Hallo und gesundes neues Jahr
Ich habe eine Frage bezüglich Abgabe einer Domain. Es handelt sich hierbei um eine Spiele Gemeinschaft (Clan)
Die Domain würde an ein anderes Mitglied übergeben, zwecks Aufbau erstellen eines neuen Design etc
Im Impressum steht allerdings nach wie vor ein anderer Name. Ist man automatisch als Domaininhaber der Eigner der Website,Inhalte, Grafiken usw. oder ist es der Ersteller der Homepage?
Grüße und vielen Dank
Domain-abgabe
1. Januar 2016
Thema abonnieren
Frage vom 1. Januar 2016 | 16:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Domain-abgabe
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 4. Januar 2016 | 12:30
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Prinzipiell müssen Ersteller, Eigentümer und im Impressum benannter Verantwortlicher nichts miteinander zu tun haben, das können drei völlig verschiedene Personen sein.
Wie das jeweils im Einzelfall aussieht, müßtet ihr vernünftig regeln - je nach dem, wem was gehören soll und wer (mit-)verantwortlich sein soll.
Und jetzt?
Schon
268.275
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
17 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten