Domeinverkauf möglich?

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)
Domeinverkauf möglich?


Hallo zusammen,

ich habe bitte eine Frage, bei welcher ich selbst nicht weiterkomme.

Im Jahr 1997 habe ich eine Domain mit Endung "de" registriert und bisher auch genutzt. Nennen wir diese Domain als Beispiel Holzschlümpfe.de. Im folgenden Jahr hat ein Kaufmann selbige Domain mit Endung "com" registriert und den Namen "Holzschlümpfe" als Marke geschützt. Ferner hat er einen Verbund gegründet über welchen, um beim Beispiel zu bleiben, von zugehörigen Mitgliedern Schlumpfprodukte verkauft werden. Ich selbst verkaufe ebenso alle möglichen Schlümpfe.

Ungefähr zwei Jahre später hatte ich Post von einem Anwalt bekommen in welcher stand, dass ich die Domain abzugeben hätte. Habe dann selbst anwaltliche Hilfe genommen und nach einigen Briefen hin- und her war klar, dass ich besagte Domain behalten kann.

In den Folgejahren gab es immer wieder Kontakt und es wurde versucht, mir die Domain günstig (ca. 50% meiner Anwaltskosten) abzukaufen. Allerdings lebe ich mit selbiger ganz gut. Ich habe bis dato nicht verkauft.

Nun ist eine andere Firma in Dänemark hergegangen und hat mir für meine de-Domain ein verlockendes Angebot gemacht, welches ich gerne annehmen würde.

Nun zu meiner Frage. Kann/darf ich besagte Domain überhaupt verkaufen? Kann es passieren, dass der deutsche Markeninhaber ein Vorkaufsrecht aus dem Markenschutz ableiten kann? Ich habe keinen Zwang zu verkaufen und möchte am Ende nicht mit leeren Händen dastehen oder womöglich nicht liefern können, was vereinbart wurde.

Ich bitte um Einschätzung. Vielen Dank.

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Bebbi1971):
Kann es passieren, dass der deutsche Markeninhaber ein Vorkaufsrecht aus dem Markenschutz ableiten kann?

Es gibt so etwas tatsächlich. Der Markeninhaber kann bei der DENIC den Transfer an einen Dritten blockieren (Dispute nennt sich das).



Das sollte man dann in den vertraglichen Vereinbarung berücksichtigen, damit der potentielle Käufer nicht mit Schadenersatz kommt.


Ich würde ja mal checken, ob da nicht der Schlumpfverein hintersteckt.
Ideale Kombination. Er bekommt dank Dispute die Domain und die Dänen klagen noch einen fetten Schadenersatz ein...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)


Vielen Dank für die Antwort.

Ich wüsste leider nicht wie ich herausbekommen könnte, ob womöglich der Schlumpfverein dahintersteckt. Schlau, wenn auch gewaltig link, wäre es schon.

Ich werde versuchen die DENIC zu fragen, ob so ein Dispute "hinterlegt" wurde. Sollte dem so sein, erübrigt sich der Verkauf natürlich. Wenn nichts hinterlegt ist, werde ich schriftlich vereinbaren, dass nach Übermittlung vom Authentifizierungs-Code meine "Bringschuld" als erledigt zu betrachten ist und alle weiteren Kosten & Ereignisse ab dato auf den Käufer übergehen.

Ich bedanke mich nochmals für Ihre Einschätzung und wünsche ein angenehmes Wochenende.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.981 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen