Domain Sperrung und Rückgabe

27. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb417693-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Domain Sperrung und Rückgabe

Guten Tag
ich habe einen Kunden der eine offene Rechnung hat und diese seit 1 Monat nicht gezahlt hat. Mahnung und Sperrandrohung sind ihm per email zugegangen auf diese hat er mit Ausreden und angeblichen Veträgen und Vereinbarungen reagiert. Es gab nur mündliche Absprachen was Hosting, Kosten und Domain angeht und die Rechnung die er nicht angezweifelt hat.
Heute morgen hat er selbst die Geschäftsbeziehung beendet und verlangt die Herausgabe der Domain welche er durch mich umziehen lassen hat wordurch ich in vorkasse gegenagen bin dazu das Hostingpaket. Nun habe ich die Kündigung bestätigt und den Kunden gesperrt. Muss ich die Domain die ich bezahlt habe an diesen rausgeben ohne das die offenen Rechnungen welche sich erhöht haben noch offen sind? Und welche Sperre ist hier rechtens?

MFG





-- Editier von fb417693-34 am 27.06.2015 13:34

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Muss ich die Domain die ich bezahlt habe an diesen rausgeben ohne das die offenen Rechnungen welche sich erhöht haben noch offen sind?

Der Admin-C ist der Domaininhaber, er kann bestimmen was mit der Domain passiert.
Wenn der Provider in Deutschland sitzt, dann kann man ihn ganz schnell per gerichtlicher Verfügung zwingen die Domain zu übertragen.

Und wenn wie oben geschlidert gar keine Rechnungen mehr offen sind, dann besteht erst recht kein Grund dies zu verweigern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb417693-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Bisher hat der Kunde keinerlei Rechnungen bezahlt und redet sich immer raus. ich ziehe die Domains um auf meinen namen und trage den kunden nach bezahlung der Rechnung mit seinen Daten nach. So steht es in den AGB von denen er Kentniss hatte da ich Ihm darauf hingewiesen habe wie der Domainumzug funktioniert. Aber wie geagt seine Rechnung hat er bisher nicht bezahlt diese war am 3.5.2015 fällig. Nach der Kündigung und dem was der Kunde nun von sich gab musste ich eine neue Rechnung stellen die die arbeitsleistung mit einschließt die der Kunde verrechnen wollte. Seine Domain ist gesperrt und läuft derzeit auf mich da diese beim Umzug mit meinen Daten versehen wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
ich ziehe die Domains um auf meinen namen und trage den kunden nach bezahlung der Rechnung mit seinen Daten nach

Lass mich raten, Du hast Deine Methoden,Verträge etc. nie von einem auf Internetrecht spezialiserten Anwalt prüfen lassen?

Abgesehen davon das - losgelöst von Rech tund Gesetz - dieses Geschäftsgebahren absolut unseriös ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb417693-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nochmal der Kunde steht bei Denic als Inhaber drin ich als Admin C
Er hat den Authcode und ich ziehe über den Domain Robot diese um im Robot.Dann trage ich den Kunden als Handel ein und in der Domain nach. Das ist die übliche vorgehensweise welche mit vorkasse verbunden ist die ich leiste.
Nun hatte der Kunde ja auch seit dem 3.6 zeit seine Domainkosten und das Hostingpaket zu zahlen was er nicht tat. Er denkt nun er könne einfach wieder umziehen mit der Domain und das wars für Ihn. Meine Arbeitsleistung für die Webseite und die laufenden Kosten wie Domain und Paket hat er ja nicht gezahlt.
Nun die Frage ist ja muss ich die Domain bei offenen Rechnungen freigeben und kann ich diese bis zur begleichung sperren da er ja auch sein Hostingvertrag gekündigt hat?

Wir verwalten einige Domains und bisher gab es nie Probleme wegen dieser Vorgehensweise beim Umzug. Bei einer Neuregistrierung habe ich ja alle Daten vorher schon da und lege diese erst nach bezahlung an. Da gibt es keine Probleme bei sowas. Aber in diesem Fall sollte es schnell gehen weil die Webseite wieder online gehen sollte.

-- Editiert von fb417693-34 am 28.06.2015 12:54

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat:
Hallo nochmal der Kunde steht bei Denic als Inhaber drin ich als Admin C

Naja, das ist ja durchaus normal. Eben las sich das noch ganz anders.



Zitat:
Er denkt nun er könne einfach wieder umziehen mit der Domain und das wars für Ihn.

Damit hat er recht, er kann jederzeit mit der Domain umziehen.



Zitat:
Nun die Frage ist ja muss ich die Domain bei offenen Rechnungen freigeben

Das wäre das beste, denn es gibt keine Rechtsgrundlage diese nicht freizugeben.
Notfalls kann er diese mit einer einstweiligen Verfügung loseisen. Schadenersatzforderungen wegen der Nichtfreigabe kann er dann noch oben drauf einklagen.



Zitat:
Meine Arbeitsleistung für die Webseite und die laufenden Kosten wie Domain und Paket hat er ja nicht gezahlt.

Diese müssten dann getrennt eingeklagt werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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