Domain- und Namensrecht

31. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Domain- und Namensrecht

Hallo!

Folgendes Problem. Herr Heinz Maier möchte gerne die Domain heinz-maier.de reservieren. Diese ist aber schon registriert, und zwar laut admin-c auf Horst Maier. Meines Erachtens hat Heinz Maier aber die besseren Rechte an dem Domainnamen. Wie seht Ihr das?

Und wenn die Frage bejaht: Wie sollte Heinz Maier vorgehen? Dispute-Antrag? Was, wenn Horst Maier die Domain für seinen Sohn Heinz reserviert hat? Das ist natürlich bei der Denic nicht ersichtlich. Heinz Maier möchte sich natürlich keinem Kostenrisiko (Anwalt etc.) aussetzen...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Wenn Horst Maier nicht mir sich reden lässt, kommst du um einen Anwalt wohl nicht rum.

Wenn Horst Maier die Domain für seinen Sohn Heinz reserviert hat Heinz das gleiche Recht wie du.

Falls Horst Maier sich die Domain gesichert hat um z.B. Ahnenforschung für den Namen Heinz Maier anzubieten, darf Horst m.E. die Domain behalten.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Danke Despi.

Nehmen wir den bei Dir als zweites besprochenen Fall an (Sohn). Dass Horst für seinen Sohn Heinz die Domain reserviert hat, lässt sich ja nicht ersehen. Wenn nun eine Übertragung der Domain verlangt wird (durch privaten Brief) und Horst sich auf den Schlips getreten fühlt... er konsultiert einen Anwalt, der dem Heinz die Familienverhältnisse mitteilt und eine Übertragung ablehnt. Wer kommt für diese Anwaltskosten auf?

Heinz, weil er objektiv gesehen unbegründet Wind gemacht hat?

Oder Horst, weil ein Anwalt an der Stelle noch gar nicht notwendig gewesen wäre?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

-ohne Gewähr-

Ich gehe davon aus, dass Horst in beiden Fällen die Anwaltskosten zu tragen hat.

Es ist ja einfach ein Brief, der beantwortet wird. Und wenn Horst dazu rechtlichen Beistand braucht, ist das seine Privatangelegenheit.

Sonst würde ja jeder bei jedem Schriftwechsel gleich einen Anwalt hinzuziehen und die Kosten von der Gegenseite tragen lassen.

Im Grunde kannst du Horst anschreiben und um Freigabe der Domain bitten(Wie wäre es, wenn Heinz erst mal einen Brief schickt, in dem er um Offenlegung der Beziehung zu der fraglichen Domain bittet?).

Dann muss Horst ja antworten.
Entweder er weißt eine Beziehung zur Domain nach oder er gibt sie anstandslos frei.

Wie es weitergeht, wenn Horst zicken macht, also nicht antwortet, oder einfach schreibt >ich heiße Horst-Heinz Maier< oder eben seinen Sohn vorschiebt ohne das zu belegen, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall kann er nicht einfach seine Anwaltskosten auf dich umleiten.

In jedem Fall musst du aber glaube ich eine Dispute beantragen um dann nach der Freigabe auch die Adresse nuzten zu können.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Dipsute ist schon erledigt.

Ansonsten nochmal danke für Deine Ausführungen. Genau so hatte ich mir das eigentlich auch gedacht, wollte nur mal eine zweite Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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