Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Domainrecht » 
Domains - 6/7
del vom 14.07.2000   |   40430 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Domainrecht

Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?

Grundsätzlich sind die allgemeinen Regelungen der ZPO anzuwenden, in der auch die örtliche Zuständigkeit von Gerichten geregelt wird:
Das örtlich zuständige Gericht ist auch international zuständig und zur Entscheidung über Tatbestände mit Auslandsbezug befugt, soweit die Interessenkollision zumindest auch in der Bundesrepublik Deutschland stattfindet (LG Braunschweig).
Lebt bei Streitigkeiten wegen Domains also eine Partei in Deutschland, hat ihren Firmensitz dort, ist die Benutzung der Domain auf den deutschen Markt ausgerichtet oder ähnliches, dann ist ein deutsches Gericht zuständig.

Wollen Sie mehr wissen? Rufen Sie diesen Anwalt jetzt an oder lassen Sie sich schriftlich beraten.
Seite 1: Streitigkeiten rund um Domains
Seite 2: Domains und das Namens- und Markenrecht
Seite 3: Die Kollision von Rechten
Seite 4: Die Geiselnahme von Domains
Seite 5: Das Domain-Grabbing
Seite 6: Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
Seite 7: Fragwürdige Domainnamen


Seiten in diesem Artikel:
  • 1) Streitigkeiten rund um Domains
  • 2) Domains und das Namens- und Markenrecht
  • 3) Die Kollision von Rechten
  • 4) Die Geiselnahme von Domains
  • 5) Das Domain-Grabbing
  • 6) Sind deutsche Gerichte auch für .com-Streitigkeiten zuständig?
  • 7) Fragwürdige Domainnamen
  • 123recht.net ist Rechtspartner von:

    328367
    registrierte
    Nutzer

    durchschnittl. Bewertung

    94214
    beantwortete Fragen
    25
    Anwälte jetzt
    online
    Mehr zum Thema:
    Domains   Namensrecht   Internetrecht  
    Domainrecht im 123 Rechtshop

    123 Rechtshop - Domainrecht
    Die neuesten Produkte:
    Zum 123 Rechtshop
    Quickie! Ihre Meinung zählt.
    Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

     Bleiben
     Zurücktreten
     Mir egal