Doppelhaushälfte als Eigentümergemeinschaft

12. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)
Doppelhaushälfte als Eigentümergemeinschaft

Hallo ich beabsichtige eine Doppelhaushälfte zu erwerben.
Da das Flurstück sich nicht aufteilen lies, wurde, um einen Verkauf zu ermöglichen, eine Eigentümergemeinschaft gebildet.
Mein Vorhaben ist, die eine Doppelhaushälfte zu erwerben und zu vermieten.
Eventuell auch als möblierte Appartments für kurze Dauer, so dass der Eigentümer keinen festen Nachbar haben wird.
Gibt es hierzu gesonderte Regelungen oder würde sich diese Art der Vermietung wie eine normale verhalten?

vielen Dank vorab.
marcin

-----------------
""

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo,

klar kannst du deine Doppelhaushälfte vermieten, jeder kann mit seinem Eigentum (fast) nach belieben verfahren. Ich gehe doch davon aus, dass du diese zu Wohnzwecken vermietest oder?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo und Danke.
Ja zu Wohnzwecken, allerdings als Monteurwohnung, oder so ähnlich.
Also wäre das mit öfterem Mieterwechsel verbunden, eventuell sogar alle zwei Tage...
Die Frage ist halt ob ich mich mit meinem Nachbar hierüber abstimmen muss oder hat der Nachbar das zu akzeptieren?

Gruß

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

Zu diesem Thema gab es vor kurzem ein Urteil (http://www.urteilsrubrik.de/weg-recht/weg-eigentumswohnung-darf-als-ferienwohnung-vermietet-werden/).

Schaue doch mal in deine Teilungserklärung. Steht dort nichts gesonderes drin, dann muss dein Nachbar das akzeptieren.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marcin
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Da steht garnichts zum Thema "vermieten"...
Gruß


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Frag dich selbst, wie würdest du es finden, alle zwei Tage neue Mitbewohner zu haben? Monteure kommen oft spät und gehen früh aus dem Haus.
Könnte Ärger geben, denn es geht auch um das Aussengrundstück und die Pflege.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
23459mdtttz6
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
Da steht garnichts zum Thema "vermieten"...


Dann bitte nochmal lesen. Dieser Sachverhalt ist m.E. nach auf deinen Sachverhalt anwendbar.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Es sind doch keine Eigentumswohnungen, sondern Eigentumhäuser.
Beeinträchtigungen durch Nachbar sind sehr viel geringer.
Das Gemeinschafteigentum besteht nur aus Außenanlage. Die
Pflege dieser kann auswärt/Hausmeister übertragen werden.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.044 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen