Doppelte Haushaltsführung und wohnen bei Eltern, unter welchen Umständen?

13. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
go457553-32
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung und wohnen bei Eltern, unter welchen Umständen?

Hallo,

ich komme ursprünglich aus Stadt A und bin vor ca einem halben Jahr berufsbedingt in Stadt B umgezogen(Entfernung ca.130km). Da ich Single bin, ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Eltern habe und mein Freundeskreis in Stadt A wohnt, fahre ich mindestens alle zwei Wochen dort hin.
Gemeldet bin ich zwar in Stadt B (ich halte mich mehrheitlich hier auf), meinen Lebensmittelpunkt sehe ich jedoch in Stadt A.

Nun zur Frage: Ich zahle bei meinen Eltern keine Miete, jedoch arbeite ich regelmäßig unentgeltlich in deren Familienbetrieb mit.
Ich habe mal etwas von einer 10%-Grenze der Haushaltskosten gelesen, an denen man sich mindestens beteiligen muss, damit Standort A als eigener Hausstand anerkannt wird.
Muss dies monetär erfolgen? Ich arbeite ca 15h monatlich mit, sodass ich bei einem passenden Stundenlohn die 10%-Grenze theoretisch überschreiten würde.

Könnte das Finanzamt diesen Fall als doppelte Haushaltsführung akzeptieren, sodass ich meine Wohnungskosten in Stadt B geltend machen kann?

Vielen Dank schon mal für eure Infos und Tipps ;-)

Gruß!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Bewohnst Du bei Deinen Eltern eine eigene Wohnung, z.B. Einliegerwohnung oder hast Du wenigstens eine eigene Küche oder ein eigenes Bad. Wer kocht das Essen, wer wäscht und bügelt die Wäsche? Wer kauft die Nahrungsmittel, bzw. wer bestimmt, was gekauft wird? Bist Du bei der GEZ angemeldet?

Und eine Mithilfe im Haushalt ist keine finanzielle Beteiligung? Die finanzielle Beteiligung alleine würde aber ohnehin nicht für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung reichen.

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Was Du brauchst ist ein eigener Hausstand.
Wie hh schon schrieb, braucht es dafür zumindest so etwas ähnliches wie eine eigene Wohnung. Die Kriterien dafür sind nicht ganz so streng, ein Zimmer bei den Eltern reicht aber nicht aus.

Den Hausstand Deiner Eltern könnte man bei Dir nur als eigenen Hausstand werten, wenn Du die Haushaltsführung wesentlich mitbestimmst.
Dafür reicht eine Kostenbeteiligung nicht aus. Auch die Mithilfe im Betrieb der Eltern hat nichts mit der Haushaltsführung zu tun.
Und bei nur zwei bis drei Aufenthalten im Monat wird es schwer, dass FA von dieser Mitbestimmung zu überzeugen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von go457553-32):
bin vor ca einem halben Jahr berufsbedingt in Stadt B umgezogen(Entfernung ca.130km)


Sehe auch nur die Möglichkeit, die Umzugskosten steuerlich geltend zu machen.

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