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Drei Hamburger klagen gegen Volksentscheid zu Schulreform

AFP VOM 8.9.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 597 Aufrufe
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Schulreform

Bürger sehen sich in ihren Rechten verletzt

Drei Hamburger haben den Volksentscheid über die umstrittene Hamburger Schulreform vor dem Verfassungsgericht der Hansestadt angefochten. Sie sähen sich durch die Abstimmung und die Art der Fragestellung in ihren Grundrechten verletzt, teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte mit. Eine Bürgerinitiative hatte die vom schwarz-grünen Senat der Hansestadt geplante Verlängerung der Grundschulzeit von vier auf sechs Jahre am 18. Juli mit einem erfolgreichen Volksentscheid gestoppt. Vorangegangen waren monatelange Diskussionen. Der Entscheid sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit.

Nach Gerichtsangaben bemängeln die Kläger unter anderem, dass sie durch eine unzulässige Koppelung verschiedener Themen in den Vorlagen von Reformgegnern und -befürwortern in ihrer Abstimmungsfreiheit verletzt worden seien. So sei die Frage nach der Dauer der künftigen Grundschulzeit unter anderem mit der der Abschaffung des Rechts der Eltern auf freie Wahl der weiterführenden Schule für ihre Kinder vermengt worden. Der Volksentscheid sei nach deren Auffassung aber auch insgesamt unzulässig, weil sein Ausgang finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt habe. Nach der Hamburger Verfassung sei dies generell nicht erlaubt.

Die Kläger reichten außerdem einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die für den 15. September geplante Änderung des Hamburger Schulgesetzes gemäß des Ergebnisses des Volksentscheids zu verhindern. Käme es dazu, würden "irreparable Fakten" geschaffen, die die Klage gegen den Volksentscheid ins Leere laufen lassen würden. Über den Eilantrag will das Verfassungsgerichts nach Angaben eines Sprechers möglicherweise bereits Anfang kommender Woche entscheiden. Eine Entscheidung in der Hauptsache werde voraussichtlich aber erst im nächsten Jahr fallen.

8. September 2010 - 16.48 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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