Domainname "gegenXYZFirma.de" erlaubt?

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ganjer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Domainname "gegenXYZFirma.de" erlaubt?

Hallo,

im Internet gibt es eine Internet-Bezahlmethode die willkürlich Gelder unterschlägt ohne jegliche Begründung.
Wir sind nun eine handvoll Nutzer die sich zusammengetan haben um gegen dieses dubiose Unternehmen nun rechtlich vorzugehen.

Damit das ganze natürlich nicht ins leere Verläuft suchen wir weiteren Leute die auf die selbe Art und Weise um Ihr Geld geprellt werden.
Die Vorgehensweise ist bei jedem das gleiche. Es gibt keine Veränderung bei dem Verfahren und das ohne Begründung.

Nun, meine Frage ist:

Darf ich eine Domain mit dem Namen: "gegenXYZ.de" eröffnen?

Der Inhalt dieser Domain/Webseite soll auf einem Forum basieren wo Leute Ihre Meinungen gegenüber diesem Unternehmen äußern können.
Halt eine Art Community über Erfahrungen etc...

Es soll nie der Satz dort auftauchen...."lassen Sie die FInger von XYZ"

Falls dies nicht zugelassen ist mit der Domain, gibt es eine andere Möglichkeit eine Domain mit einschlägiger Bedeutung zu erstellen?

Wäre für Tips dankbar.
Wir müssen das ganze nun endlich starten, denn ein Sachbearbeiter eines Kommissariats hat sich dem Fall angenommen und möchte jetzt Sammelklagen haben die so enorm sind, dass die Staatsanwaltschaft sich darm kümmern muss und nicht abweist.
Die Zahl der geprellten Nutzer wird stetig mehr.


Mfg
Dennis

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-- Editiert am 10.02.2010 10:53

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
möchte jetzt Sammelklagen haben


Das wäre ja schon mal rechtlich überhaupt nicht möglich. Vermutlich meint er eher "genügend viele Strafanzeigen"?

quote:
Darf ich eine Domain mit dem Namen: "gegenXYZ.de" eröffnen?


Man könnte mal die Entscheidung im Fall "oil-of-elf" googeln, sehr erhellend.

Ich persönlich halte das markenrechtlich auch für zulässig, da gerade keine Kennzeichnung mit "XYZ" im geschäftlichen Verkehr erfolgen soll, also MarkenG gar nicht einschlägig wäre.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ganjer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

danke für die Antwort.

Also ich möchte halt das XYZ gegen den Firmennamen austauschen.
Nun, ich habe mal gegoogelt und habe mir mal die Beiträge zum Thema oil-of-elf angeschaut.
Dann habe ich ja verdammt schlechte Chancen mit meinem Vorhaben.

Was wäre aber wenn ich Buchstaben wie ein O durch die Zahl 0 austauschen würde?
Wäre das ggf. zulässig?

Andernfalls hätte ich die Möglichkeit eine Internetadresse im Ausland zu registrieren.
Gibt es hierbei ein internationales Domainrecht oder muss dann die landeseigenen Staatsanwaltschaft ermitteln, sofern es zu einer Anklage gegen die Domain kommt.

Mfg
Dennis

P.s.
Hättest du eine Idee wie ich eine Domain gestalten kann die einschlägig gegen etwas bestimmtes hinweist?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ganjer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hi,

danke für die Antwort.

Also ich möchte halt das XYZ gegen den Firmennamen austauschen.
Nun, ich habe mal gegoogelt und habe mir mal die Beiträge zum Thema oil-of-elf angeschaut.
Dann habe ich ja verdammt schlechte Chancen mit meinem Vorhaben.

Was wäre aber wenn ich Buchstaben wie ein O durch die Zahl 0 austauschen würde?
Wäre das ggf. zulässig?

Andernfalls hätte ich die Möglichkeit eine Internetadresse im Ausland zu registrieren.
Gibt es hierbei ein internationales Domainrecht oder muss dann die landeseigenen Staatsanwaltschaft ermitteln, sofern es zu einer Anklage gegen die Domain kommt.

Mfg
Dennis

P.s.
Hättest du eine Idee wie ich eine Domain gestalten kann die einschlägig gegen etwas bestimmtes hinweist?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Was wäre aber wenn ich Buchstaben wie ein O durch die Zahl 0 austauschen würde?


Ändert nichts, da das ja ganz offenbar eindeutig verwechslungsfähig mit der Marke ist.

quote:
Andernfalls hätte ich die Möglichkeit eine Internetadresse im Ausland zu registrieren.


Das nutzt dir auch nichts, wenn du in DE sitzt und damit auch deutschem Recht unterstehst. Die Domain-Endung, der Serverstandort u.a. sind völlig irrelevant.

quote:
Hättest du eine Idee wie ich eine Domain gestalten kann die einschlägig gegen etwas bestimmtes hinweist?


Ich kann hier natürlich keinen 100% stichfesten Rechtsrat erteilen, für den ich dann in Regreß genommen werden kann, wenn ich mich geirrt habe.
Ich selbst würde versuchen, sowas wie "XYZ-geschaedigte.xy" zu nehmen, da kann sicherlich niemand behaupten, es bestünde eine Verwechslungsgefahr mit einer Seite (oder einem Produkt) des Markeninhabers.

Wenn du aber wirklich sicher sein willst vor teuren Abmahnungen, müßtest du dazu einen Fachanwalt aufsuchen.

-- Editiert am 10.02.2010 14:10

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120331 Beiträge, 39875x hilfreich)

Auch wenn Pay.... bei Zahlungsklagen gegen Leute die zurückgebucht haben sehr zurückhaltend ist um ja kein Urteil gegen sich und die Entscheidungswilkür zu haben, die Rechtsabteilung sollte man nicht unterschätzen wenn es um die Verteidigung der Marke geht.

Denke dir also einen Domainnamen aus der den Namen Pay...... nicht enthält.




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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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