Domaininhaber verlässt Firma

15. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bernimann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Domaininhaber verlässt Firma

Hallo,

ich habe eine Frage für ein Referat:

Zwei Personen gründen eine Kapitalgesellschaft (GmbH), welche verschiedene Domains für die Kundenakquise nutzt. Eine der beiden Personen ist jedoch von Anfang an der Inhaber der Domains und erstellt auch die Webseiten. Die Domains werden von der Gesellschaft bezahlt - jedoch bleibt die Person immer Domaininhaber.

Im laufe der Zeit registriert sich der betreffende Gesellschafter noch weitere Domains.

Nun trennen sich beide nach einigen Jahren und der Domaininhaber nimmt alle seine Domains und Webseiten mit aus der Firma. Ist dies zulässig? Wenn ja, welche Grundsätze muss er dabei beachten?



-----------------
""

-- Editiert am 15.11.2010 16:18

-- Editiert am 15.11.2010 16:19

Probleme mit dem Gewerbe?

Probleme mit dem Gewerbe?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dazu müsste man als erstes mal die detailierten vertraglichen Grundlagen prüfen, da sich sonst keine seriöse Einschätzung geben lässt.



-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Webseiten mitnehmen, die im Auftrag und auf Kosten der Firma entwickelt worden sind, dürfte selbst einem geschäftsführenden Gesellschafter nicht erlaubt sein.

Oder hat Porsche seine Porsches mitgenommen, bevor er nach Wolfsburg gegangen ist? Bzw. Ferdinand Piech?

Bei den Domains sollte zumindest ein konkludenter Nutzungsvertrag mit der Firma bestehen, die wiederum aus mehr als einem Gesellschafter besteht. Und will man den kündigen, bedarf es Gründe und Fristen, Umzugswille genügt da selten.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen