Download bei Kinox.to

16. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Klauspeter46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Download bei Kinox.to

Ich habe einen Film runtergeladen (1 Film)
habe nun 10 Seiten Post vom Anwalt (München) bekommen,
meine "Zahlung" soll etwa 800 Euro betragen.
Was soll, was kann ich tun ?
Widerspruch ? Danke für evtl. Hilfe Klauspeter46

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Entweder gehst du zu einem Anwalt oder du versuchst es selbst. Du hast eine Urheberrechtsverletzung begangen, also kommst du ggf. um einen Schadensersatz nicht drumherum.

Informiere dich allerdings über die relativ neue Gesetzeslage. Der Schadensersatz hinsichtlich Urheberrechtsverletzungen und die Anwaltsforderungen wurden gedeckelt. Ich würde mal behaupten, dass eine 800€-Forderung einfach nur extrem überteuert ist und man das drastisch senken kann. Da dürfte ein Gang zum Anwalt sogar rechnerisch lohnenswert sein. (Beispiel: Eigener Anwalt kostet 250€ und die Kosten an den Gegner werden auf 150€ beispielsweise gesenkt. Dann sind es insgesamt nur 400€, keine 800)

Auch die Unterlassungserklärungen, die hier verlangt werden, sind oft viel zu weitreichend.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

Was liegt denn da eigentlich vor?

Die Website spricht von "Streams", also ist das offenbare keine Tauschbörse, sondern ein Videoportal wie YouTube (nur halt von der weniger legalen Sorte).

Ist das damit ein weiterer "Redtube"-Fall?

Da wäre schon mal die Frage interessant, wie der Abmahner an die IP gekommen sein will - mit ähnlich zweifelhaften Methoden wie U+C bei Redtube?

Wenn es sich wirklich nur um eine Streaming-Plattform handelt, bei der man nichts hochlädt, würde ich persönlich auf gar keinen Fall irgendwas zahlen - weder ist geklärt, ob Streaming hier überhaupt eine Urheberrechtsverletzung darstellt, noch ist klar, ob der Abmahner, selbst wenn er irgendwie an die IP gekommen ist, nachweisen kann, daß wirklich Filmdaten an den Nutzer übertragen wurden (daß der Nutzer die Seite aufgerufen hat ist nicht ausreichend, die Verletzungshandlung muß bewiesen werden und nicht nur "wahrscheinlich" sein).

Darüber hinaus wurde ja schon darauf hingewiesen, daß die verlangten Kosten nicht im Einklang mit der aktuellen Gesetzeslage - §97a III UrhG - stehen. Ein Fall von §97a III S. 4 UrhG liegt offenkundig nicht vor, also gilt die Deckelung.
Schadensersatz schuldet der Mitstörer (Anschlußinhaber) sowieso nicht.

Ich persönlich würde allerhöchstens (! - da wäre der Einzelfall zu prüfen, ob das überhaupt nötig ist) eine modifizierte UE abgeben.

Interessant wäre auch die Frage, ob man die eigenen Anwaltskosten nicht via §97a IV UrhG vom Abmahner zurückfordern kann, wenn dieser wirklich nicht beweisen kann, daß der Stream auch auf dem Rechner des Nutzers gelandet ist (und das kann er IMO nicht).

-- Editiert TheCat am 17.01.2014 12:26

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>nur halt von der weniger legalen Sorte <hr size=1 noshade>

Das macht durchaus einen Unterschied. Also mal verglichen zum Redtube-Fall. Denn stammt es aus einer offensichtlich illegalen Quelle, greift die Privatkopie nicht mehr wirklich. §53 UrhG

Ich kenne die Seite ansonsten nicht (bzw. vom Namen schon, hab sie nie angesurft), kann also nichts zur Frage beitragen, ob man dort nur streamt oder ob man auch downloaden kann.

Beim aktuellen Kinofilm kann man schwer argumentieren, dass man von der Legalität ausgeht.

Bei Seiten wie Maxdome, watchever und Konsorten (keine Ahnung) würde man allerdings immer von einer offensichtlich legalen Quelle sprechen. Die zahlen ja auch ihre Lizenzgebühren.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klauspeter46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich nochmal dazu, ich bin mir fast sicher, dass ich den Film
nur Angesehen habe, am nächsten Tag sah ich, dass der Film
auf meinem PC (Download) war.
Was ich nun noch sehr unseriös finde, dass mein Internet-
anbieter, alle Daten von mir Preis gegeben hat.
Name/Hausnummer usw.? - ist das legal, oder bin ich
Freiwild ? Daraus ziehe ich meine Konsequenzen.
(Kabel Deutschland)
Ich danke natürlich --Allen--für Euere Teilnahme:)
Meine (wie man sieht) Kenntnisse am PC sind begrenzt.
Was heißt, Retube Fall? oder U+C bei Retube ?
Danke Euer Klauspeter46 (also Anwalt ?)

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#5
 Von 
Mumpitzmaster
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich möchte gerne ein wenig Licht ins dunkel bringen wie das bei kinox.to aussieht.
Man wählt aus einer der vielen Listen einen Film / eine Serie aus, kommt auf eine Seite wo man erstmal nur Infos zum Gewählten sieht.

Es gibt dort einen Bereich der aussieht wie ein Videoplayer, der aber keiner ist. Das ganze ist nur ein Bild-Link, der zum gewählten Hoster führt bei dem man dann das Video anschauen kann.
Den Hoster wählt man darüber aus einer Liste die glaube ich standardmäßig zugeklappt ist. Der erste in der Liste ist automatisch vorausgewählt.

Je nach Hoster gibt es die Möglichkeit dann das Video direkt im Browser anzusehen oder evtl. auch runter zu laden. Häufig hängt so etwas dann aber auch mit einer Kostenpflichtigen Anmeldung zusammen.

Manche Hoster bieten das Video im DivX-Format an, was in dem DivX WebPlayer wiedergegeben werden kann, sofern dieser installiert ist. Dieser WebPlayer besitzt eine Funktion mit der das Video automatisch auf dem PC gespeichert wird sobald es fertig geladen ist.
Die Flash-Player besitzen diese Funktionalität meines Wissens nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

Beim sog. DivX-Player werden die Videos in einem versteckten Ordner auf dem Rechner abgespeichert - Der Film wird also nicht nur im sog. Arbeitsspeicher abgelegt.

Hier wäre nur die Quizfrage in wie weit man einem "Normaluser" zutrauen kann diesen Ordner zu finden u. in wie ein Richter in diesem Fall urteilen würde!

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Hier wäre nur die Quizfrage in wie weit man einem "Normaluser" zutrauen kann diesen Ordner zu finden


Warum sollte man den "finden" müssen können, damit es eine Urheberrechtsverletzung wird?

Interessant ist hier die Frage (deswegen meine Frage zu "RedTube-Fall"), wie der Abmahner hier an die IP-Adressen der Downloader gekommen sein will.

Das kann doch wieder nur über eine Redirect-Falle erfolgt sein, bei der aber unmöglich bewiesen werden kann, ob der Film wirklich auf den Rechner des Nutzers übertragen wurde (die bloße Anforderung einer Seite/Datei beweist keine Übertragung, und eine solche Tat muß immer noch nachgewiesen werden und nicht bloß "sehr wahrscheinlich sein").
Zumal über solche Redirect-Fallen fast unmöglich zu behaupten ist, der Download habe "aus einer offensichtlich illegal verbreiteten Vorlage" und "ohne Zustimmung des Rechteinhabers" stattgefunden - denn weder hat man dann direkt auf dieser Plattform etwas abgerufen noch kann man behaupten, der Rechteinhaber habe hier nicht gewollt, daß die Datei auch übertragen wird. Ein geheimer Vorbehalt ("ich will das Kopieren nur erlauben, um illegale Downloader zu überführen") ist regelmäßig unbeachtlich.

Ergo sollte man auch hier nicht vorschnell zahlen, selbst wenn man die Tat unstrittig begangen hat.

Auch hier gilt IMO wieder das alte Abmahner-Spielchen: modifizierte UE abgeben, nichts zahlen, Drohschreiben ignorieren. Und wenn der Rechteinhaber doch klagt, nimmt man sich einen prominenten Urheberrechtsanwalt wie Udo Vetter, die warten nur darauf, so einen Fall mal in die Finger zu kriegen. Im Englischen sagt man "he's gonna have a field day with this case." ;)

-- Editiert TheCat am 21.01.2014 13:12

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#8
 Von 
Klauspeter46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich habe nun zum Thema, die zweite Mahnung bekommen.

Soll nun bis 27.02. 2014 beglichen werden. (815 €)

Unterlassungserklärung wurde geschickt.

Sollte ich nun einen Anwalt hinzu nehmen ?

Der AW Herr Udo Vetter wurde gut dargestellt ? Wie/wo?

Soll ich ? Danke Klauspeter46



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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Unterlassungserklärung wurde geschickt.

Du hast das Teil einfach so unterschrieben? Wieso?

quote:
Soll ich ?

Das wird dir niemand beantworten. Sollen tust du gar nichts.

Dummerweise hast du alles falsch gemacht und die Unterlassungserklärung unterschrieben hingeschickt. Damit hast du auch letztlich deine Schuld anerkannt. Ob da noch jemand etwas retten kann?

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#10
 Von 
Klauspeter46
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe von Waldorf+Frommer natürlich nicht die
Unterlassungserklärung unterschrieben, eine Erklärung
meinerseits --Anwälte Internet.
Ganz so naiv bin ich nicht.
Habe mich nun bei Anwalt Udo Vetter angemeldet. Richtig ?
Gruß Klauspeter46

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