Hallo,
Ich habe eine Frage zur Angabe der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung.
Meine Frau ist beruflich in Augsburg und ich in Erlangen.
Wir unterhalten beide eine Wohnung in der Nähe unseres jeweiligen Arbeitsplatzes. Dies auch schon seit ca. 3 Jahren.
Im Mai 2016 haben wir geheiratet und im September 2016 die Wohnung in Augsburg als Zweitwohnsitz meiner Frau erklärt und als Erstwohnsitz meine Wohnung bei Erlangen.
Nun möchte ich in der Steuererklärung für 2016 doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Ab wann kann ich die doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Zum Zeitpunkt der Hochzeit im Mai, wegen der offensichtlichen Verschiebung des Lebensmittelpunktes?
Oder erst zum Zeitpunkt der Ummeldung der Wohnung?
Oder ist es sogar möglich die doppelte Haushaltsführung für das gesamte Jahr geltend zu machen, da die Absicht zur Hochzeit schon länger bestand?
Vielen Dank!
Christian
-- Editier von go465509-1 am 10.05.2017 16:16
Doppelte Haushaltsführung nach Heirat
10. Mai 2017
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Frage vom 10. Mai 2017 | 15:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelte Haushaltsführung nach Heirat
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