Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Nachrichten » Europarecht » 

Doch kein Patent auf Verarbeitung afrikanischer Heilpflanze

AFP VOM 26.1.2010 | Nachrichten - Europarecht | 1689 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Patent, Heilpflanze

Begründung: Verfahren ist längst bekannt

Das Europäische Patentamt (EPA) in München hat ein Patent auf die Verarbeitung einer ursprünglich aus Südafrika stammenden Heilpflanze widerrufen. Das in dem Patent des deutschen Pharmaunternehmens Schwabe beschriebene Verfahren zur Gewinnung der Wirkstoffe sei aus patentrechtlicher Sicht keine Erfindung, sagte EPA-Sprecher. Schwabe will Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Der Sprecher des Patentamtes begründete die Entscheidung seiner Behörde damit, dass die Technik zur Gewinnung der Wirkstoffe aus der Heilpflanze Pelargonium bereits "ausreichend vorbekannt" gewesen sei. Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED), der die Klage unterstützt hatte, bezeichnete die Entscheidung als großen "Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie". Die Dr. Willmar Schwabe GmbH aus Karlsruhe hingegen sieht das Problem in "sehr technischen Einzelheiten" und will daher gegen die Entscheidung des Patentamtes vorgehen.

Gegen das im September 2002 angemeldete und im Juni 2007 erteilte Patent für Schwabe hatten mehrere Wettbewerber sowie Nichtregierungsorganisationen im März 2008 Einspruch eingelegt. Während die Konkurrenten technische Patentierungskriterien nicht erfüllt sahen, machten die Organisationen "Erklärung von Bern" und das African Centre for Biosafety ethische Einspruchgründe geltend. Aus ihrer Sicht verstoßen die Pelargonium-Patente gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen für biologische Vielfalt.

Die Kläger warfen Schwabe vor, aus den Wurzeln der Pelargonium-Pflanze das Bronchitis-Medikament Umckaloabo herzustellen und dabei neben den Inhaltsstoffen der Pflanze auch das traditionelle Wissen südafrikanischer Gemeinschaften zu nutzen. Das Patent bezieht sich auf ein Verfahren zur Extraktion der medizinischen Wirkstoffe, das nach Angaben der Kläger jedoch bereits seit langer Zeit in einschlägigen Handbüchern beschrieben wird. In der mündlichen Verhandlung des EPA wurde nun überprüft, ob Schwabe das Recht hatte, sich das Verfahren zur Herstellung des Extraktes schützen zu lassen.

"Wir freuen uns, dass mit dem Urteil Schwabe das Recht aberkannt wurde, die Nutzung genetischer Ressourcen und traditionellen Wissens aus Südafrika zu monopolisieren", begrüßte Mariam Mayet vom African Center for Biosafety in einer Erklärung des EED die Entscheidung. Nun müsse es darum gehen, auf internationaler Ebene eine rechtliche Grundlage zu schaffen, die derartige Patente nicht zulasse und die Interessen der Menschen in Entwicklungsländern stärke, forderte EED-Vertreter Michael Frein.

26. Januar 2010 - 18.36 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97916
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwältin
Ulrike Fürstenberg
Waldenbuch
Fachanwalt Sozialrecht, Familienrecht, Schulrecht, Erbrecht, Medizinrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?