Hallo zusammen,
ich habe ein Bauantrag bei der Stadt gestellt für einen 1,80m hohen Doppelstangitterzaun mit Sichtschutz gestellt.
Heute habe ich teilweise eine absage erhalten und zwar,
ich darf nur bis 1,60m setzen
Sichschutz darf ich nicht einbringen, da es nach längerer Zeit der Umwelt schadet. Ich solle doch dahinter eine Hecke Pflanzen.
jetzt habe ich dazu 2 Fragen,
das erste lohnt es sich dagegen zu klagen ?
oder macht es Sinn
das Grundstück ca 20cm zu erhöhen und dann den 1,60 Zaun darauf zusezten oder ist das nicht rechtens ?
Wäre über Antworten echt dankbar
Doppelgitterzaun sezten 1,80
Verbaut?
Verbaut?
Das ganze Grundstück um 20 cm zu erhöhen, so wie Du es beschreibst, dürfte rechtens sein.
Ansonsten ist Deine Frage nicht zu beantworten, weil die Beantwortung von den Vorschriften, die für das Grundstück (die Starße) gelten, abhängt.
Berry
ZitatSichschutz darf ich nicht einbringen, da es nach längerer Zeit der Umwelt schadet. Ich solle doch dahinter eine Hecke Pflanzen. :
Das das sich ja nun widerspricht, wäre die Frage was dort genau steht?
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Guten Abend,
in Ihrem Fall dürfte die Ortssatzung maßgeblich sein. In dieser kann eine max zulässige Zaunhöhe festgelegt sein. Das wäre zu prüfen. Das Problem am Sichtschutz könnte die Streifenbeschattung des Nachbargrundstückes sein. Auch in diesem Fall könnte die Ortssatzung darüber Auskunft geben, was zulässig ist oder nicht. Gegen eine natürliche Begrünung (Hecke) dürfte nichts sprechen. Wie hoch dürfte denn ortsüblich eine Hecke wachsen? 1,80m ?
Mit freundlichem Gruß
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