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Doppelte Moral
Seite 1 - stu vom 26.03.2001

Doppelte Moral

Sittenwidrig? Natürlich ist Telefonsex sittenwidrig. Das wird jeder 0190-Freund sofort bestätigen. Denn der Verstoß gegen gesellschaftliche Werte hindert durchaus nicht am fleißigen Telefonieren, wohl aber am Bezahlen der Rechnung. Unter Berufung auf die Sittenwidrigkeit von Sexgesprächen hat schon so mancher Kunde die nicht geringen Kosten seines "Hobbys" auf die Telefongesellschaften abgewälzt. Diese haben nämlich keine rechtliche Möglichkeit, das Geld einzufordern. Telefonsex und die Vermittlung desselben wird - zumindest vor Geicht - häufig als unmoralisch betrachtet, womit alle getroffenen Verträge ungültig werden. Kein Wunder also, dass sich die Telefongesellschaften heftig wehren. Sie stellten vor Gericht die Frage, ob Telefonsex nach den heutigen Maßstäben der Gesellschaft überhaupt noch als sittenwidrig angesehen werden könne. Eine berechtigte Frage, die allgemeine Einstellung zu sexuellen Dienstleistungen hat sich durchaus gewandelt. Es ist schon lange nicht mehr die Mehrheit "aller billig und gerecht" Denkenden, die Telefonsex für anstößig und moralisch verwerflich hält. Eine Umfrage unter den 123recht.net-Lesern bestätigt diesen Eindruck. Nur 25,8% der Teilnehmer antworteten auf die Frage, ob sie entgeltlichen Telefonsex für sittenwidrig hielten, mit ja. Gegenteilig äußerten sich 61,3%. Falls der Bundesgerichtshof in seinem anstehenden Urteil Telefonsex offiziell vom Vorwurf der Sittenwidrigkeit befreien sollte, werden sich die angeblichen Moralisten einen anderen schlauen Weg suchen müssen, ihrer 0190-Leidenschaft kostenlos zu frönen.



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Alexander Elsmann, Düsseldorf
hat Interessensschwerpunkte: Erbrecht, Erbschaftssteuerrecht, Anlegerschutz, Kapitalmarktrecht, Steuerstrafrecht.
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