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Dramatiker Hochhuth unterliegt im Rechtsstreit mit Berliner Ensemble

AFP VOM 28.9.2009 | Nachrichten - Nachrichten | 938 Aufrufe
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Vermietung des Theaters etwa für Castingshows ist in Ordnung

Eine Vermietung des Berliner Ensembles für theaterfremde Veranstaltungen wie Castingshows ist rechtlich in Ordnung. Das Berliner Landgericht wies am Montag eine Unterlassungsklage des Dramatikers Rolf Hochhuth ab, der dem Theater am Schiffbauerdamm und dem Land Berlin als Mieter eine Nutzung zu theaterfremden Zwecken untersagen wollte. Eine Begründung für die noch nicht rechtskräftige Entscheidung lag zunächst nicht vor.

Die von Hochhuth vertretende Ilse-Holzapfel-Stiftung hatte als Eigentümerin der Theaterimmobilie argumentiert, dass es sich um eine der renommiertesten und traditionsreichsten Bühnen Deutschlands handle. Entsprechend sei im Mietvertrag die Nutzung "ausschließlich zum Zwecke des Theaterbetriebes" gestattet worden. Auftritte der SPD-Politiker Helmut Schmidt und Wolfgang Thierse sowie des Schriftstellers Günter Grass, aber auch eine Veranstaltung der CDU und ein im Theater organisiertes Casting des Fernsehsenders RTL für "Deutschland sucht den Superstar" seien mit dem Vertragszweck nicht vereinbar.

Nach Ansicht des Landes Berlin besteht jedoch ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung des einstigen Brecht-Theaters, um dessen wirtschaftliche Existenz zu sichern.

28. September 2009 - 16.49 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2009


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