Dozent beleidigt eigene Hochschule auf Youtube
Mehr zum Thema: Beamtenrecht, Beamter, Dienstherr, Dozent, Youtube, Disziplinarverfügung, Meinungsäußerung, BeleidigungVerwaltungsgericht: Disziplinarverfügung durch Dienstherr rechtmäßig
Mit Meinungsäußerungen gegenüber Kollegen und dem Arbeitgeber auf Youtube sollte man vorsichtig sein. Das gilt umso mehr, wenn man Beamter ist und seinen Dienstherrn beleidigt. Der Dienstherr kann dagegen mit einer Disziplinarverfügung vorgehen.
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte die Verfügung samt Geldbuße von 1.000 Euro gegen einen Hochschuldozenten für rechtmäßig, weil dieser in einer Vorlesung Hochschulgremien verleumdet und Vorgänge an seiner Universität u. a. mit dem „Gesetz der Mafia Omerta" verglichen hatte. Dabei hatte der Dozent sich filmen lassen und mit der Einstellung des Videos auf Youtube einverstanden erklärt.
Beamte haben laut Gericht eine Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und müssen sich bei Meinungsäußerungen im besonderen Maße zurückhalten, so das Gericht. Das gelte umso mehr bei Plattformen wie Youtube, bei denen viele Empfänger erreicht werden. (Az. 80 K 23.12 OL)