Drei Jahre auf Bewährung wegen tödlicher Wachstumshormone gefordert
AFP VOM 22.11.2010 | Nachrichten - Allgemein | 903 Aufrufe Mehr zum Thema:Bewährung, Wachstumshormone
Urteil im Berufungsprozess in Frankreich erwartet
Im Berufungsprozess um die Behandlung von Kindern mit tödlichen Wachstumshormonen in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft am Montag drei Jahre Haft auf Bewährung für den Hauptangeklagten gefordert. Staatsanwalt Bruno Sturlese warf dem inzwischen 88-jährigen Laborleiter am Pasteur-Institut, Fernand Dray, fahrlässige Tötung und schweren Betrug vor. Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gilt auch für die pensionierte Kinderärztin Elisabeth Mugnier.
Beide Angeklagten waren zusammen mit vier weiteren Ärzten und Pharmazeuten im Januar 2009 freigesprochen worden. Sie hatten fast 1700 kleinwüchsige Kinder und Jugendliche in den 80er Jahren mit Wachstumshormonen aus Gehirnen von Leichen behandelt, ohne dass das Material ausreichend geprüft wurde. 120 von ihnen starben anschließend an der Gehirnkrankheit Creutzfeldt-Jakob. Sturlese warf den Angeklagten amateurhaftes Verhalten vor, mit dem sie sich "auf dramatische Weise" schuldig gemacht hätten.
Viele der Behandelten leben bis heute in ständiger Angst, dass auch bei ihnen Creutzfeldt-Jakob ausbrechen könnte, denn die Krankheit kann noch Jahrzehnte nach der Infektion auftreten. Wie beim Rinderwahn BSE wird bei Creutzfeldt-Jakob das Gehirn langsam schwammartig zersetzt, was schließlich zum Tod führt. Ein Urteil im Berufungsprozess soll nach dem Schlussplädoyer der Verteidigung am Mittwoch fallen.
22.11.2010 - 13:31 Uhr


