Drei Jahre Haft für Ex-Chefarzt an Essener Uniklinik
AFP VOM 12.3.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1415 Aufrufe Mehr zum Thema:Arzt, Bestechlichkeit
Renommierter Chirurg verlangte für Operationen Spenden
Das Landgericht Essen hat einen früheren Chefarzt an der Essener Uniklinik zu drei Jahren Haft verurteilt. Der renommierte Transplantationschirurg Christoph B. habe sich der Bestechlichkeit, des Betrugs und der Steuerhinterziehung schuldig gemacht, befand die Strafkammer nach Gerichtsangaben. Unter anderem habe der heute 65-Jährige als beamteter Hochschulprofessor von schwer kranken Kassenpatienten eine Geldspende als Gegenleistung für die Behandlung durch ihn persönlich verlangt und erhalten.
Bei diesen sogenannten Spenden auf ein Drittmittelkonto der von B. geleiteten Klinik handelte es sich nach Überzeugung des Gerichts um "Zahlungen für eine rechtswidrige Dienstleistung", nämlich eine bevorzugte Behandlung von Kassenpatienten.
Angaben des Angeklagten, Patienten hätten die Gelder freiwillig und aus Dankbarkeit gespendet, sah das Gericht nach knapp sechsmonatiger Hauptverhandlung als widerlegt an, ebenso dass B. keinen Vorteil von den Spenden gehabt habe. Der Ex-Chefarzt habe unmittelbaren Zugriff auf die sogenannten Drittmittelgelder gehabt und aus deren Verwendung auch Vorteile für sich gezogen.
B. wurde wegen insgesamt 30 Fällen von Bestechlichkeit verurteilt, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung. In diesen Fällen habe der Chirurg die Behandlung als besonders dringend dargestellt oder erklärt, nur er könne aufgrund seiner Qualifikation die Behandlung vornehmen. Die Folge sei gewesen, dass sich die betroffenen Patienten zu den Geldzahlungen gezwungen gesehen hätten. Die dem Urteil zugrunde liegenden Spendenzahlungen beliefen sich dem Gericht zufolge auf insgesamt 158.000 Euro. Von ebenfalls angeklagten drei weiteren Bestechlichkeitsvorwürfen und vier weiteren Vorwürfen des Abrechnungsbetrugs wurde der Mediziner freigesprochen.
12. März 2010 - 14.34 Uhr
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