Doppelter Haushalt möglich?

20. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464158-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelter Haushalt möglich?

Hallo zusammen,
Ich denke es wurden schon viele Fragen bezüglich eines doppelten Haushaltes gestellt aber zu meinem persönlichen Anliegen habe ich nichts gefunden. Habe bereits ein Finanzamt kontaktiert aber keine Antwort erhalten.
Ich habe zwei Fragen:
1) Ich bin vor ein paar Jahren aufgrund meines Arbeitsplatzes aus meine Heimatstadt weggezogen (200km enfernt). Bin auch in der Stadt gemeldet. Jetzt möchte ich
aber in meiner Heimatstadt mit meiner Freundin zusammenziehen, sprich mein Lebensmittelnpunkt spielt sich dort ab. Als ich weggezogen bin waren wir noch nicht
zusammen. Könnte ich unter diesen Umständen die Miete für die Wohnung am Arbeitsplatz und Kosten für die Heimfahrten etc. als doppelte Haushaltsführung von der
Steuer absetzen oder kann man das jetzt nicht mehr wieder tauschen?

2) Die Wohnung am Arbeitsplatz ist 30 km davon entfernt und ich fahre jeden Tag mit Auto dahin. Bis jetzt konnte ich in der Steuererklärung die Fahrtkosten als
Werbungskosten eintragen 0,30cent pro km. Kann ich diese weiterhin von der Steuer absetzen, wenn ich wieder in meiner Heimatstadt gemeldet bin, weil ich unter der
Woche trozdem zur Arbeit wie gewohnt fahren werde? Ich würde in der jetzigen Wohnung wohnen bleiben.


Hoffe es ist verständlich.

Danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Das ist der klassische "Wegverlegungsfall".

Die Wohnung mit Deiner Lebensgefährtin stellt zweifellos Deine Lebensmittelpunkt dar.
Mit Bezug dieser Wohnung begründest Du eine beruflich bedingt doppelte Haushaltsführung, auch wenn der Umzug aus privaten Gründen erfolgt.
Hier hat der BFH vor einigen Jahren seine Rechtsprechung (für Dich günstig) geändert.

Du kannst also die Miete am Arbeitsort sowie eine wöchentliche Heimfahrt im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abziehen.
In den ersten drei Monaten kannst Du auch Verpflegungsmehraufwendungen absetzen.

Die täglichen Fahrten von der (jetzt) Zweitwohnung zur Tätigkeitsstätte kannst Du weiterhin angeben.

Umzugskosten darfst Du in dieser Konstellation nicht ansetzen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go464158-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Garfield,
Danke für die schnelle Antwort.
Die Steuererklärung werde ich dann bei den Finanzamt am meinem Hauptwohnsitz einreichen oder muss ich zwei erstellen, wenn sagen wir mal ich jetzt zur Hälfte des Jahres umziehe? Hatte die Steuererklärung bis dato immer selber erstellt, da nicht viel Aufwand bestand.

-- Editiert von go464158-74 am 20.04.2017 12:07

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Eine Erklärung an Deinem Hauptwohnsitz.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go464158-74
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Garfield,
Noch eine abschließende Frage, muss ich den doppelten Haushalt vorher anmelden oder einfach in der nächsten Steuererklärung eintragen?

Danke.

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