Domainname - Und kann der Betreiber der Originalseite Klage einreichen?

2. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
deruser123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Domainname - Und kann der Betreiber der Originalseite Klage einreichen?

Hallo ihr Leute,

mein Kollege möchte sich gerne eine Domain erstellen, die der Domain einer Seite mit illegalem Inhalt stark ähnelt, allerdings soll da nix illegales rein.
Spricht was dagegen? Und kann der Betreiber der Originalseite Klage einreichen?

Gruß

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Spricht was dagegen?

Nein, denn wenn die Site nichts illegales enthalten soll, spräche nichts dagegen. Dnen dann übernimmt er ja z.B. auch keine geschützten Grafikelemente.



quote:
Und kann der Betreiber der Originalseite Klage einreichen?

Selbstverständlich.
Wäre zwar ziemlich dämlich von dem Betreiber der Originalseite, aber Dummheit ist ja auch eine Form der Freiheit ...

Wenn des den Betreiber der Originalseite ärgert, wird er andere Mittel anzuwenden wissen ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Naja, was für ein "illegaler Inhalt" soll das denn schon sein? Da hätte ich gerne etwas mehr Fakten als nur die Paraphrasierung des TE.

quote:
kann der Betreiber der Originalseite Klage einreichen?


Klar. Rein theoretisch könnte auch die Cosa Nostra klagen, wenn du unter ihrem Namen in ihrem Geschäftsfeld arbeitest. (Die "Mafia" hingegen nicht, da dieser Begriff mittlerweile als beschreibender Begriff nicht mehr für solche Unternehmungen schützbar ist.)

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