Domain/ Ausländischer Admin-C mit falschen Angaben

29. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
pal388582-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Domain/ Ausländischer Admin-C mit falschen Angaben

Hallo,

als Startup versuchen wir gerade unsere Situation hinsichtlich des folgenden Sachverhalts einzuschätzen.

Wie können wir hier agieren? Welche Tipps habt ihr?

- Wir befinden uns derzeit in der Gründungsphase hinsichtlich einer Internetplattform (Gründung erfolgt in den kommenden Wochen).
- Der gewünschte Markenname "UNSERE MARKE" (beispielhaft) befindet sich derzeit im Anmeldeprozess beim DPMA als Wortmarke (für Deutschland und noch nicht EU).
- Eine Vielzahl der relevanten Domains hierfür konnten wir uns sichern (unseremarke.de, unsere-marke.de, unsere-marke.com).
- Die Domain "unseremarke.com" ist allerdings von einem italienischen Unternehmen registriert worden. Seit der Registrierung in 1999 wurde die Domain gemäß archive.org nicht inhaltlich genutzt.
- Die Suche nach dem Admin-C und Registrant läuft aufgrund fehlerhafter Angaben ins Leere. Die angegebene Mail-Adresse verweist auf ein anderes Unternehmen, dass von der Domain nichts weiß.
- Unter den genutzten Handles wurden eine Vielzahl an Domains registriert, die alle nicht genutzt werden.


Folgende Fragen stellen wir uns zur Zeit:

- Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier?
- Reicht die Registrierung der Marke für Deutschland aus oder muss eine EU Marke registriert werden?
- Inwiefern sind die WIPO/UDRP Voraussetzungen gegeben? Ist eine "Bösgläubige Registrierung" hier zwingend notwendig? Nachweisbar wird Sie aufgrund der falschen Daten im Handle wahrscheinlich nur schwer sein, oder?
- Wie würde der Prozess bei der WIPO aussehen? Welche Kosten fallen an?
- Welche Möglichkeiten bestehen darüber hinaus, wenn der Registrant/Admin-C aufgrund falscher Angaben im Handle nicht ermittelbar ist?

Wir sind für jeden Hinweis seeehr dankbar ;) !!!

Liebe Grüße,
Mark

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier?


Gar keine, der Nutzer der Domain hat prioritätsältere Rechte, gegen die euch eure Marke rein gar nichts hilft.

quote:
Seit der Registrierung in 1999 wurde die Domain gemäß archive.org nicht inhaltlich genutzt.


Auch dir sollte klar sein: das Internet ist nicht nur WWW. Vielleicht wurde die Domain ja für Emails genutzt, als FTP-Server etc.?

quote:
Ist eine "Bösgläubige Registrierung" hier zwingend notwendig?


Nein, aber da der Domaininhaber ältere Rechte hat, gibt es da nichts zu wollen. Im Gegenteil solltet ihr froh sein, wenn der Domaininhaber keine Nutzung im geschäftlichen Verkehr nachweisen kann, sonst wäre *eure* Marke löschungsgefährdet.

quote:
Welche Möglichkeiten bestehen darüber hinaus, wenn der Registrant/Admin-C aufgrund falscher Angaben im Handle nicht ermittelbar ist?


Vielleicht könnte man das bei der zuständigen NIC anmeckern und die geben die Domain wieder frei?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zumindest aber bekommt die zuständige NIC von irgendwoher Geld, sonst würde sie längst freigegeben haben. Über diesen Umweg könnte man also durchaus die Möglichkeit haben, einen Kontakt zu erfragen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Über diesen Umweg könnte man also durchaus die Möglichkeit haben, einen Kontakt zu erfragen.


Es könnte aber fraglich sein, ob sich eine ausländische NIC an irgendwelche "Rechtsansprüche" auf Auskunftsgesuche aus Deutschland einläßt.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Es könnte aber fraglich sein, ob sich eine ausländische NIC an irgendwelche "Rechtsansprüche" auf Auskunftsgesuche aus Deutschland einläßt. <hr size=1 noshade>

Gäbe es überhaupt Rechtsansprüche seitens des TE auf Auskunft in diesem Fall?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Jede NIC verlangt, dass korrekte Daten hinterlegt werden und dass genau diese korrekten Daten auch beauskunftet werden und dass die Kontaktmöglichkeit besteht. Dazu braucht es also irgendwie keine Rechtsgrundlage, sondern nur ein Zitat der Vergaberichtlinien der NIC selbst. Man kann sich ja auch nur auf den Standpunkt stellen, dass die Daten veraltet sind und man wegen Kontakt dringend eine Aktualisierung wünscht. Würde dann mal abwarten, was passiert.

Gerade für die com/net usw. ist die ICANN (früher InterNic) zuständig. Mit Sitz in den USA. Ich glaube, da sehen die das mit dem Datenschutz auch nicht so extrem eng wie bei uns :-)

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 16:40

-- Editiert mepeisen am 02.05.2014 16:41

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pal388582-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die interessanten Antworten.

Eine spannende Entwicklung möchte ich Euch nicht vorenthalten. Ich habe den Tech-C angeschrieben mit der Bitte der Übermittlung der richtigen Kontaktdaten.

Heute habe ich eine Mail von einer Dame erhalten mit der Aussage, dass meine Anfrage weitergeleitet wurde und dass sie die Mail als "registrant of domain name XXXXX.com with proxy privacy service" weitergeleitet bekommen hat.

Wie sieht die ICANN proxy privacy services? Eine Beschwerde kann bei der ICANN eingereicht werden - aber was passiert dann?

Beste Grüße

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""

-- Editiert Moderator am 16.12.2014 10:16

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Dagegen tut die ICANN nicht viel, solange keine (amerikanischen?) Gesetze vom Inhaber gebrochen werden. Zumindest ist das die praktische Erfahrung.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Domain "unseremarke.com" ist allerdings von einem italienischen Unternehmen registriert worden. Seit der Registrierung in 1999 wurde die Domain gemäß archive.org nicht inhaltlich genutzt. <hr size=1 noshade>


Auch wenn die Domain zumindest in einer von der Registrierungsstelle zur Aufrechterhaltung der Registrierung verlangten Weise genutzt worden wäre, hätte der Domain-Inhaber ohne kennzeichenrechtliche Nutzung keine prioritätsälteren Kennzeichen-Rechte an der betreffenden Bezeichnung.

quote:<hr size=1 noshade>der Nutzer der Domain hat prioritätsältere Rechte, gegen die euch eure Marke rein gar nichts hilft.
von BigiBigiBigi am 30.04.2014 11:01 <hr size=1 noshade>


Das bloße Registrieren / registriert halten einer Domain begründet noch keine Kennzeichenrechte, insbesondere noch keine Rechte an einer geschäftlichen Bezeichnung, § 5 MarkenG .

quote:<hr size=1 noshade>Vielleicht wurde die Domain ja für Emails genutzt, als FTP-Server etc.? <hr size=1 noshade>


Damit entginge der Domain-Inhaber vielleicht noch dem Entzug der Domain wg. Nicht-Erfüllung der Auflagen der Registrierungsstelle - die Nutzung für eMail- oder FTP-Dienste begründet jedoch eher keine Rechte als "geschäftliche Bezeichnung".

quote:<hr size=1 noshade> Inwiefern sind die WIPO/UDRP Voraussetzungen gegeben? Ist eine "Bösgläubige Registrierung" hier zwingend notwendig? <hr size=1 noshade>


Ja - es müssen die Umstände aufgezeigt werden für die Bösgläubigkeit schon bei der Registrierung ( sowie für eine bösgläubige Nutzung ):

What circumstances are evidence that a domain name has been registered and is being used in bad faith?

quote:<hr size=1 noshade>Paragraph 4(b) of the UDRP Policy sets out the following examples of circumstances that will be considered by an Administrative Panel to be evidence of the bad faith registration and use of a domain name:

(i) Circumstances indicating that the domain name was registered or acquired primarily for the purpose of selling, renting, or otherwise transferring the domain name registration to the complainant who is the owner of the trademark or service mark or to a competitor of that complainant, for valuable consideration in excess of the domain name registrant's out-of-pocket costs directly related to the domain name; or

(ii) The domain name was registered in order to prevent the owner of the trademark or service mark from reflecting the mark in a corresponding domain name, provided that the domain name registrant has engaged in a pattern of such conduct; or

(iii) The domain name was registered primarily for the purpose of disrupting the business of a competitor; or

(iv) By using the domain name, the domain name registrant intentionally attempted to attract for financial gain, Internet users to the registrant's website or other on-line location, by creating a likelihood of confusion with the complainant's mark as to the source, sponsorship, affiliation, or endorsement of the registrant's website or location or of a product or service on the registrant's website or location. <hr size=1 noshade>


RK

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>§ 5 MarkenG . <hr size=1 noshade>

Nutzt ggf. gegen Italiener nicht viel. Man müsste schauen, was entsprechende Regulierungen oder Rechtsprechungen in Italien oder auf europäischer Ebene hergeben.

Die ICANN hält sich bei undurchsichtigen Markenrechts-Streitigkeiten regelmäßig raus, spielt bestenfalls Moderator, mehr nicht. Ob hier überhaupt dann amerikanisches Recht gelten würde und man vor einem amerikanischen Gericht die Domain gegen die Italiener einklagen können würde? Huh. schwierig.

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-- Editiert mepeisen am 04.05.2014 16:23

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1523 Beiträge, 669x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>> § 5 MarkenG .

Nutzt ggf. gegen Italiener nicht viel. <hr size=1 noshade>


Selbstverständlich - und zwar im Geltungsbereich der deutschen Marke.

quote:<hr size=1 noshade>> Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir hier?

Gar keine, der Nutzer der Domain hat prioritätsältere Rechte, gegen die euch eure Marke rein gar nichts hilft. <hr size=1 noshade>


Im Geltungsbereich der deutschen Marke "nutzt" dem Domaininhaber die vor dem Markenanmeldetag erfolgte Registrierung nichts, solange er an der Domainbezeichnung keine Kennzeichenrechte nach § 5 MarkenG erworben hätte.

quote:<hr size=1 noshade>Man müsste schauen, was entsprechende Regulierungen oder Rechtsprechungen in Italien oder auf europäischer Ebene hergeben. <hr size=1 noshade>


Weshalb?

Für die Domain-Streitigkeiten zwischen dem deutschen Markeninhaber und dem italienischen Domain-Registranten könnte das im schweizerischen Genf ansässige Centre d'arbitrage et de médiation de l'OMPI entscheiden.

quote:<hr size=1 noshade>Ob hier überhaupt dann amerikanisches Recht gelten würde und man vor einem amerikanischen Gericht die Domain gegen die Italiener einklagen können würde? <hr size=1 noshade>


Das Genfer WIPO Arbitration and Mediation Center hatte z.B. den Domain-Streit zwischen der Stadt München, dem slovakischen Domaininhaber der beim US-amerikanischen Registranten eNom Inc. registrierten Domain "muenchen.biz" weder nach deutschem, noch slovakischem oder amerikanischem Recht entschieden:

http://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/html/2002/dbiz2002-00146.html

RK

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

quote:
Selbstverständlich - und zwar im Geltungsbereich der deutschen Marke.

Wir haben hier aber beim Fall des TE keine DE-Domain vor Augen, um die sich eine deutsche DENIC kümmert...

quote:
Centre d'arbitrage et de médiation de l'OMPI

Musste erst mal googlen, kann kein französisch :-)
Die WIPO ist, soweit ich weiß, letztlich nur eine Schlichtungsstelle. Das kann funktionieren, insoweit also ein vernünftiger Ansatzpunkt, aber wenns nicht funktioniert, ist man genauso schlau als wie zuvor. Ob sich die Registrare (also hier ICANN) an die Schlichtersprüche gebunden fühlen und ob ggf. die, die die Domain verlieren würden, es nochmal vor einem Gericht probieren würden und wie das ausgehen würde, das weiß ich aber leider nicht. Hast du da Infos? In den Richtlinien der Registrare steht jedenfalls, soweit ich das kenne, nichts davon, dass man dererlei Schlichtersprüche zwingend anerkennen muss.

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