Hallo zusammen,
nehmen wir mal an, Max Mustermann* ist Webdesigner und betreut den Internetauftritt von Michael Müller*. Beide zerstreiten sich
und Max Mustermann kündigt Michael Müller am 24.07. den Webhostingvertrag zum 01.08. Einen Tag vor Ablauf der Kündigung (am
31.07.) geht Michael Müller zu einem neuen Provider und stellt dort einen KK-Antrag.
Natürlich erhält Max Mustermann den KK-Antrag nicht sofort am 31.07. Sonst hätte er dem Antrag zugestimmt. Die Domain
wird am
01.08. also wieder frei. Max Mustermann geht hin und registriert die freie Domain auf seinen Namen und bietet sie nun zum Verkauf
an.
Michael Müller hat nun erstmal keine Möglichkeit an die Domain zu kommen, die ursprünglich ihm gehörte.
Nun stellen sich folgende Fragen:
a) Hat es gereicht, dass der KK-Antrag noch am 31.07. eingereicht wurde?
b) Wie lang ist die Kündigungsfrist für einen Webhostingvertrag, wenn nichts Spezielles vereinbart wurde?
c) Hat Michael Müller noch reelle Chancen ein seine Domain zu kommen, oder sollte er sich das Geld und die Zeit sparen
Danke schon mal!
Gruß,
Peppy
*Namen geändert
Domaininhaber und KK-Antrag
10. September 2007
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Frage vom 10. September 2007 | 11:39
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Domaininhaber und KK-Antrag
Probleme mit dem Gewerbe?
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#1
Antwort vom 11. September 2007 | 17:50
Von
Status: Praktikant (826 Beiträge, 147x hilfreich)
eine domain wird nur frei wenn der inhaber bzw. der admin c der domain diese gekündigt hat
bei einem kk antrag wird die domain nicht frei sondern nur zu einem anderm provider umgezogen er inhaber bzw. admin c muss aber hier auch sein ack (das heißt zustimmung) geben
wenn der inhaber bzw. admin c der domain die domain nicht gekündigt hat kann sie also gar nicht frei geworden sein ausser der registrar gibt sie einfach frei und das wird sicher keiner tun
was der inhaber der die domain nicht mehr besitzt machen kann ist einen disput antrag bei der denic stellen (ist die vergabestelle für .de domains)
Und jetzt?
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