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Domain-Krimi um easy-credit.de

AFP VOM 2.9.2002 | Nachrichten - Neue Urteile | 5203 Aufrufe
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Domain, Marke, Markenrecht, easy-kredit.de

Über einen kleinen Krimi rund um die Domain easy-credit.de berichtet derzeit das Magazin Onlinekosten.de (Urteil des LG Muen-chen I, Az 17 HK O 21667/01).

Hermann Braun aus Philippsburg hatte die Adresse im Januar 2000registriert, um dort - nachdem kurzfristig auch erotische Inhalte angeboten wurden - Verbraucher über das Kreditwesen zu informieren. Mitte 2000 erhielt er nun überraschend ein Anwaltsschreiben, in dem die NorisBank die Verletzung ihrer Kennzeichenrechtedurch die Domain geltend machte. Die Recherche ergab, dass dieBank ein ganzes Jahr nach der Domain-Registrierung mehrere Bildmarken wie e@syCredit oder e@syFonds angemeldet hatte. Dagegenliefen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bereits fünfWiderspruchsverfahren. Schon zuvor waren laut Onlinekosten.demehrere Anträge abgelehnt worden, eine Marke mit dem Kürzel"e@sy" anzumelden.

Nachdem die NorisBank sich zunächst über eine Abmahnung die Domain easycredit.de in der Variante ohne Bindestrich geholt hatte,wandte man sich an Herrn Braun. Dieser fühlte sich im Recht undholte sich Hilfe bei der Kanzlei eines nicht unbekannten MünchnerAnwalts. Und siehe da: die Bank war bereit, die Domain nun gegeneine Summe von DM 5.000,- abzukaufen. Allerdings sollte Braundie Anwaltskosten tragen. Und die waren happig: Obwohl man sichauf einen Kaufpreis von DM 5.000,- geeinigt hatte, wurde derGebührenabrechnung ein Streitwert von DM 520.000,- zu Grunde gelegt. So kam der Fall dann doch noch vor Gericht. Nach dem Urteildes LG München I wurde Braun zur Freigabe der Domain verurteiltund muss darüber hinaus die Kosten tragen. Zum Verhängnis wurdeBraun offenbar der wechselnde Inhalt, der nach Ansicht des Gerichtskeine eigenen Kennzeichnungsrechte an der Adresse begründete. DieDomain sei ausschließlich für Firmen interessant, die Kreditevergeben.

Eine schriftliche Urteilsbegründung lag nicht vor; das Verfahren befindet sich derzeit offensichtlich in der Berufungsinstanzund ist noch nicht rechtskräftig.

Weitere Informationen unter: domain-recht.de und united-domains.de .

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