Doppelbeteuerungsabkommen

6. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Doppelbeteuerungsabkommen

Ich bin gerade dabei meine Steuererklärung zu machen und habe ein Problem. Eigentlich lebe ich mit meinem mauritianischen Mann auf Mauritius, wo ich auch Residenz Papiere und eine gültige Arbeitserlaubnis habe und in Deutschland abgemeldet bin.
Nun war ich von August - Dezember 2016 in Deutschland und habe auch gearbeitet. Davor habe ich auf Mauritius auch von Februar bis Juni 2016 gearbeitet bei einem mauritianischen Arbeitgeber. (Deutschland und Mauritius haben ein Doppelsteuerabkommen) Nun meine Frage, muss ich meinen Lohn nun auf der deutschen Steuererklärung angeben? Und wenn brutto oder netto? (bin seit 01.01.17 wieder auf Mauritius)
Können Sie mir da eventuell weiterhelfen?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Hi,
Es werden mehr Informationen benötigt.
1. Waren Sie in Deutschland auch bei einem deutschen AG eingestellt?
2. Wo haben sie in Deutschland in dieser Zeit gewohnt? Eigene Wohnung unterhalten?

-- Editiert von Charlie@098 am 06.02.2017 17:53

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#2
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich war bei einem deutschen Arbeitgeber angestellt. Vollzeit.
Ich habe bei einer Freundin gewohnt, die 6 Monate.

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#3
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

sorry und einen Monat bei meinen Eltern.

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#4
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Wenn sie nach Deutschland erst im Juli 2016 gekommen sind und tatsächlich am 01.01.2017 schon auf Mauritius waren, dann waren ihre Einkünfte in Deutschland durch den Lohnsteuerabzug besteuert wordenn. Das bedeutet, dass sie keine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben müssen.

-- Editiert von Charlie@098 am 06.02.2017 18:33

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#5
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Information. Wenn ich aber eine Steuererklärung mache, bekomme ich laut Steuerprogramm einiges erstattet. Da ich Steuerklasse 1 für die Zeit hatte, gebe ich auch Single an, ist das richtig?

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#6
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Da ich Steuerklasse 1 für die Zeit hatte, gebe ich auch Single an, ist das richtig?


Nein, wie gesagt, sie dürfen keine Steuererklärung abgeben bzw. sie können nicht veranlagt werden. Ihre Besteuerrung in Deutschland ist schon beendet worden. Sie können nicht wie ein normaler Arbeitnehmer behandelt werden, der in Deutschland wohnt und arbeitet.

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#7
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das verstehe ich nicht. Ich habe das schon einmal gemacht, wo ich für 8 Monate in Deutschland war und da hat keiner etwas gesagt und ich habe eine Erstattung bekommen. Was passiert, wenn ich eine mache? Man hat mir gesagt, egal wie lange ich in Deutschland bin, kann oder darf ich eine Steuererklärung abgeben. Wie mir bekannt ist, erfolgt die Versteuerung der Lohnsteuer umgerechnet auf das ganze Jahr und wenn ich kein ganzes Jahr in Deutschland bin, werden mir zu hohe Steuern berechnet und die würde ich mir mit mit der Steuererklärung zurückholen, wie ich es 2014 schon gemacht habe. Verbessern Sie mich, wenn ich falsch liege, wenn meine Informationen falsch sind. In Mauritius habe ich ja auch schon meine Steuern für 6 Monate bezahlt.

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#8
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Ich will Ihnen auf keinen Fall abraten, die Steuererklärung abzugeben. Wenn Sie veranlagt werden, kriegen sie natürlich die Steuererstattung. Nur eben wäre das ein Verstoß gegen das Gesetz, da sie in 2016 nicht die Voraussetzungen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland erfüllt haben. In 2014 waren sie 8 Monate in Deutschland. Dadurch haben sie diese Voraussetzungen erfüllt.

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#9
 Von 
Bhikea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Somit müsste ich das noch einmal überdenken.

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