Dreibeiniger Hund darf nicht ins Büro

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Hund, Arbeitsplatz, Arbeitgeber, Verbot, Haustier, Büro
4,33 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
6

Hausverbot für Haustier bestätigt

Arbeitsgerichte müssen teilweise kuriose Sachverhalte entscheiden. Nicht immer geht es um Kündigung, Abmahnung oder Lohnansprüche der Arbeitnehmer. Teilweise werden auch außergewöhnliche Fälle entschieden, die dennoch das Arbeitsrecht betreffen und eine gerichtliche Entscheidung erfordern.

Chef muss Tiere am Arbeitsplatz genehmigen

Das Arbeitsgericht Düsseldorf musste aktuell in einem „tierischen“ Fall eine Entscheidung treffen. In einer Düsseldorfer Werbeagentur dürfen Mitarbeiter ihre Haustiere zur Arbeit mitbringen. Solches Entgegenkommen ist nicht selbstverständlich, denn dies muss auch immer der Arbeitgeber zulassen, was hier der Fall war.

 Janus Galka
Partner
seit 2011
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel: 09721 71071
Tel: 01520 218 19 45
Web: http://www.rechtsanwalt-galka.de
E-Mail:
Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Beamtenrecht, Baurecht
Preis: 119 €
Antwortet: ∅ 5 Std. Stunden

Eine Mitarbeiterin brachte aufgrund dessen regelmäßig ihren dreibeinigen Hund mit, der nicht nur aufgrund seiner äußerlichen Merkmale auf sich aufmerksam machte. Schon bald gingen bei der Geschäftsführung erste Beschwerden anderer Mitarbeiter über das Haustier ein. Offensichtlich fühlten sich mehrere Beschäftigte vom Hund bedrängt und wandten sich an die Geschäftsführung. Diese führte mit der Hundebesitzerin Gespräche, sogar ein Hundetrainer wurde engagiert.

Hund störte betriebliche Abläufe

Dennoch hatten die Beschwerden angehalten, so dass die Geschäftsführung die Weisung erteilte, der Hund dürfe nicht mehr ins Büro mitgebracht werden. Die Besitzerin klagte vor dem Arbeitsgericht und unterlag. In einer ausführlichen Beweisaufnahme, in der auch der Hund in Augenschein genommen wurde, stellte die Richterin fest, der Hund habe in der Vergangenheit Arbeitsabläufe gestört. Zwar sei anderen Beschäftigten auch erlaubt, Hunde mitzubringen, jedoch seien diese friedlich.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es bleibt abzuwarten, ob und wie es in diesem nicht alltäglichen Fall weitergeht.

RECHTSANWALT
Janus Galka, LL.M. Eur.
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Europajurist (Univ. Würzburg)
Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Sattlerstraße 9
97421 Schweinfurt
Tel. 09721 71071

Pleichertorstraße 10
97070 Würzburg
Tel. 0931 32907179

www.rechtsanwalt-galka.de
info@rechtsanwalt-galka.de
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.