>Dreherei und Fräserei im Dorfgebiet
Ein Kunstaltelier macht doch erheblich weniger Lärm als eine Dreherei/Fräserei ... ;-)
Ich gehe mal davon aus, das es kein reines Gewerbegebiet ist, sondern ein Mischgebiet.
Es gelten also gewisse Mindestanforderungen an Lärmschutz sowie für Emissionen und Imissionen
Eine einfache Blechwand wird wohl kaum den Auflagen des Lärmschutzes gerecht werden.
Desweiteren muss wohl auch die Zu- und Abluft geräusch- und geruchsfrei erfolgen.
Abgesehen von den rechtlichen Hindernissen (Ausschluss gewisser Gewerbe z.B. wegen Bebauungsplan) kann der Nachbar da noch kräftig in die Suppe spucken. Mit einer einstweiligen Verfügung ruht erst mal der Betrieb bis das Hauptverfahren geklärt ist. Die Kosten für den Betrieb laufen jedoch weiter ...
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von Harry van Sell am 28.07.2010 18:01
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