Grüßt euch,
ich würde gern von euch folgendes erfahren wollen. Angenommen www.coke.de ist durch Cola Cola rechtlich geschützt und ich beantrage bei einem Domain
Provider folgende Domain www.coke-deutschland.de die zufällig jetzt mal frei war.
Habe ich mich strafbar gemacht ?
Und sagen wir mal Cola Cola hat das mitbekommen und fordert mich auf diese Domain jetzt freizugeben/löschen. Muss ich dieser Aufforderung nachkommen?
Das diese Adresse frei war, ist für mich ein Versäumnis oder liege ich da total falsch.
Mit freundlichen Grüßen
JHeman
-----------------
""
Domain Adresse Markenname
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?
quote:
Das diese Adresse frei war, ist für mich ein Versäumnis oder liege ich da total falsch.
Ich empfehle mal folgendes zu lesen.
Internetrecht- Marke & Domain
Damit sollte sich Ihre Frage von selbst beantworten.
-----------------
""
quote:
Habe ich mich strafbar gemacht ?
Wohl nicht, aber die zivilrechtliche Seite (Unterlassung, Anwaltskosten) ist sowieso die wesentlich kritischere.
quote:
Das diese Adresse frei war, ist für mich ein Versäumnis
Nein, der Rechteinhaber ist nicht verpflichtet, möglichen Rechtsverletzern proaktiv das Handwerk zu legen, indem er sämtliche 23 Pepsillionen Domains mit "*coke*.*" registriert.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:<hr size=1 noshade>Habe ich mich strafbar gemacht ? <hr size=1 noshade>
Jedenfalls nicht durch die Registration der Domain
quote:<hr size=1 noshade>Und sagen wir mal Cola Cola hat das mitbekommen und fordert mich auf diese Domain jetzt freizugeben/löschen. Muss ich dieser Aufforderung nachkommen? <hr size=1 noshade>
Nein, mann kann auch abwarten. Möglicherweise wird man verklagt, dann wird ein Richter entscheiden, wer Recht hat.
Dabei kommte es auf Anzuahl und Güte der Argumente an
quote:<hr size=1 noshade>Das diese Adresse frei war, ist für mich ein Versäumnis oder liege ich da total falsch. <hr size=1 noshade>
Das mag sien, jedoch eman durch das Versäumnis keine besseren Rechte.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Vielen Dank für die Antworten !
Ich werde mal übers Wochenende überlegen, ob ich mich in die tiefen Gewässer traue
Wünsche euch allen ein schönes Wochenende
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Ich werde mal übers Wochenende überlegen, ob ich mich in die tiefen Gewässer traue <hr size=1 noshade>
Dabei unbedingt die Kosten beachten.
Bei einem markenrechtlichen Streit mit einer "Weltmarke" betragen die Gesamtkosten vor Gericht 45000€ (eigener Anwalt, Gerichtskosten, gegnerischer Anwalt). Der Verlierer zahlt alles.
-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."
Coke ist zumindest in Deutschland eine bekannte Kurzform von Coca-Cola.
Das anbieten von Getränken wäre unter der Domain also eher ungünstig.
Coke steht aber auch als englische Bezeichnung für Kokain.
Also auch nicht hilfreich.
Ebenfalls nicht hilfreich wäre der Bezug auf den nordamerikanischer Indianerstamm der Coke. Zum einen waren die nie in Deutschland aktiv, zum anderen sind sie ausgestorben.
Die einzig wirklich gute Alternative wäre eine Website über die von William Coke, Vetter des Earl of Leicester kreierte Kopfbedeckung. Wobei man sich dann eventeuell mit dessen Erben herumschlagen müsste ...
Cola-deutschland wäre übrigens Besser durchsetzbar ...
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten