Registrierte
Nutzer
Domain-Pacht - Die clevere Alternative?
20.3.2003 | Ratgeber - Internetrecht | 10120 Aufrufe Mehr zum Thema:Domain, Pacht
Wer das Pech hat, seine Wunschdomain nicht mehr registrieren zu können, weil sie sich bereits in anderen Händen befindet, hat dennoch eine Möglichkeit, sie zu nutzen: Wenn der Domain-Inhaber sie beispielsweise vermietet oder verpachtet. In diesen Fällen sollte man sich aber im Klaren sein, was ein entsprechender Nutzungsvertrag bedeutet und was in ihm zu regeln ist.
Mietvertrag ist dabei die gebräuchliche Bezeichnung; nach bestehendem Recht handelt es sich aber um einen Pachtvertrag, da es sich um die Einräumung eines (immateriellen) Nutzungsrechtes handelt und nicht um das Recht zur Nutzung einer Sache, wie das OLG Köln in einer Entscheidung vom 13.05.2002 ( Az 19 U 211/ 01 (LG Bonn)) erklärt. Denn eine Domain ist keine Sache, sie ist ein Nutzungsrecht. Der Pachtvertrag ist in § 581 BGB und den folgenden Normen geregelt. Über § 581 Abs. 2 BGB finden die gesetzlichen Regeln des Mietrechts Anwendung.
Die Pacht einer Domain wird in der Regel zu gewerblichen Zwecken erfolgen. Für diese Fälle bestehen besondere gesetzliche Regeln im Gegensatz zu privaten Miet- und Pachtverträgen: Ein solcher geschäftlicher Vertrag kann nur dann formfrei (mündlich) abgeschlossen werden, wenn er nicht für länger als ein Jahr geschlossen wird. Wird der Vertrag für einen längeren Zeitraum geschlossen, muss er schriftlich sein.
Hinsichtlich der Pachtzeit wird der Pächter, der ein besonderes Interesse an der Nutzungsmöglichkeit eines bestimmten Domain-Namens hat, in der Regel an einer sehr langfristigen Vereinbarung interessiert sein. Daher wird ein Domain-Pachtvertrag im Regelfall auf mindestens 3-5 Jahre abgeschlossen. Die Höhe des Pachtzinses ist frei vereinbar. Üblicherweise beträt der jährliche Pachtzins ein Zehntel des Wertes der Domain. Bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 10.000,- beträt der jährliche Pachtzins demnach EUR 1.000,-.
Quelle, weitere Rechten und Pflichten der Vertragsparteien sowie vertiefende Informationen unter: Domain-recht.de
366381
registrierte
Nutzer
durchschnittl. Bewertung
110844
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Ihre Meinung zählt.
Domain-Pacht - Die clevere Alternative? Domainrecht 123recht.net © QNC 2013 Haftungsausschluss
Anwaltssuche
Inhaltsübersicht
Hilfe
Rechtsberatung Online
Anmelden
Presseschau
AGB /
Nutzungsbedingungen
Widerrufsbelehrung
Newsletter
RSS Feeds
Finde uns auf Google+
Disclaimer /
Haftungsausschluss
Muster
Impressumsgenerator
Kündigungsgenerator



