommst du kein Arbeitslosengeld, weil du für das Arbeitsamt nciht als Arbeitsloser zählst!!!

Normalerweise muss man dann zur ARGE gehen und Arbeitslosengeld II (HartzIV) beantragen. Ind deinem Fall ist es allerdings etwas anders. Denn Arbeitslosengeld II bekommt man nur, wenn man erwerbsfähig ist. (Oder mit jemand erwerbsfähigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebt) Wenn man aber aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist täglich mindestens 3 Stunden zu arbeiten, dann ist man nicht erwerbsfähig und bekommt auch kein Arbeitslosengeld II!!

In diesem Fall ist es dann tatsächlich so, dass man zum Sozialamt gehen muss, und Sozialhilfe (bzw. Grundsicherung bei Erwerbsminderung) beantragen muss. Hier gelten allerdings fast die gleichen Sätze wie beim Arbeitslosengeld II. Das bedeutet, du bekommst monatlich 347 € + die angemessenen Kosten für die Miete deiner Wohnung + Nebenkosten + Heizung (Aber kein Strom!!)

Je nach dem können bei manchen Krankheiten noch Mehrbedarfe dazu kommen. Aber im großen und ganzen ist das das Geld was du bekommen würdest.


von Schnebi am 11.01.2008 15:50
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Hallo Schnebi,

dks für Deine Antwort.

Ist schon der Hammer - da soll man angeben mind. 15 Std. arbeiten zu können, obwohl es nicht möglich ist und obwohl eigentlich alle auch wissen, daß es nicht geht.

D.h. im Klartext: Es wäre besser, wenn ich sagen würde, daß ich 15 Std. wöchentlich arbeiten kann.

Und das widerspricht sich doch mit dem Widerspruch zum Erwerbsminderungsantrag. Der Widerspruch ist für volle bzw. teilweise Erwerbsminderungsrente gemacht worden.

Also, wenn ich das so machen würde wäre das eine Lüge. Muss man heutzutage lügen um zu seinem Recht zu kommen?

Wäre noch festzuhalten: Wenn ich in das Krankenhaus muss ist das Sozialamt zuständig, weil dann kann ich ja nicht 15 Std. wöchentlich arbeiten. Wenn ich dann wieder rauskomme, dann kann ich wieder zum Arbeitsamt gehen und denen sagen, daß ich 15 Std./Woche arbeiten kann.

Und: Arbeitslosengeld wäre immer noch höher wie die Leistung vom Sozialamt zur Grundsicherung.

So habe ich das alles nun verstanden. Alles richtig?

Schlimm was bei uns in Deutschland abgeht.

Beste Grüße und Danke
Muci


von Muci am 11.01.2008 16:06
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@schnebi

gott sei dank ( für d. threadsteller)hast du ausnahmsweise mal nicht recht.

@muci

also der reihe nach und als 'beweis': ich war in exakt der gleichen situation wie du im letzten jahr und die gesetze haben sich dazu nicht geändert.
grundsätzlich: alles schriftlich nachweisbar (einschreiben oder in der aa abgeben mit stempel auf der kopie), nicht abwimmeln lassen und ggf vor das sg mit eilantrag auf zahlung durch die arb.agentur (aa)

die aa IST zuständig, sgb III, § 125 und dabei ist es egal, ob ein attest über arbeitsfähigkeit(au) vorliegt. es geht nicht um au sondern um erwerbsfähigkeit (ef)
die berechnung des alg 1 erfolgt auf dieser grundlage: alle einkommen der letzten 2 jahre addieren, durch 24 teilen. das ist der durchschnittslohn (du weißt, das krankengeld zählt wie lohn/ gehalt). dieser durchschnittslohn bildet die grundlage der berechnung alg 1, es sind zwischen 60 und 67 %. ich schätze, bei der kg höhe die du angibst, dass du ca 680€ alg1 bekommen mußt. dazu beantragst du wohngeld. da dies nach wohnungsbau und nicht nach realmiete gerechnet wird, kann es sein, dass du nicht auf das minumum (wie bei alg2, sgb II) kommst.
dann beantragst du ergänzendes alg2 und lass dir nicht einreden, das sozialamt sgb XII sei zuständig. DAS IST FALSCH, denn solange keine ef feststeht, ist IMMER das sgb II also jobcenter oder arge (je nach region)
lass dir auch nicht einreden, du bekämst kein alg2 wegen wohngeld oder umgekehrt. setz dich notfalls mit dem admin in verbindung, der schickt mir dann ne mail mit deiner anfrage und du bekommst von mir sämtliche aktenzeichen zur verfügung.

was die haushaltshilfe betrifft wird es ein wenig langwierig, aber du hast seit 01.01,08 ein gesetzliches recht uf das sogenannte persönliche budget, sgb IX, §17. das beantragst du als schwerbehinderter bei deinem leistungsträger, also der aa. die leiten das weiter, dazu sind sie verpflichtet und zwar innerhalb 2 wochen, auch das steht im sgb IX. die aa wird nicht allein für das budget zuständig sein und muss dieentsprechend in frage kommenden einschalten (krankenkasse, versorg.amt, sozialamt etc) das persönliche bidget ist für menschen mit gdb, damit diese mit BARGELD selbstbestimmen, was sie an hilfen brauchen. zum beispiel haushalt (oder wie bei mir, ich muss dauernd neue schuhe von orthop. schuhmachern neu zurichten lassen).
den antrag stellst du formlos:
hiermit beantrage ich das persönliche budget nach sgb IX, §17, da ich aufgrund meiner erkrankung meinen haushalt nicht ganz allein führen kann.

nochmals ganz klar: die arbeitsagentur MUSS zahlen solange das verfahren zur rente läuft!
wenn du weißt, was dir zusteht und dass es dir zusteht, läßt du dich nicht einschüchtern. bleib höflich aber bestimmt!

während der reha wirst du übergangsgeld bekommen und je nach zeitpunkt wird dieses entweder in etwa so hoch sein wie kg (wenn die reha noch während kg bezug beginnt und dann ist es egal, wie lange sie über eine aussteuerung hinausgeht) oder eben auf grundlage des alg1.

sunbee


nachtrag auf deine idee: um himmels willen, nicht 15 st arbeit anbieten. zum einen verringert das das alg1 erheblich, zum anderen ist der rentenantrag dann hinfällig. du würdest dir alles kaputt machen!

-- Editiert von sunbee1 am 11.01.2008 16:21:54


von Sunbee 1 am 11.01.2008 16:20
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@ sunbee

Herzlichen Dank! Das liest sich schon viel besser.

Nun muss ich alles ganz genau durchlesen damit ich nichts falsch mache.

1) Ich gebe bei der Arbeitsagentur sämtliche Unterlagen "Antrag auf Arbeitslosengeld" ab (inkl. Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, sowie Bescheinigung VDK über Widerspruch Erwerbsminderungsrente, Atteste und Bescheinigungen von Ärzten).

2) Ich erstelle ein Schreiben auf dem notiert ist was ich genau bei meinem Termin in der Arbeitsagentur abgegeben habe und lasse es mir abstempeln bzw. schriftlich bestätigen.

3) Ich könnte vor dem Sozialgericht einen Eilantrag auf Zahlung durch die Arbeitsagentur machen.

Frage: Wie mach ich das? Einfach zum Sozialgericht gehen und formlos einreichen oder per Einschreiben schicken?

4) Die Arbeitsagentur ist verpflichtet mir Arbeitslosengeld I zu zahlen (nach sgb III § 125), auch wenn ich weiterhin "arbeitsunfähig" bin, evtl. in ein Krankenhaus muss für längere Zeit und meine Ärzte Bescheinigungen und Atteste ausgestellt haben, daß ich mind. 6 Monate - auch unter 3 Std. - arbeitsunfähig bin.

5) Berechnung Arbeitslosengeld: Alle Einkommen der letzten 2 Jahre addieren und durch 24 teilen. Davon 60% bis 67 %. Dann zusätzlich Wohngeld beantragen.

6) Zusätzlich zum Antrag auf Arbeitslosengeld "ergänzendes ALG II" beim Sozialamt beantragen.

7) Du hast Aktenzeichen zu diesen Dingen? Die hätte ich sehr gerne. Würdest Du mir sehr helfen. Ich schreibe dem Admin eine Mail mit dem Betreff "Muci". Danke für Deine Hilfe!

8) Haushaltshilfe: Ich habe weil ich eine Schwerbehinderung habe Anspruch auf ein sogenanntes "persönliches Budget" (nach sgb IX, § 17), das ich formlos bei meinem Leistungsträger beantragen kann. Ich habe hierzu eine Bescheinigung meines Arztes, daß ich meinen Haushalt nicht mehr alleine führen kann.

Wortlaut der formlosen Beantragung für Haushaltshilfe: Hiermit beantrage ich das persönliche Budget nach sgb IX, §17, da ich aufgrund meiner Erkrankung meinen Haushalt nicht alleine führen kann.

Mein Leistungsträger ist die Arbeitsagentur, Versorgungsamt, Krankenkasse ggf. auch das Sozialamt, denen ich den formlosen Antrag zusende.

9) Die Arbeitsagentur muss auf jeden Fall Arbeitslosengeld I zahlen, solange das Verfahren zur Rente läuft. Also ist es gut, wenn ich zu dem Termin bei der Arbeitsagentur ein Schreiben vom VDK vorlegen kann, daß ein Widerspruch gegen die Ablehnung der Erwerbsminderungsrente gemacht wurde (und wann - also mit Datum).

10) Während einer Reha bekomme ich Übergangsgeld.


Ich hoffe, daß ich nun alles richtig verstanden habe.

Herzlichen Dank sunbee!!

LG
Muci


-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:05:10


von Muci am 11.01.2008 16:52
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@muci

gern geschehen. ich bin vor vielen jahren, als meine erkrankung begann, auch fast durchgedreht. dann wurde mir hier wirklich geholfen und seitdem versuche ich, meine erfahrungen und wissen anderen zur verfügung zu stellen.

der user @schnebi irrt sich sonst selten..

1:ja, aber die ablehnung der rente mußt du nicht abgeben, nur, dass das verfahren läuft.
2:ja
3:ja
4:ja und es kann sein, dass die aa dich auffordert (so war es bei mir) schweigepflichtsentbindungen zu unterschreiben. das ist normal. die beauftragen dann ihren ärtzl. dienst, damit...du den rentenantrag stellst. ja, du liest richtig...so war es auch bei mir, bißchen doof sind die manchmal auch

5:ja
6: abwarten, wie hoch das wohngeld und alg1 wirklich ist, erst dann antrag auf ergänzendes alg2 dein mindestbedarf liegt bei 347€ plus miete (unterschiedlich, je nach region, wo bist du denn?)

7:admin@123recht.net, e mail mit anfrage zu kontakt mit user sunbee1
8:ja
9:ja, gute idee mit dem schreiben vom vdk
10:ja

@liketcj@web.de

halt einfach die klappe. deine ewigen 'ich werde benachteiligt' postings nerven und treffen keinerlei aussage über das rechtsystem, nur über dein querulantentum.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 11.01.2008 17:09:18


von Sunbee 1 am 11.01.2008 17:07
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Hallo Sunbee,

Admin-Email habe ich gefunden. Hab gebeten Dir meine Email-Adresse mitzuteilen damit Du mir die Aktenzeichen senden kannst. Herzlichen Dank dafür!

zu 1) Arbeitsagentur hat mir telefonisch gesagt, daß ich die Ablehnung zur Erwerbsminderungsrente mitbringen soll. Deshalb auch mein Gedanke bezüglich der Bescheinigung des VDK's, daß der Widerspruch gemacht wurde und wann.

zu 4) Mir ist das egal. Die können sämtliche Ärzte kontaktieren. Ich entbinde die gerne von der Schweigepflicht. Bin ja krank - also was soll es.

Vielen Dank!!!!
Nun kann ich endlich ein bisschen aufatmen. Seit Tagen geht es mir wirklich sehr sehr schlecht. Habe schon sehr sehr viel im Internet gesucht und bin heilfroh, daß ich diese Seite nun fand.

Bin nun beruhigt und kann vielleicht auch wieder ruhiger schlafen.

Nochmals herzlichen Dank liebe/r Sunbee!
Muci


von Muci am 11.01.2008 17:18
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@muci

wie erwähnt, ich weiß, wie sehr man durchdreht.
wichtig ist, dass du deine rechte kennst und wenn du was nicht weißt, heißt auch das noch nicht, dass der sb oder die behörde recht hat. viele meinen das nicht böse, die haben nur keine oder wenig ahnung.
mein sogenannter arb.vermittler sagte wörtlich' was ich ihnen erzählen soll, weiß ich auch nicht, aber das ist nunmal die bürokratie. ich stelle fest, sie sind nicht vermittelbar' grinste und fertig waren wir;)

glaub mir, in einem jahr lachst du wieder und wer weiß, vielleicht ergeht es dir ähnlich wie mir und du machst die sozialgesetzbücher zu deinem hobby

liebe grüße aus berlin

sunbee


von Sunbee 1 am 11.01.2008 17:33
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
Liebe/r Sunbee,

Ich zitiere: glaub mir, in einem jahr lachst du wieder und wer weiß, vielleicht ergeht es dir ähnlich wie mir und du machst die sozialgesetzbücher zu deinem hobby......

Meine Antwort dazu: Ja!! Kämpfe seit Jahren um meine Rechte, weiß viel, viel gelernt und lerne jeden Tag dazu.

Wichtig bei allem: Niemals aufgeben und immer mal Luft holen, auch mal brachliegen, durchschnaufen, mit Fuss aufstampfen und weitermachen und weiterkämpfen! So gehts mir immer. Weiß nicht woher ich die Kraft nehme. Allerdings, die Kraft wird immer weniger wenn man mittendrin steckt - ist auch Tatsache.

Und dann braucht man ein freundliches Forum , freundliche und kompetente Menschen die helfen, Ratschläge von Gleichgesinnten und eben die bei uns in Deutschland sooft verlorene ( ) Menschlichkeit.

In diesem Sinne - schönes Wochenende!
LG aus München
Muci

-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:43:11

-- Editiert von Muci am 11.01.2008 17:44:39


von Muci am 11.01.2008 17:42
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@muci

als ich nach einem jahr erkrankung, finanzieller absturz, behördenschieberei meine kraft verloren hatte, dachte ich, das ist das ende...
oh ja, auch ich bin zwischendrin immer mal wieder mutlos oder energiearm. aber jetzt weiß ich zumindest, das legt sich wieder. und das ende ist noch laaange nicht da

wichtig ist genau, was du schreibst, dass man sich hilfe sucht und sie auch annimmt, annehmen kann. anfangs konnte ich gar nix annehmen, dann nur schwer, heute fällt es mir leicht, auch mal eine/n freund/ freundin
um etwas zu bitten.

krank sein hat immer auch zwei seiten. man lernt viel über sich -wobei ich manches gaaar nicht soo genau wissen wollen würde

du hast übrigens eine gute organisation an deiner seite: der vdk. an den bin ich z.b. erst durch dieses forum geraten

schönes wochenende auch dir
grüße nach bayern mit schwabe


(die)sunbee


von Sunbee 1 am 11.01.2008 18:08
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>>Dringend Hilfe !! Ausgesteuert, EU-Rente abgelehnt, weiter krank. Was tun?
@ Sunbee

Stimmt wohl - man lernt viel über sich selbst. Weiß seine eigenen Grenzen. Was aber ganz wichtig ist und so ist es bei mir. Niemals unterkriegen lassen und mit sich im Reinen sein.

Und vielen "da draußen" ist gar nicht bewusst wie schnell man in so einer Sch..... sitzen kann und der Strudel reißt einen immer weiter (meist weiter nach unten). Viele "da draußen" haben die Nase noch viel zu hoch oben.

Auch die werden es noch lernen "wieder" menschlich zu werden. Und sollten sie das nicht lernen (können), so können sie ihr Machtgehabe, ihre Kohle die sie als Manager zusammengeschaufelt haben auf Kosten anderer mit ins Grab nehmen. Und ich wünsche denen vorher noch, daß sie geistig fit sind um vor dem Ableben daran denken zu können wievielen Menschen sie Leid zugefügt haben, wie viele Menschen sie getreten haben und dann können sie von mir aus verhärmt und verbittert (was ich niemals sein werde!!) ins Grab springen und alles mitnehmen. Hoffentlich ist dann noch jemand da der Erde draufschüttet damit das Machtgehabe gut unter der Erde verbleiben kann.

Harte Worte - aber so denke ich mittlerweile.

So das wars von mir!
Grüße an alle die in einer besch..... Situation sind und lasst Euch nicht unterkriegen ....

LG
Muci aus München (und in München geboren)


-- Editiert von Muci am 11.01.2008 18:20:50


von Muci am 11.01.2008 18:19
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