Hallo Community,
da ich mich in den vergangenen Jahren, und dieses Jahr im Speziellen, über den Umgang der Telekom mit ihren Kunden aufgeregt habe, hielt ich es für eine gute Idee, dem gemeinen Verbraucher hier einen systematischen Überblick über das Treiben der Telekom zu verschaffen.
Aus diesem Grund möchte ich gerne die Domains telekomwatch.de und telekomblog.de ins Leben rufen. Kann ich hier rechtliche Probleme bekommen, wenn ich deren Namen in meiner Domain
verwende?
Um eine Antwort zur rechtlichen Absicherung wäre ich euch sehr verbunden.
Vielen Dank im Vorab!
-- Editiert telekomblog.de am 13.02.2015 05:26
Domainnamen telekomwatch.de, telekomblog.de ok?
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst, frag einen Anwalt.
Im übrigen solltest du dann eine gut gefüllte Kriegskasse haben, denn selbst wenn du am Ende gewinnen solltest, könnte dir sonst das Geld ausgehen, wenn die Telekom dich verklagt und das bis zum BGH hoch.
Ansonsten empfehle ich, mal die Story von bildblog.de und deren Rechtsstreit mit der BILD-Zeitung zu lesen.
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quote:<hr size=1 noshade>Kann ich hier rechtliche Probleme bekommen, wenn ich deren Namen in meiner Domain verwende? <hr size=1 noshade>
Dazu mein Standardsatz:
Im Marken- und Domainrecht gewinnt nicht immer derjenige, der Recht hat, sondern oft derjenige, der mehr Geld für Anwälte hat. Leider.
Bei einem Rechtsstreit ist man schon in der ersten Instanz schnell bei einem fünfstelligen Betrag. Wenn man sich einen solchen Rechtsstreit nicht leisten kann, dann hilft es einem auch nichts, wenn man eigentlich im Recht ist.
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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ja, bei DE Domains hat man immer diese Probleme.
Unbequeme Wahrheiten werden da gerne mal über das Markenrecht und die Macht des Geldes und der Anwälte ausgetragen.
Die Frage wäre halt auch, ob man sich nur mit der Telekom beschäftigt oder generell mit Telekommunikationsunternehmen.
Im ersteren Fall wäre das ein Problem, im zweiten wäre es etwas entschärft.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Ok, aber was ist mit dem BILDBlog? Der verfährt doch ähnlich, beschäftigt sich ausschließlich mit der BILD und den gibt's auch noch. Der Rechtsstreit zwischen BILD und dem BILD-Blog hatte nichts mit dem Domainnamen zu tun, sondern mit etwas ganz anderem.
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