(domain-recht.de) Wir berichten wöchentlich von den Verkaufszahlen und -summendes Domain-Handels. Dabei haben wir in den vergangenen Monatensträflich die Verpachtung von Domains vernachlässigt, obwohldie Domain-Pacht für beide Parteien, Pächter und Verpächter,eine durchaus lukrative Moeglichkeit darstellt, Geld zu verdienen.
So hatte der Inhaber der Domain smut.com für seine Domain schonvor langem ein hervorragendes Kaufangebot im Bereich bis US$ 2Mio. erhalten. Er überlegte sich allerdings, die Domain an potentielle Käufer aus der Erotikbranche zu verpachten und eineVereinbarung über eine Beteiligung an den Gewinnen zu treffen.Denn das versprach auf Dauer mehr Geld zu bringen. So schlosser einen Pachtvertrag über 20 Jahre.
Interessenten für dieses Verfahren sind einerseits Inhaber vonhervorragenden Domains, die aber aus zeitlichen oder anderenGruenden nicht in der Lage sind, diese zu beackern, und andererseits Interessierte, deren Wunschdomain schon vergeben ist. Werimmer über das Mieten, bzw. Pachten einer Domain nachdenkt, sollte sich darüber im Klaren sein, was ein entsprechender Nutzungsvertrag bedeutet und was in ihm zu regeln ist.
Mietvertrag ist dabei die gebräuchliche Bezeichnung; nach bestehendem Recht handelt es sich aber um einen Pachtvertrag, daes sich um die Einräumung eines (immateriellen) Nutzungsrechteshandelt und nicht um das Recht zur Nutzung einer Sache, wie dasOLG Köln in einer Entscheidung vom 13.05.2002 (Az. 19 U 211/ 01LG Bonn) erklärt. Denn eine Domain ist keine Sache, sie ist einNutzungsrecht. Der Pachtvertrag ist in § 581 BGB und den folgenden Normen geregelt. Über § 581 Abs. 2 BGB finden die gesetzlichen Regeln des Mietrechts Anwendung.
Die Pacht einer Domain wird in der Regel zu gewerblichen Zweckenerfolgen. Für diese Fälle bestehen besondere gesetzliche Regelnim Gegensatz zu privaten Miet- und Pachtvertraegen: Ein solchergeschäftlicher Vertrag kann nur dann formfrei (muendlich) abgeschlossen werden, wenn er nicht für länger als ein Jahr geschlossen wird. Wird der Vertrag für einen längeren Zeitraum geschlossen, muss er schriftlich sein.
Hinsichtlich der Pachtzeit wird der Pächter, der ein besonderesInteresse an der Nutzungsmöglichkeit eines bestimmten Domain-Namens hat, in der Regel an einer sehr langfristigen Vereinbarung interessiert sein. Daher wird ein Domain-Pachtvertrag imRegelfall auf mindestens 3-5 Jahre abgeschlossen. Die Höhe desPachtzinses ist frei vereinbar. Üblicherweise beträgt der jährliche Pachtzins ein Zehntel des Wertes der Domain. Bei einerDomain mit einem Marktwert von EUR 10.000,- beträgt der jährliche Pachtzins demnach EUR 1.000,-.
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