Dreifache Staatsangehörigkeit wie möglich (nach deutschem bzw. EU-Staatsangehörigkeitsrecht)?

15. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
MiroB91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dreifache Staatsangehörigkeit wie möglich (nach deutschem bzw. EU-Staatsangehörigkeitsrecht)?

Hallo an alle!

Ich bin seit 2013 eingebürgerter deutscher Staatsangehöriger (und stolz drauf). Ich wurde 1991 in München von jugoslawischen Gastarbeitern aus den 70ern geboren. Bei Geburt bekam ich die serbische meines Vaters und die mazedonische Staatsbürgerschaft meiner Mutter vererbt. Bei der Einbürgerung musste ich beide für etwa 800 Euro abgeben. Das Leben hat sich aber geändert. Ich musste auswandern und studiere und arbeite in Mazedonien. Beruflich war ich dann auf die mazedonische Staatsangehörigkeit wieder angewiesen. Also beantragte ich eine Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt in Köln (das dauerte Monate). Man wollte mir kaum eine Genehmigung erteilt weil man meinte "ja, wieso haben Sie denn die mazedonische abgegeben wenn Se sie wieder brauchen?" dabei wusste ich 2013 bei der Einbürgerung nicht dass ich nur 4 Monate später auswandern müsste. Man meinte einfach meine Einbürgerung stünde im Weg, ohne das rechtlich mit Paragraphen zu begründen. Im StAG steht auch absolut nichts da dass Eingebürgerte kein Recht auf eine BBG hätten. So, ich dann voreilig wie ich bin, eine Fachaufsichtsbeschwerde ans Innenministerium geschickt mit der Begründung dass jegliche Behauptungen ohne rechtlichen Nachweis mit Angabe von Paragraph und Gesetz für mich ungültig sind. Kaum bei der Post abgeschickt, erhielt ich aber am nächste Tag die BBG ausgehändigt von der Botschaft, ich also schnurstracks die Beschwerde widerrufen. Seither ist alles ok soweit. Die deutsche muss ich beibehalten, weil ich mein Studium in Deutschland anerkennen lassen will und auch in meinem Beruf als Lehrer mit zweitem Staatsexamen arbeiten möchte. Jetzt überlege ich aber wie ich die serbische bekommen könnte. Ich werde wahrscheinlich ein Erbe in Belgrad antreten von meinem Vater und als Ausländer hätte ich weitaus schlechtere Chancen gegenüber meiner Halbschwester aus erster Ehe meines Vaters, die Staatsbürgerin ist. Oder ich warte einfach ab bis Serbien der EU beitritt wobei das in absehbarer Zeit unwahrscheinlich ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Welche Nachteile sollen das sein?

Darüber hinaus: du hast dich entschieden; wenn dir der Pass nicht passt, dann solltest du das auch nicht ändern.

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#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Sieht eher so aus als musst du zurück nach Albanien.

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