Hallo,
wer ist eigentlich bei Registrierungen und Registrierungsbedingungen von .koeln-Domains als Aufsichtsbehörde zuständig? Die Bundesnetzagentur? Oder die ICANN?
Müssen die Registrierungsbedingungen für .koeln-Domains in deutsch verfasst sein? Registrar ist übrigens netcologne mit Sitz in Köln.
Maikl
-- Editier von maikl am 07.01.2016 13:39
Domain Registrierungsbedingungen / Aufsichtsbehörde?
7. Januar 2016
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Frage vom 7. Januar 2016 | 13:38
Von
Status: Frischling (28 Beiträge, 13x hilfreich)
Domain Registrierungsbedingungen / Aufsichtsbehörde?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2016 | 12:52
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Müssen die Registrierungsbedingungen für .koeln-Domains in deutsch verfasst sein?
Grundsätzlich erst mal: nein (außer die ICANN hat da Regelungen, die ich nicht kenne).
Die TLD wird von der ICANN an einen Registrar vergeben. Damit ist auch ICANN grundsätzlich erst mal der Ansprechpartner.
Ob es zwischen der Stadt Köln und dem Registrar zusätzliche Absprachen (z.B. Bedingungen, die die Stadt gestellt hat, damit sie einem deutschen Registrar die Nutzung überhaupt erlaubt - Stichwort Namensrecht) gibt, könnte man prüfen; man wäre aber nicht selbst aktivlegitimiert, den Registrar bei Verstoß dagegen in Anspruch zu nehmen, das könnte dann nur die Stadt Köln.
Parallel dazu könnte man überlegen, ob man evtl. zivilrechtliche Ansprüche gegen den (deutschen) Registrar vor deutschen Gerichten durchsetzen kann, dazu müßte aber gegen deutsches Recht (und nicht bloß gegen ICANN-Vorschriften) verstoßen werden.
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