Doppelglasfenster - Scheibe gesprungen - keine Reaktion

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
hueb123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Doppelglasfenster - Scheibe gesprungen - keine Reaktion

Hallo,
bei einem unserer Veluxfenster (Baujahr ~1970) ist die innere Glasscheibe gesprungen. Das Fenster hat nun einen Sprung und hängt nur noch an den Kanten fest.
Bemängelt haben wir dies sofort beim Vermieter, dieser hat sich das angeschaut und versucht wohl seitdem Aufträge reinzuholen, um ein neues Fenster einzusetzen (Neues Glas ist wohl unwirtschaftlich bei dem alten Fenster). Ein Verschulden war nicht festzustellen, der Vermieter wollte es austauschen.

Dies ist nun alles über ein Monat her, auch nach Nachfrage gibt es keine Reaktion. Aktuell ist es noch warm, aber spätestens im Winter sehe ich es schon kommen: Wärme+Kälte+Sprung in der Scheibe = Wasseransammlung = Schimmel, hinzukommt die nicht mehr optimal gegebene Wärmedämmung.

Jetzt: Was können wir tun? Weiterhin warten? Noch weiter Anfragen und keine Reaktion bekommen? Miete mindern... ?

Danke und viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von hueb123):
Wärme+Kälte+Sprung in der Scheibe = Wasseransammlung = Schimmel, hinzukommt die nicht mehr optimal gegebene Wärmedämmung.

Bevor du dich noch mehr verrückt machst, lass dir bitte von einem Fensterbauer erklären, was tatsächlich im schlimmsten Fall passieren könnte, aber sicherlich nicht passieren wird. Überklebe den Sprung mit einem durchsichtigen Paketband und dem die Wärmedämmung ist vorübergehend wieder hergestellt. Und da der Winter noch nicht in Sicht ist, wird bis dahin auch das Fenster getauscht sein.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

... und den Vermieter nochmals schriftlich (mit Zugangsnachweis zB Einwurf-Einschreiben) den Mangel melden und zur Behebung auffordern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
und den Vermieter nochmals schriftlich (mit Zugangsnachweis zB Einwurf-Einschreiben) den Mangel melden und zur Behebung auffordern.

Und eventuell noch Fristsetzung nach Datum (4 Wochen) für die Behebung setzen und bei Fristablauf die Selbstvornahme unter Verrechung mit der Miete ankündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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